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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 22:06:33 *
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Autor Thema: Konto in der Regelinsolvenz  (Gelesen 1067 mal)
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Gismo
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« am: 21. September 2007, 13:46:07 »

Hallo ihr alle,

Über dieses Thema wurde ja schon viel geschrieben. Aber was mir heute passiert ist muß ich hier einfach mal schreiben.

Also mein Inso wurde vor ca. 1 Woche Eröffnet, mein TH sagte mir das ich meine Firma wie bisher weiterführen sollte bis sie sich meldet. gesagt getan !
Seit etwa 8 Jahren lasse ich meine Umsätze über ein Unterkonto meiner Frau laufen ( also meine Frau Inhaber und ich Bevollmächtigter mit eigener EC Carte ). Das FA hatte nie Probleme damit und der TH wusste auch davon. Heut früh ruft mich die Bank an und sagte das sie das Konto sofort Auflösen will da ich mich in Inso befinde.  shocked Ich zum Telefon TH angerufen und binnen von 10 min eine Bescheinigung per Fax bekommen das dass Konto aus der Masse rausgenommen wurde und ich Uneingeschrängt darüber verfügen kann. Damit zur Bank, die sagten nein das ginge nicht und sie werden das Konto auf jeden Fall löschen.  dntknw Ich wieder zum Tel. TH angerufen der wieder ein Schreiben fertig gemacht ( Das bei ihnen geführte oder in nächster Zeit neu Eröffnete Konto gebe ich ohne Einschränkungen aus der Masse frei. Der Schuldner ist berechtigt über das jeweilige Kontoguthaben frei zu verfügen.In meiner Eigenschaft als Insolvenzverwalterin mache ich keine Ansprüche auf künftige Zahlungseingänge, unabhängig ihrer Herkunft geltend. ) Da hat es bei mir Klick gemacht.  wow Hier im Forum hatte ich mir mal einen Antrag für ein Guthaben Konto herunter geladen, das schnell mit meinen Daten ergänzt und wieder zur Bank. Auf einmal ging alles, altes Konto gelöscht neues Konto auf meinen Namen aufgemacht (eigentlich umständlich oder ?) Aber jetzt kommt der Hammer.  cry ich soll jetzt 35,-€ Kontoführungspauschale im Monat bezahlen.  fuchsteufelswild Ich bin bald aus den Latschen gekippt.   mad2

Jetzt meine Frage: dürfen die das. gruebel Das ist doch Wucher ! Machen das andere Banken auch so.

übrigens war das hier die Volksbank !

Gruß Gismo
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« Antworten #1 am: 21. September 2007, 18:41:37 »

Ich hätte jetzt zwar auf "Spasskasse" getippt, naja scheint aber nicht die einzigste zu sein, die Selbständigen das Leben schwer macht.

Sie haben jetzt zwar ein Guthabenkonto aber eben wegen der Selbständigkeit kein Gehaltskonto. fuchsteufelswild

Ich kenne das Spiel aus meiner Freizeittätigkeit für die Schuldnerhilfe und die angeschlossene  Selbsthilfegruppe nur all zugut.

Sie könnten versuchen bei der Deutschen Bank das DBaktiv-online zu beantragen.
Meines Wissens ist das aber auch auf regelmäßigen Gehaltseingang abgestellt.  cry
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
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« Antworten #2 am: 21. September 2007, 20:22:02 »

Naja wenn mann Selbständig ist macht es uns keiner leicht, nach 17 Jahren kann ich darüber ein Lied singen.  whistle

Aber ich hatte über die Commerzbank mal nachgedacht, hier im Forum hat schon mal jemand darüber geschrieben (weiß bloß nicht mehr wo ) und da soll es ohne Probleme klappen auch Online.  gruebel ich werde es einfach mal versuchen, fragen kostet ja nichts.  dntknw

Aber mal eine andere Frage: Ich habe ja jetzt wieder ein Konto auf meinen Namen, können Gläubiger jetzt oder in Zukunft das besagte Konto Pfänden.  gruebel wäre ein riesen Problem für mich.  cry Zur Zeit habe ich ja Vollstreckungsschutz aber wie lange, nur in der Inso oder über die gesamten 6 Jahre.  dntknw
Hat da einer eine Antwort ?

Mfg. Gismo 
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« Antworten #3 am: 21. September 2007, 21:05:21 »

Hallo,

Ihre Gläubiger können nicht mehr pfänden, dafür sind Sie ja in der InsO.

MfG

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Gismo
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« Antworten #4 am: 21. September 2007, 21:16:25 »

Danke,

Fällt mir ein Stein vom Herzen.  thumbup Dann kann ich ja mal ein bisschen drauf lassen und nicht nach jedem Geldeingang alles aus Vorsicht abräumen.  cheesy Ist auch ein besseres Arbeiten so.  wink

Mfg Gismo
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 21. September 2007, 21:16:25 »



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« Antworten #5 am: 21. September 2007, 21:33:32 »

Hallo,

Sie haben aber einen IV und keinen TH oder ? Meine wegen der Firma, die Sie ja offensichtlich noch haben.

Ansonsten scheint dieser IV einigermaßen vernünftig zu sein, zumindestens was das Verhältnis zum Schuldner angeht. Er begibt sich aber auch in ein gewisses Risiko, wenn er Sie einfach mal so - ohne Aufsicht - weiterarbeiten lässt.  gruebel

MfG

ThoFa
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Gismo
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« Antworten #6 am: 21. September 2007, 22:49:11 »

Hallo,

Ja, das stimmt muss ich mich kooregieren ich habe eine IV und bin zu meiner Verwunderung von Anfang an sehr zufrieden.  cheesy hab wohl mal Glück im Unglück gehabt.

wenn er Sie einfach mal so - ohne Aufsicht - weiterarbeiten lässt. 

Also mal von Anfang an in groben Zügen. Ich bin ein Mensch der nicht lange fackelt, wer was von mir will den spreche oder rufe ich an, macht nicht jeder so aber ich halt. Weglaufen hilft so wieso nicht, oder!
Als das FA den Inso gestellt hatte war ich im Urlaub und mein Vater hat mir die Post hinterher geschickt, darauf hin hab ich sofort die zuständige Richterin ( Freitag gegen Feierabend) per Handy angerufen und ein Ausführliches Gespräch geführt wie ich mich denn jetzt am besten Verhalten sollte. ( Sie darf mir ja eigentlich nichts Sagen, aber sie hat mir Eselsbrücken gebaut). nicht schlecht oder ! Und hat mir ein paar Tage später alle Formulare zur Selbstanzeige, Stundungs Antrag usw. zugeschickt. Als mein Gutachter ( jetzt mein IV ) feststand habe ich da gleich angerufen und um einen Termin gebeten und sofort erhalten. Ich habe wirklich ca. 3 Wochen mind. 15 Stunden täglich meine Unterlagen teils 15 Jahre alt zusammengestellt und einzeln nach besten wissen und Gewissen Dokumentiert. So vorbereitet bin ich zum erstem Termin gegangen.  huh natürlich mit Angst, dass ich was vergessen habe.  rougi

Also Sie hat nichts direktes angedeutet, aber so eine ordentliche Auflistung und Vollständige Unterlagen gerade bei einer Regelinsolvenz ist ihr anscheinend noch nicht untergekommen.  gruebel Daher vielleicht das Vertauen in mich ? ich weiß es wirklich nicht, Sie ist als IV sehr erfahren und kein Unbekannter RA. Sie ist meine Unterlagen kurz durchgegangen und sagte mir damals gleich, dass ich die Firma auf jeden Fall weiterführen könne und Sie nach Eröffnung alles so schnell wie möglich freigeben werde. Ich brauche mich um nicht mehr zu kümmern und sollte auf Nachricht von Ihr warten. Ansonsten so weiter arbeiten wie bis her. Ich war erstaunt.  cheesy und froh das alles bis dahin so glatt über die Bühne gelaufen ist.  thumbup

Aber mann sollt ja nie den Tag vor dem Abend loben !

Vielleicht hab ich wirklich mal Glück.  wow

Gruß Gismo
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