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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 22:03:38 *
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Autor Thema: Konto - EC Karte geperrt  (Gelesen 4723 mal)
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Bruno
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« am: 20. November 2006, 18:36:38 »

Hallo,

die Sparkasse hat mir meine EC-Karte gesperrt und neuerdings ist auch kein O-line Überweisung mehr möglich, obwohl mir das von der Beraterin zugesichert worden ist.

Mir war bewusst, dass nach Eröffnung des Verfahrens kurzeitig das Konto gesperrt wird, das habe ich letztes Jahr hinter mir - nachdem habe ich frei mit EC-Karte usw. hantieren könen.

Lt. Auskunft des Beraters wurde erneut eine Schufa-Abfrage gemacht, die negativ war -ist ja wohl logisch mit einer Inso.

Bitte mal kurz Erfahrungsberichte an mich. Danke

LG. Bruno


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kuschel04
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ThoFa
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« Antworten #1 am: 20. November 2006, 20:34:49 »

Hallo,

es ist sehr unterschiedlich wie Banken reagieren und Ihre hat halt so reagiert. Suchen Sie das Gespräch mit der Bank oder suchen sich eine neue.

MfG

ThoFa
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schufafalle
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« Antworten #2 am: 25. November 2006, 23:35:27 »

Hallo schaue mal auf meine Webseite ich kann Dir 100% helfen kostenlos natürlich!
Herzliche Grüße Christian :dance:


Edit by Jafern:
Werbelink entfernt; bitte http://www.pleite-was-nun.info/forum-viewtopic_319-21.html" TARGET="_blank">Forenregeln beachten!
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thomasd5
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« Antworten #3 am: 26. November 2007, 23:40:35 »

Ich habe das gleiche Problem:
Nach der Insolvenzanmeldung im Sommer 2004 hatte ich ein Guthabenkonto bei der Sparkasse Neuss mit EC-Karte.
Im Frühjahr 2005 war plötzlich EC-Karte und Online-Banking gesperrt.
Begründung der Sparkasse: Es wurde ein neues Buchungssystem mit schnellerer Software eingeführt.  Dieses neue Buchungssystem kann Kunden in Insolvenz nicht zur Verfügung gestellt werden.

Ich habe mir daraufhin (im Frühjahr 2005) zur Sparkasse Krefeld gewechselt, die mir versichert hatte, bei Vorliegen einer Freigabeerklärung des Treuhänders seien Verfügungen per EC-Karte und Online Banking ohne Probleme möglich.
Bis letzten Mittwoch war ich auch 2,5 Jahre sehr zufrieden, und habe am Mittwoch noch per Karte gezahlt und Geld am Automaten abgeholt.

Am Donnerstag abend hatte ich kein Geld in der Geldbörse und wollte bei Plus 2,38 Euro mit der Karte zahlen, aber nichts ging.  Der Geldautomat bestätigte mir ein Guthaben von mehreren hundert Euro, sobald ich eine Auszahlung haben wollte, kam die Meldung "Von diesem Konto sind derzeit keine Verfügungen möglich".

Am nächsten Morgen erklärte mir der Filialleiter der Sparkasse, im Zuge "einer Verfeinerung des (Software-) Systems" sei bei allen Kunden in Insolvenz eine Markierung gesetzt worden, die jegliche Automatenverfügung über das Guthaben verhindere, und zwar auch dann, wenn eine Freigabeerklärung des Treuhänders vorliegt.

Ich bin der Meinung, daß hier ein Verstoß sowohl gegen den Kontovertrag als auch gegen das Sparkassengesetz vorliegt.  Allerdings befürchte ich, daß eine Klage gegen die Sparkasse für mich als Harz-IV-Empfänger zu riskant ist, da ich bei einem Verlust des Prozesses die Kosten der Gegenseite in 48 Monatsraten zurück zahlen müsste.  Da das ALGII nach den Erhöhungen der Lebensmittelpreise ohnehin kaum reicht, ist das ein erhebliches Problem.

Auf der anderen Seite ist das Leben ohne EC-Karte eine Ausgrenzung vom wirtschaftlichen und sozialen Leben.
1.  Beispiel: Verkehr:
a)  Mietwagen gibt es nicht ohne EC- oder Kreditkarte
b) Bahnfahrkarten für den Fernverkehr sind nur in Großstädten am Schalter zu beziehen, an 95% der Bahnhöfe gibt es nur Automaten, die Ausschließlich Karten und kein Bargeld akzeptieren.  Selbst in Kreisstädten ist oft kein Fahrkartenschalter mehr vorhanden.
Eine Bestellung von Fahrkarten im Internet bei Insolvenz oder ohne entsprechendes Einkommen ist nicht möglich, weil die Dt.  Bahn AG Einzugsermächtigungen nur nach erfolgreichem Scoring-Verfahren akzeptiert.

2.  Beispiel: Bargeldbeschaffung
Die Kreditwirtschaft hat die Bargeldversorgung der Bevölkerung weitgehend automatisiert.  Deswegen besteht im Gegensatz zum Handel bei Banken auch keine Nachfrage nach längeren Öffnungszeiten.  Wer in der Woche tagsüber arbeitet, hat kaum eine Chance, an Bargeld zu kommen.
An Wochenenden ein Sonderangebot des Handels spontan warzunehmen, oder spontan etwas für Freizeitgestaltung auszugeben, ist ohne EC-Karte auch nicht möglich.
Bei den Sparkassen gibt es auch keine Möglichkeit, wenn man seinen Wohnort verläßt, ohne EC-Karte an Bargeld zu kommen, da bei fremden Sparkassen eine Auszahlung am Schalter nicht möglich ist.

Da es in vielen Bereichen, wie diese Beispiele zeigen, eine Art Kartenzahlungskartell gibt, müsste die Kreditwirtschaft eigentlich von Gesetzes wegen gezwungen werden, auch jedem Bürger die Teilnahme an diesem Zahlungssystem zu ermöglichen.  Dei Selbstverpflichtung der Kreditwirtschaft zum Jedermannkonto ist auf jeden Fall  vom Pflicht-Leistungsumfang vollständig unzureichend.
 
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kuschel04
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« Antworten #4 am: 02. Dezember 2007, 17:05:24 »

guten  Abend !!

jetzt habe ich doch mal eine frage !!!!

ist das immer so das das konto gesperrt wird ??????
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 02. Dezember 2007, 17:05:24 »



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paps
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« Antworten #5 am: 02. Dezember 2007, 21:51:16 »

nein, aber meist.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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