Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 22:00:12 *
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Autor Thema: Komm ich da wieder raus ? Disposition ein Jahr vor insolvenz  (Gelesen 945 mal)
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Martinekasli
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« am: 29. September 2011, 19:21:36 »

Hallo zusammen ich befinde mich der regelinsolvenz. Habe eine kleine einzelunternehmung mit wenigen Angestellte geführt. Befinde mich im noch nicht abgeschlossenem insolvenzverfahren. Nun zu meinem Problem ca 2 Jahre vor insolvenzantrag habe ich einen kontokorrentkredit von 6000 Euro beantragt und diesen bekommen. Dies wurde schriftlich festgehalten. Dann ca 6 Monate vor insolvenzantrag wurde der kontokorentvertrag  (Dispo) per Telefon ( kein Witz) auf 8000 Euro erhöht also um 2000 Euro. Musste nur meine bwa rüber schicken und habe den Kredit bekommen muss dazu sagen das ich zu dem Zeitpunkt schon sehr viele weitere gläubiger hatte. Auf meinen Kontoauszügen stand der Dispo weiterhin mit 6000 Euro ich konnte aber bis 8000 Euro überziehen . Aber wie gesagt das alles ohne Unterschrift nur für die 6000 Euro habe ich unterschrieben.

Weiterhin habe ich bei meinem Auftraggeber eine vorrauszahlung meines verdientes verlangt und diese bekommen. Dort waren es 9000 Euro welche immer wieder Mit meinem Gewinn verrechnet wurden. Das alles auch ohne Unterschrift telefonisch. Und das Monat für Monat gute 5 Monate lang und das auch kurz vor der Insolvenz. Zuletzt blieben dort ca.  4000 Euro Schulden über.

1). Kann mir wegen dem Dispo ggf aufgrund unangemessener verbindlichkeiten dir rsb verwährt werden?
2.) kann mir wegen der a Konto Zahlung Vorauszahlung vom Auftraggeber die rsb versagt werden?

Von wegen unangemessene Verbindlichkeiten?

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horst69
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« Antworten #1 am: 30. September 2011, 09:38:53 »

Ich würde mir da keine Sorgen machen!!

Wenn man dir ganz böse unterstellen würde, das du zum Zeitpunkt der Dispoerhöhung und Erhalt der a´Konto Zahlungen bereits ganz genau wußtest das du diese Verbindlichkeiten NICHT zurückzahlen kannst/willst, könnte man von (Eingehungs)Betrug schprechen.

ABER:

Die Gläubiger sind in der Beweispflicht !

Es ist in der Praxis fast unmöglich diesen Vorsatz nachzuweisen !
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Martinekasli
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« Antworten #2 am: 30. September 2011, 10:07:42 »

Herzlichen dank! Muss dazu sagen das ich 100000 Euro Schulden habe. Frage mich nur ob mir daraus Probleme entstehen können da die Summe sehe hoch ist und das Gericht ggf davon ausgeht das ich hätte wissen mûssen das ich es nicht schaffe. Kann mich ggf nich darauf berufen das ich schon ein Jahr zuvor die Insolvenz umgehen konnte ein gläubiger hatte einen Antrag gestellt. Konnte diesen kurzfristig zahlen so das der Antrag zurück gezogen wurde ist aktenkundig bei Gericht. Auch konnte ich kurz zuvor einen neuen Auftraggeber gewinnen so das ich echt gedacht habe ich Pack es noch einmal. Hab den Antrag dies mal selbst gestellt.

Mache mir solche sorgen von wegen unangemessen verbindlichkeiten
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Insoman
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« Antworten #3 am: 30. September 2011, 12:17:03 »


Verbindlichkeiten gelten dann als unangemessen, wenn sie außerhalb jeder nachvollziehbaren Nutzung stehen, gegen jede wirtschaftliche Vernunft verstoßen, also gleichsam in verschwenderischer Absicht oder im Hinblick auf die Benachteiligung einzelner (Insolvenz-) Gläubiger begründet wurden.
Für Ihren Einzelfall kann ich das, zumindest auf die vorliegenden Angaben gestützt, nicht erkennen.
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...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
Martinekasli
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« Antworten #4 am: 30. September 2011, 17:44:08 »

Vielen lieben dank!  wow

Das beruhigt mich ! Habe das Geld auch nicht verschwändet sondern einen Teil ans Finanzamt für Umsatzsteuer gezahlt, an Krankenkasse Rückstände beglichen und den Lohn meiner 6 Angestellten gezahlt  .

Also muss ich mir keine sorgen machen?
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 30. September 2011, 17:44:08 »



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horst69
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« Antworten #5 am: 30. September 2011, 20:21:58 »

Richtig, es dürfte in Ihrem Fall Wasserdicht sein !
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