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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 21:58:09 *
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Autor Thema: Kindergeldrückzahlung letzte 4 Jahre pfändbar?  (Gelesen 535 mal)
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schuldner84
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« am: 08. Juni 2009, 11:09:05 »

Hallo,

wenn man eine rückwirkende Nachzahlung vom Kindergeld erhält so ca. 6000 €.
Wir dieser Beitrag in der WHP gepfändet?
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paps
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« Antworten #1 am: 08. Juni 2009, 16:59:14 »

m.E. ist auch die Nachzahlung von Kindergeld nicht pfändbar.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
schuldner84
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« Antworten #2 am: 09. Juni 2009, 11:50:14 »

 thumbup Danke paps!

Das ist super.
Weil ich werde im Juli 25 und habe nun gehört, dass man bis 25 Kindergeld- berechtigt ist solange man in Ausbildung oder Ausbildungssuchender ist.
und ich bin seit 44 Monaten in Ausbildung und zu, Teil auch Ausbildungssuchender.


 juchu
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Lotte
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« Antworten #3 am: 11. Juli 2009, 13:26:17 »

m.E. ist auch die Nachzahlung von Kindergeld nicht pfändbar.

Weißt Du das genau? Ich bin in der Wohlverhaltensphase bekomme jetzt eine Nachzahlung für meinen Sohn und fände das schon doof, wenn das gepfändet wird  sad

LG
Lotte
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