Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren.
© www.pleite-was-nun.info Sonntag, 27. Mai 2012 22:16
Navigation

Bitte bewerten Sie pleite-was-nun.info

Google +1 Button mit Datenschutz

Werbung

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 22:16:29 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Als registrierter User sehen Sie keine Werbung im Forum


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


News:
Hinweis zum "Bedanken" bei hilfreichen Antworten:
zu jeder Antwort, die man auf seine Frage bekommen hat, ist es nun möglich ein "Danke" auszusprechen! Dazu findet sich jetzt direkt in der ersten Antwortzeile neben Zitat, Ändern, usw., ein "Danke-Button" mit einem roten Stern versehen.
 
 
Übersicht Hilfe Meine Bookmarks Suche


Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
Seiten: 1   Nach unten
Drucken
Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
Thema bewerten (von 1=schlecht bis 5=sehr gut) :
Autor Thema: Kontopfändung  (Gelesen 1092 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
RioPreto
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 1

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0



« am: 19. Februar 2006, 19:53:00 »

Hallo,
kurze Ansage zum Thema.

1. Pfändungs.- und Überweisungsbeschluss der Ra. Bechstein & Partner, 30161 Hannover, Angerstr. 6

2. in Zusammenarbeit mit dem Inkassounternehmen - Dr. Düve,
30161 Hannover, Angerstr. 6,

3. Kontopfändung Deutsche Bank

4. Nach Auskunft des eigentlichen Gläubigers wurde der Titel aus dem Jahr 1984 aufgekauft.

5. Habe 2005 die EV abgegeben.

6. Daten liegen Bechstein und Partner vor.

7. Danach verdiene ich € 650,-. netto sowie Leistungen nach ALG II, bin verheiratet, keine Kinder.

8. Ausschließlich Zermürbungstaktik

9. Habe beim Vollstreckungsgericht Antrag auf Aufhebung nach § 765a ZPO bgestellt, da eine Kontokündigung bevorsteht, etc.
Genügung Urteile liegen ja vor - Lg etc.,

10.
Antwort des Rechtspflegers:

kann nicht zustimmen, weil keine sittenwidrige Härte zu erkennen läßt und gibt mir 3 Tage Zeit zu antworten und - erfolgt Antragsrücknahe???.

11. ich sollte doch § 850k Stellen.

Frage:
Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht, obwohl diverse Urteile dagegen sprechen??.

Habe natürlich nicht meinen Antrag zurückgenommen, da immer mehr Inkaso-Büros sowie in Zusammenarbeit arbeitende Ra. diese Praktiken nutzen, um Schuldner einzuschüchten.

Offene und ehrliche Antworten??

Danke für Eure Überlegungen!
Gespeichert
Tags:
Seiten: 1   Nach oben
Drucken
Ausgewählte löschen
Gehe zu:  

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © by www.pleite-was-nun.info

www.bot-trap.de


Seitenerstellung in 0.2877 Sekunden, mit 27 Datenbank-Abfragen
Schulden & Insolvenz | Privatinsolvenz | News | Insolvenz