Ja natürlich kann der IV das Konto wieder zur Nutzung freigeben. Aber die Bank ist nicht generell verpflichtet die Geschäftsbeziehung fortzusetzen. Den Grund für die Kündigung der Bank ist mir jetzt auch nicht erkennbar. Waren bei der Bank noch Schulen/Verbindlichkeiten offen ?
Normalerweise stellt der IV ein allgemeines Schreiben zur Verfügung mit dem man auch bedenkenlos ein neues Konto eröffnen kann. Im Grund sind die finanziellen Verhältnisse durch die Aufsicht eines IV ja wieder geordnet und eigentlich ist das ein Grund das Konto entsprechend weiterzuführen oder eben ein neues zu eröffnen.
Ich würde ein Konto auf Guthabenbasis beantragen. Zur Eröffnung eines Pfändungsschutzkontos (P-Konto) besteht meiner Meinung nach überhaupt kein Anlass da mit Eröffnung des Verfahrens Pfändungen nicht mehr erfolgen dürfen, zumindest nicht für Altgläubiger. Der IV könnte selbst auch pfänden wenn ein Schuldner entsprechende Beträge die zur Insolvenzmasse gehören nicht freiwillig abführt aber das sind die berühmten Ausnahmen.
Insofern wunder es mich dass der IV oder ein Mitarbeiter zu einem P-Konto rät. Gesetzlich besteht ein Anspruch ein bestehendes Girokonto in ein P-Konto umzuwandeln, nicht aber ein P-Konto zu eröffnen. Ich denke dass da viele Banken und Sparkassen erstmal zumachen wenn man ein P-Konto eröffnen will. Konto auf Guthabenbasis klingt viel besser.
