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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 22:10:23 *
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Autor Thema: Konto wird gesperrt - was nun?  (Gelesen 689 mal)
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Asthenia
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« am: 21. Dezember 2009, 16:25:12 »

Hi Leute!

Vorab: Ich hab die SuFu benutzt, Google auch, aber da es ein rechter Einzelfall is, denk ich, dass das hier evtl nur noch helfen kann. Wenn ich grad nich toal verzweifelt wäre, oder jemand im privaten Kreis zu fragen HÄTTE, würd ichs tun. Bitte behandelt meine (hoffentlich am richtigen Ort gestellte) Frage bitte halbwegs ernst, mir ist es grade nämlich Todernst, ich weiss nicht wie ich aus dem Dilemma jetzt rauskommen soll.

Zur Geschichte:

Ich wurde früher schon ein- zwei mal gepfändet, in der Lehre, und habe daraufhin beim Amtsgericht wieder so eine Aufhebung bekommen. Nun wurde ich mehrere Jahre lang nicht gepfändet, und nun bekam ich wieder eine. Aktuell befinde ich mich auf der Berufsoberschule, meine Einnahmen sind rein soziale Sachen wie BaföG/Halbwaisenrente.

Also Bank angerufen, abgeklärt, verweisen mich ans Amtsgericht.
Amtsgericht angerufen, abgeklärt, sagen "Freischein nicht erforderlich, da nur sozialeinnahmen, ich kann hinfahren und abheben"

Am nächsten Tag abgehoben, aber vom Bankmann darauf hingewiesen das Konto gesperrt bliebe, bis Freischein. Ich also Brief an Gericht geschrieben, Antwort:
"....
die Aussage der Bank ist richtig.
Eine Beratung für die weitere Vorgehensweise kann nur durch den Rechtsanwalt oder Notar erfolgen, da dem Gericht enie Beratungsfunktion Kraft Gesetzes untersagt ist.
"

?

Prozesskostenhilfe Büro angerufen, die sagen, ich soll nochmal bei dem anrufen, erinnern mich aber gütig daran, das die Aufhebung nur 7 Tage nach Pfändung passieren kann, die inzwischen denk ich aber schon knapp 20 tage mit dem ganzen hin und her - her ist.

Meine Bank kündigt mir nun auf die Pfändung hin auch noch mein Konto, und in der neuen Stadt, in der ich inzwischen hinzog, kriege ich bei selbiger kein Konto aufgrund von Schufa einträgen.


Was kann ich machen? Wird mein Konto jetz gesperrt bleiben?
Ich kriege nirgends anders mehr ein Konto atm -.- Was soll ich denn nun machen? Ich muss iwie die Sperre aufheben, sonst krieg ich ja nicht mal mehr das spärliche BaföG/Halbwaisenrente.


Ich bitte um ein Paar Tipps, ich will zwar meine Privatinsolvenz starten, dies dauert aber sicher noch knapp ein halbes Jahr  heulen
« Letzte Änderung: 21. Dezember 2009, 16:27:44 von Asthenia » Gespeichert
Feuerwald
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« Antworten #1 am: 21. Dezember 2009, 19:16:39 »

Ich würde einen Freigabeantrag gem. § 850k ZPO mit Hinweis auf den BGH Beschluss vom 20.12.2006  ( VII ZB 56 ) stellen.

Für laufende Sozialleistungen, die auf das Konto des Berechtigten bei einem Geldinstitut überwiesen werden, ist diese ( § 850k ZPO ) Regelung entsprechend anwendbar.

Dazu braucht m.E. keinen Anwalt. Freigabeantrag stellen, BGH Beschluss und Kopien der Leistungsbescheide, Kontoauszüge etc. pp beifügen und dann sehn was bei raus kommt.

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Asthenia
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« Antworten #2 am: 21. Dezember 2009, 21:03:05 »

Danke für die äusserst fachkundige AntworT!


aber längerfristig wäre es doch das sinnvollere meine Zahlungen aufs konto meiner freundin umzuleiten oder? da ich ja atm kein konto nirgends krieg -.-
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Fenchurch
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« Antworten #3 am: 22. Dezember 2009, 12:08:51 »

Ein Guthabenkonto muss meines Wissens jede Bank eröffnen. Ich glaube, es gab mal ein Gerichtsurteil darüber, mit der Begründung, dass man ohne Konto sein tägliches Leben nicht regeln kann. Deine Einkünfte müssen ja schliesslich irgendwo hin, das Arbeitsamt z.B. zahlt nicht in bar aus. Die Deutsche Bank wird oft empfohlen, ich persönlich habe mein Konto ohne weiteres bei der Sparkasse bekommen. Man muss aber deutlich sagen, dass man im Insoverfahren ist oder dies anstrebt und das man ein Guthabenkonto will (ohne Überziehungsmöglichkeit). Meins wird online geführt und kostet nur wenige Euro im Jahr.
Das mit dem Konto der Freundin geht auch, aber besser ist immer ein eigenes. Nicht, das es nachher Ärger gibt (bei Geld hört die Freundschaft bekanntlich auf).
« Letzte Änderung: 22. Dezember 2009, 12:13:38 von Fenchurch » Gespeichert
Asthenia
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« Antworten #4 am: 22. Dezember 2009, 14:05:31 »

aber dürfen die mir meins (denn ich habe ja ein konto auf guthabenbasis) schliessen? nur weil ich eine pfändung kriege? mein bankmann weiss seit längerem, das ich ein insolvenzverfahren anstrebe..
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 22. Dezember 2009, 14:05:31 »



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Fenchurch
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« Antworten #5 am: 22. Dezember 2009, 16:09:46 »

Ja, die Kündigung durch die Bank ist wohl ziemlich üblich, wenn eine Pfändung drauf ist. Wichtig ist zunächst mal die Freigabe für die Sozialleistungen. Sobald das Insoverfahren eröffnet ist, hast du Ruhe vor Pfändungen. Das Konto der Freundin ist nur eine Zwischenlösung. Ich würde zeitnah mit der Eröffnung des Verfahrens ein neues Guthabenkonto bei einer anderen Bank eröffnen.
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