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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 21:55:26 *
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Autor Thema: Kinderfreibetrag -- Finaznamt-Insolvenz  (Gelesen 300 mal)
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Elbandy
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« am: 10. November 2011, 20:03:17 »

Guten Abend ich bin in der PI. (Noch nicht in der Wohlverhaltensperiode)

Nun zu meinem Problem. Ich habe heute eine Information über die gespeicherten Daten meiner Lohnstuerkarte 2012 bekommen. Plötzlich habe ich dort nicht wie bisher einen Kinderfreibetrag von 1,0 für meine beiden Kinder sondern gar keinen mehr. Anruf beim Finanzamt ergab das die Kindesmutter diese Kinderfreibeträge voll auf sich hat übertragen lassen mit der Begründng ich zahle keinen Kindesunterhalt. was aber nicht stimmt ich bin zuletzt dem durch das Gericht festgelegten Unterhalt nachgekommen und habe diesen immer pünktlich gezahlt. Nun zu meinen Fragen.

1) Weiss jemand ob das Finanzamt einfach so den Kinderfreibetrag ändern darf ohne mich zuvor anzuhören??? Habe kein Schreiben nichts bekommen....

2) Will das jetzt mit dem Finanzamt klären und möchte dort die Unterhaltstitel und die Kontoauzüge über die Zahlungen hin schicken. Nun zu meiner Frage wird das vom Finanzamt so anerkannt oder muss mein TH weil es eine Steuergeschichte ist zuvor zustimmen??? Problem ist das es nur noch 6 Wochen bis zum neuen Jahr sind...... Möchte den Kindesfreibetrag zurück haben...

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paps
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« Antworten #1 am: 10. November 2011, 20:13:00 »

Sie können dir Rückübertragung nur mit dem FA klären.
Kann die Kindesmutter ausreuichend belegen, dass Sie keinen Anspruch auf Kindefreibetrag haben, kann das FA auf ihre Anhörung verzichtet haben.

Das hat aber zunächst nichts mit der Berücksichtigung bei der Berechnung des pfändbaren Betrages zu tun.
Sie müssen ihrem AG nur darlegen, dass Sie für 2 Kinder unterhaltsverpflichtet sind (Titel vorlegen oder andere geeignete Dokumente)
Dann muß dieser entsprechnd berücksichtigen.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
Jo-bernd
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« Antworten #2 am: 10. November 2011, 20:17:08 »

Richtig. Vielen dank  Frage ist hier nur muss ich hier für sprich zum klären die Genehmigung des th haben oder nicht? Es handelt sich hier bei ja um eine steuerliche Sache und die steuergewalt geht ja auf den th über in der Insolvenz
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Der_Alte
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« Antworten #3 am: 10. November 2011, 20:18:35 »

Nein, können Sie selbst klären.
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Es grüßt der Alte
Jo-bernd
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« Antworten #4 am: 10. November 2011, 20:23:46 »

Herzlichen dank!!!!
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 10. November 2011, 20:23:46 »



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