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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 22:05:19 *
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newestuser
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« am: 30. Mai 2010, 18:51:03 »

hallo, ich bin selbsständig und in der wohlverhaltens periode ( privatinsolvenz)  ich möchte ein gschäftskonto eröffnen, weil alles über mein privat konto läuft.. um so meine ein und ausgaben besser abgrenzen zu können, muss ich meinen treuhänder vorher fragen ob ich da machen kann ?
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lenchik22
weiß was
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« Antworten #1 am: 30. Mai 2010, 19:52:49 »

Fragen nicht, aber ihm dies mitteilen. Läuft die Insolvenz privat oder wegen der Selbstständigkeit???

Mein TH hat sogar verlangt, dass wir mit meinem Mann getrennte Konten machen. Dies habe ich abgelehnt, der hat sie wohl nicht alle.... aber ansonsten hätte ich schon zwei getrennte Konten gehabt, wenn man die Bezüge und Ausgaben konkret teilen will. So sollte es ja eigentlich auch sein.
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Feuerwald
Moderator
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WWW
« Antworten #2 am: 30. Mai 2010, 20:14:42 »

und in der wohlverhaltens periode

-> ist das eigentliche Insolvenzverfahren bereits aufgehoben? Wie führen Sie derzeit an den Th ab? Wenn das Insolvenzverfahren aufgehoben wurde, müssen Sie keine Konten (Neuvermögen) mehr "melden". Nur auf Aufforderung des TH oder des Gerichts.

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