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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 22:10:52 *
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Autor Thema: Kontobevollmächtigung f. Konto der LG oder Gemeinschaftskonto...?  (Gelesen 546 mal)
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Nightwish78
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« am: 20. Dezember 2010, 10:52:41 »

Guten Morgen Allerseits,

ich bräuchte mal euren Rat. Seit März diesen Jahres ist mein Verbraucherinsolvenzverfaren abgeschlossen und seitdem befinde ich mich in der Wohlverhaltensphase. Die Restschuldbefreiung wurde angekündigt.

Ich habe mein Konto derzeit bei der Sparkasse, Girokonto auf Guthabenbasis mit EC-Karte. Ich habe mein Konto als P-Konto umgestellt, weil meine Ex derzeit Unterhalt pfändet (TH weiss Bescheid).

Die Sparkasse verlang halt für jeden Pieps Geld (EC-Kartenzahlungen, Buchungen usw. jeweils 50 Cent...)

Alleine das P-Konto kostet 6,15 Euro/mtl. Meine LG hat mir nun angeboten, dass ich bei ihrem Comdirect Konto
Vollmacht bekomme. D.h. ich könnte jeden Monat einen festen Betrag dorthin überweisen und darüber verfügen, was mir vieles vereinfachen, vor allem auch bei den Kosten - UND ich wäre wesentlich flexibler.

Meine Frage:

Darf ich das? Denn ich muss nun nur noch vierteljährlich Gehaltsnachweise UND Kontoauszüge an den TH schicken.

Nach was schaut der eigentlich da genau? Ich bitte um Eure Hilfe, denn ich wollte das mit der Vollmacht gerne demnächst machen.

LG
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« Antworten #1 am: 20. Dezember 2010, 11:03:19 »

In der WVP sehe ich hier kein Problem.
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« Antworten #2 am: 20. Dezember 2010, 11:07:56 »

In der WVP sehe ich hier kein Problem.
Das dachte ich mir auch Eingangs. Die Frage ist nur, weil ja dann auch Kontobewegungen
über das Bevollmächtigte Konto laufen, wegen weniger Gebühren usw.

Der TH bekommt davon ja dann praktisch nichts mit, weil ich ihm ja nicht die Kontoauszüge
des Konto´s meiner LG schicke.

Nicht, dass ich da Schwierigkeiten bekomme.

LG
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« Antworten #3 am: 20. Dezember 2010, 11:28:54 »

In der WVP erhalten sie die Verfügungsgewalt über Ihr Vermögen zurück.

Insofern kein Problem!

Ich dachte, sie müssen dem TH die Kontoauszüge zusenden! Warum eigentlich?
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« Antworten #4 am: 20. Dezember 2010, 11:36:25 »

Hallo,

ich habe keine Ahnung, WARUM das so ist. Die Dame vom TH meinte, ich müsse die Kontoauszüge und
Gehaltsabrechnungen nun nicht mehr monatlich, dafür vierteljährlich schicken.

Ich habe keine Ahnung, warum.

Gruß
Nightwish78
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« Antworten #4 am: 20. Dezember 2010, 11:36:25 »



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« Antworten #5 am: 20. Dezember 2010, 11:49:16 »

Meiner Meinung nach müssen sie das nicht!

In der WVP müssen sie lediglich die Obliegenheiten nach §295 InsO beachten.
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