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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 21:58:39 *
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Autor Thema: Klage möglich zwischen Insolvenzantrag und Ins.eröffnung?  (Gelesen 308 mal)
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rechtsreferendarin
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« am: 04. Februar 2009, 21:30:56 »

GUten Abend,

ich bin Referendarin und arbeite zur Zeit im Rechtsamt meiner Stadt. Dabei bin ich auf folgende Fragen gestoßen, bei denen ich ein wenig Hilfe brauche, da das Insolvenzrecht nicht gerade meine Stärke ist.

Abstrakt gefragt: Darf man zwischen einem gestellen Insolvenzantrag und der eigentlichen Insolvenzeröffnung noch klagen??? WEnn das Verfahren eröffnet ist, ist ja eigentlich der Insolvenzverwalter für Klagen zuständig. Aber wie sieht es kurz davor aus? Bzw. wie wirkt es sich dann auf das später eröffnete Insolvenzverfahren aus, wenn die Klage zugelassen wird? DÜrfte der Kläger den Prozess überhaupt noch zuende führen?

Vielen Dank schon mal im Voraus,

~kathrin~

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paps
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Danke
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« Antworten #1 am: 04. Februar 2009, 23:18:40 »

Die Antwort sollte sich im Wesentlichen in §§80 - 86 InsO verbergen.  thumbup
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
Insokalle
weiß was
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« Antworten #2 am: 05. Februar 2009, 17:10:17 »


auch § 240 ZPO ist vielleicht ein Lektüre wert, wenn die Klage bei Eröffnung schon läuft
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