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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 22:01:11 *
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Autor Thema: Kontenpfändung bei ALG2-Erzieherische Maßnahmen des öffentlichen Gläubigers-!  (Gelesen 444 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
dagmar42
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Beiträge: 1

Danke
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« am: 29. August 2010, 14:23:50 »

Habe vor ungefähr 2 Wochen eine Pfändungs-u. Einziehungsverfügung
von meiner Bank erhalten am 13.08.2010. Der Gläubiger ist die Stadtkasse.

Noch dazu ist zu erwähnen dass mir kurz vor der Kontenpfändung der Gerichtsvollzieher mitteilte,
auch wenn bei mir nichts zu holen sei,
die Kontenpfändung diene mehr Erzieherische Maßnahmen mich zur Ratenzahlung zu zwingen.
Eine Offenbarungseid hatte ich kurz vorher auch schon geleistet.


Ich bekomme nur ALG2 in Höhe von insgesamt 650.-Euro.

Jetzt habe ich Angst, dass jetzt am Monatsende August nicht an mein Geld
komme.

Meine Bankcard wurde gesperrt.Daueraufträge wurden gelöscht.Konto gesperrt.

""........daher ist es uns untersagt nach §829 ff ZPO ab diesen Datum
weiter Zahlungen aus diesen Konto zu leisten.
Sollten Sie zum Bestreiten Ihres Lebensunterhaltes Auszahlungen
aus den gepfändeten Konto benötigen bitte wir Sie umgehend
um Vorlage einer Bescheinigung über die Höhe des Pfändungsfreibetrages!
Wir sind gehalten nach Ablauf der Leisungssperre von 4 Wochen an den Pfändungsgläubiger zu überweisen.""

Meine Fragen sind:
1. Muss die Bank mir mein ALG2, hier 650.-Euro jetzt zum Monatsende
und in Zukunft auszahlen und langt zur Vorlage hier mein ALG2 Bescheid?
Ich habe gehört dass ich 14 Tage Zeit hätte dass Geld abzuheben.

2.Ist es vielleicht sinnvoll dass Konto in ein P-Konto umzuwandeln?,
obwohl ich dazu sagen muss dass ich nicht viele Überweisungen zu tätigen
habe.Meine Miete kann ich auch Bar einzahlen.Ich habe gehört hier
gibt es noch dass Monatsanfangsproblem und viele Leute kommen hier
nicht mehr an Ihr Geld.

3.Wenn ich das Konto nicht in ein P-Konto umwandle wird mir die Bank
dass Konto vielleicht eher kündigen?

4.Soll ich vielleicht eine Freigabe des gepfändeten Kontos zu erreichen
zu versuchen bei der Vollstreckungsstelle des öffentlichen Gläubigers?
,hier Stadtkasse.Eine Ratenzahlung ist im Moment jedoch unmöglich bei mir.


Was könnt Ihr mir empfehlen?

Danke vorab, Dagmar42
Gespeichert
Pauli
weiß was
*****

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Beiträge: 166

Danke
-von Ihnen: 4
-an Sie: 23



« Antworten #1 am: 29. August 2010, 16:33:21 »

Frage 1: Bescheid mitnehmen und vorlegen, das reicht! (Sie können ja eine Kopie bei der Bank lassen!)
             14 Tage Zeit zum abholen (Ich bin immer sofort gegangen!!!)
Frage 2: Würde ich tun, da durch die Abgabe des EV alles Gläubiger Ihre Kontonummer in Erfahrung
             bringen können. Gerade am Anfang nach Abgabe, gab es eine Pfändung nach der anderen bei mir!
Frage 3: kommt auf die Geduld der Bank an-Pfändungen kosten die viel Geld
Frage 4: Ich würde auf jeden Fall ein Schreiben schicken, mit dem Hinweis auf EV,  ALG 2
             und vielleicht bitte um Stundung über einen überschaubaren Zeitraum.
LG
             
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