Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren.
© www.pleite-was-nun.info Sonntag, 27. Mai 2012 22:16
Navigation

Bitte bewerten Sie pleite-was-nun.info

Google +1 Button mit Datenschutz

Werbung

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 22:16:49 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Als registrierter User sehen Sie keine Werbung im Forum


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


News:
Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.
 
 
Übersicht Hilfe Meine Bookmarks Suche


Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
Seiten: 1   Nach unten
Drucken
Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
Thema bewerten (von 1=schlecht bis 5=sehr gut) :
Autor Thema: Kontopfändung ALGII / 7Tage Frist (bitte helfen)  (Gelesen 1513 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
gefloppt
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 2

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« am: 18. Mai 2010, 19:22:25 »

allo!

Einmal vorweg: Also ich bin schon seit gut 10 Jahren in der Schuldenfalle...bzw habe Schulden von welchen ich mich wohl nicht mehr befreien kann.
Ich habe   so einige Gläubiger , welche mir in Form von Gerichtsvollzieher Besuche abstatten ...
Bisher lief es mehr oder minder glimpflich ab... (eidest. Versicherung )
Dies gebe ich nur an , da ich nicht weiß ob , soweit man eine eidest. Versicherung schon abegegben hat, ein anderer Gläubiger mich pfänden kann.

Mein akutes Problem is nämlich folgendes:
Ich habe heute per Karte bezahlen wollen, jedoch war diese gesperrt. (natürlich ohne meines Wissens)
Ich bin dann zur Sparkassenfiliale und habe dort versucht Geld abzuheben...natürlich wurde die Karte eingezogen.  sad

Ich beziehe Sozialleistungen in Form von ALG II.
Weiß auch das ich auf diese Sozialleistungen ein Anrecht habe soweit ich diese innerhalb von 7Tagen nach Eingang des Geldes von meinem Konto abhebe.
Jetzt ist es aber blöderweise (wohl vom Gläubiger aber widerum wohlbedacht  biggrin ) so, dass der Gläubiger die Sperrung gestern veranlasst ahben muss... wir schon Mitte des Monats haben und die 7Tage Frist um ist.

Frage 1:
Heisst dies das ich keine Chance mehr habe das Geld von meinem Konto zu bekommen???
(Ich hab kein Geld mehr und muss mir doch was zu Essen kaufen...)
Oder   ist diese 7Tage Frist jetzt erst gesetzt...???



Desweiteren habe ich gelesen ,. dass ich; damit ich nicht jeden Monat neu innerhalb dieser 7Tage Frist mein komplettes Bankkonto leerräumen muss, auch eine Verfügung vom Gericht erwirken kann, welche besagt, dass dieser Freibetrag (ALG II)  unpfändbar ist... generell bzw den kompletten Monat.

Der Link hierzu ist hier...
http://www.herbertmasslau.de/pageID_3933616.html

speziell der Abschnitt nach Punkt 3*)

Hat jemand evtl. schon Erfahrungen damit??? Bestenfalls positive...heisst das man darauf auch was geben kann???


Wäre super man mir die beiden Fragen beantworten könnte...

Lg


Nachtrag:
Habe jetzt auf einen anderen Forum endlich Antwort gekriegt...

"Es gibt eine sogenannte Pfändungsgrenze. Diese richtet sich nach Familienstand und Zahl der Kinder. Sie beträgt zur Zeit ca. 1.000,- Euro bei nicht verheirateten, kinderlosen Personen. Jegliche Einkünfte unterhalb dieser Pfändungsgrenze ( auch Sozialleistungen ) sind unpfändbar."


Könnt ihr das so unterstreichen???

Und...

wie läuft das...muss ich jetzt zum amtsgericht und muss ich da was vorlegen?
wenn ja was???
und.. kann ich nicht einfach erstmal zur bank und meinen alg bescheid vorlegen (bzw sie sehen ja den eingang der alg leistungen aufm konto) ...das ich nicht erst tage bis zur freischaltung/freigabe meines kontos warten muss...???


« Letzte Änderung: 18. Mai 2010, 20:52:14 von gefloppt » Gespeichert
Insokalle
weiß was
*****

Karma: 15
Offline Offline

Beiträge: 1546

Danke
-von Ihnen: 4
-an Sie: 237


« Antworten #1 am: 18. Mai 2010, 21:05:55 »

Es sind 7 Tage ab Gutschrift.
Aber für lfd. Geldleistungen gibt es einen verlängerten Pfändungsschutz. Die Freigabe fällt aber mögl. nicht in die Verantwortung der Bank. Sie könnten sich dort erkundigen oder bei Gericht. GGf. müssen Sie einen Antrag auf Freigabe bei Gericht stellen.

Gespeichert
gefloppt
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 2

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« Antworten #2 am: 21. Mai 2010, 01:31:00 »

 
Es sind 7 Tage ab Gutschrift.
Aber für lfd. Geldleistungen gibt es einen verlängerten Pfändungsschutz. Die Freigabe fällt aber mögl. nicht in die Verantwortung der Bank. Sie könnten sich dort erkundigen oder bei Gericht. GGf. müssen Sie einen Antrag auf Freigabe bei Gericht stellen.


danke erstmal für die antwort.

ja die bank hat die verfügung über mein guthaben heute strikt verweigert.

zu welchem gericht müsste ich denn da?
war heute schon beim amtsgericht zur öffentlichen rechtsberatung (hier in bremen sowie auch in hamburg gibt es ja keinen beratungshilfeschein) ...der gute anwalt wusste mir auch nicht zu helfen...der wusste sogar noch weniger als ich (sozialleistungen-7tage frist??? nie was von gehört!)
der vollstreckungstitel "kommt" halt noch aus meiner heimatstadt die knapp 200km entfernt liegt.
habe nämlich irgendwo gelesen das man zum vollstreckungsgericht gehen muss wo der titel auch erwirkt wurde...

Gespeichert
Insokalle
weiß was
*****

Karma: 15
Offline Offline

Beiträge: 1546

Danke
-von Ihnen: 4
-an Sie: 237


« Antworten #3 am: 21. Mai 2010, 10:57:58 »

Das ist ja ein Ding. Wen haben die da denn hingesetzt?

Aber ganz so einfach scheint es auch nicht zu sein. Verlängerter Pfändungsschutz für lfd. Geldleistungen steht in § 55 Abs. 4 SGB.
Wenn Sie noch innerhalb der Zwei-Wochenfrist (§ 835 ZPO) sind, müßte ein Freigabeantrag (§ 850k ZPO) mit Antrag auf Einstellung der Pfändung (ggf. sogar durch einstweilige Anordnung, 732) mögl. sein. Zu stellen bei Ihrem Wohnsitzgericht, 828.

Sie müßten also klären, ob und wann der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss bei der Bank einging. Dann wieder zu Gericht und die Anträge gestellt. Ich hoffe, dass das jetzt so stimmt.

Mir scheint, Sie müßten sich aber sehr beeilen, wegen der zwei Wochen. Vielleicht gibt es eine Rechtsantragsstelle, ansonsten wieder zur Beratungshilfe. Nehmen Sie die o.a. §§ mit, falls wieder derselbe dort sitzt.

« Letzte Änderung: 21. Mai 2010, 11:01:09 von Insokalle » Gespeichert
Tags: algII  7-tage-frist Kontopfändung 
Seiten: 1   Nach oben
Drucken
Ausgewählte löschen
Gehe zu:  

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © by www.pleite-was-nun.info

www.bot-trap.de


Seitenerstellung in 0.2709 Sekunden, mit 27 Datenbank-Abfragen
Schulden & Insolvenz | Privatinsolvenz | News | Insolvenz