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Totty8181
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« am: 16. März 2010, 15:02:39 » |
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Mich würde mal Interesieren ob der Insolvenzverwalter zu einem nachhause kommt wenn ja wie oft.Bin ja zu meiner Freundin gezogen die einen Flachbildschirm hat eine ps 3 und einen laptop kann er diese Dinge einziehen sie hat keine Rechnung darüber
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Feuerwald
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« Antworten #1 am: 16. März 2010, 17:01:07 » |
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- i.d.R. nicht. - und fremdes Vermögen kann der eh nicht "wegnehmen"
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Totty8181
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« Antworten #2 am: 16. März 2010, 18:35:08 » |
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Und wenn ich ihm einfach nicht sage das ich ein Auto habe,ich meine den Brief habe ich ja nicht die Bank.Die könne das doch garnicht rausfinden es sei den ich hätte es irgend wo angegeben
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paps
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« Antworten #3 am: 16. März 2010, 20:55:21 » |
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Wenn Sie ein Auto haben, sollte es im Vermögensverzeichnis stehen. Alles andere gefährdet die RSB.
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juergengrisu
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« Antworten #4 am: 17. März 2010, 10:03:50 » |
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Hi  Bei mir ist er auch nie gewesen er kommt auch nicht zu ihnen nach Hause... ich habe mich mit ihm vor 6 Jahren getroffen mehr nicht... aber ich würde alles angeben nix verheimlichen das könnte Folgen haben Beste grüße von Juergengris
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
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« Antworten #4 am: 17. März 2010, 10:03:50 » |
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Totty8181
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« Antworten #5 am: 17. März 2010, 15:19:24 » |
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ok mach ich danke für die Hilfe
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malud
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« Antworten #6 am: 17. März 2010, 20:38:25 » |
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Hallo zusammen,
ich bin selbst als Insolvenzverwalter/Treuhänder tätig und suche die Schuldner persönlich auf, um mir ein Bild über ggf. pfändbare Sachen machen zu können.
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Inso-was-nun
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« Antworten #7 am: 17. März 2010, 21:37:40 » |
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.. ich bin selbst als Insolvenzverwalter/Treuhänder tätig ...
Na, dann mal herzlich willkommen bei uns Gesetzlosen und Trostlosen mit der Hoffnung auf Hilfe vom anderen Ufer. 
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so langsam wird mir klar, dass das Thema Inso kein Ponyhof ist
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paps
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« Antworten #8 am: 18. März 2010, 20:43:19 » |
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Das sieht man doch an der Signatur und das schon seit dem ersten Beitrag. Die ist im Übrigen von Dauerstress vorläufig genehmigt.
Und ab und zu braucht jeder mal einen Insidertipp oder?
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Feuerwald
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« Antworten #9 am: 19. März 2010, 10:57:46 » |
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Treuhänder, die tatsächliche Ihre Verbraucherschuldner (sic!) zu Hause aufsuchen um nachzusehen, wie es denen so geht und ob die ggf. noch etwas zum Wohlfühlen brauchen, haben m.E. zu wenige Mandate. Da sollte man wohl eher an seinem Auftragsbuch arbeiten als sich in fremden Privatwohnungen aufzuhalten.
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malud
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« Antworten #10 am: 19. März 2010, 13:44:47 » |
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Zu wenig Mandate? Das ist nicht korrekt - viele Insolvenzgerichte verlangen dies gerade, da sonst keine Bestellung erfolgt. Es macht doch auch Sinn. Es sollen nämlich am Ende der sechs Jahre nicht einfach nur Verbindlichkeiten ausgebucht werden, sondern es soll auch Masse generiert werden, was im Interesse der Gläubiger ist. "Gesetz- und Trostlose" hört sich nicht gut an. In der Regel bekomme ich sehr gute Gründe geliefert, warum ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist. Im Übrigen ist keiner ohne Fehler. Also: Ich gebe gerne einige praktische Tipps, die helfen. Und da ist auch ein wenig Idealismus dabei...
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Feuerwald
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« Antworten #11 am: 19. März 2010, 14:55:46 » |
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ist doch auch ganz OK. Ich habe mir nur versucht vorzustellen, wie praktikabel rein zeitlich zu machen ist. Oftmals sieht der "Schuldner" seinen "Treuhänder" innerhalb der 6 Jahre nicht ein einzigstes mal. Mit etwas Glück gibt's Telefonkontakt mit der Dame und dem Herrn aus dem Vorzimmer. Herr Hausbesuch ist wirklich eine Außnahme.
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Florentino_Perez
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« Antworten #12 am: 27. März 2010, 22:45:09 » |
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Und wenn ich ihm einfach nicht sage das ich ein Auto habe,ich meine den Brief habe ich ja nicht die Bank.Die könne das doch garnicht rausfinden es sei den ich hätte es irgend wo angegeben
keine Chance! edit: Auto wird immer von TH gefunden.
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« Letzte Änderung: 27. März 2010, 23:30:56 von Florentino_Perez »
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Inso-was-nun
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« Antworten #13 am: 28. März 2010, 20:15:19 » |
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wie oft werden denn eigentlich die Konten geprüft?
Beim Insolvenzantrag wurde das ja gemacht und die Konten gesperrt und wieder freigegeben.
Meine Frage ist: Schaut jemand regelmäßig wieder auf das Gehaltskonto und wenn ja, wie oft?
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malud
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« Antworten #14 am: 28. März 2010, 20:48:28 » |
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Hallo zusammen,
aus der Praxis heraus kann ich das Folgende sagen:
Ich schaue mir das Konto lediglich bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens an. Wenn ich den Arbeitgeber anschreibe und anweise, pfändbare Beträge aus Arbeitseinkommen an mich abzuführen, dann gehen auf dem Konto lediglich noch unpfändbare Beträge aus Arbeitseinkommen an. Es besteht per se also keine Notwendigkeit, das Konto regelmäßig anzuschauen. Das Konto wird dann auf Guthabenbasis freigegeben.
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