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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 22:17:33 *
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Autor Thema: Kontopfändung - Fragen  (Gelesen 1286 mal)
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Frankus
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« am: 25. Oktober 2010, 21:38:02 »

Hallo,

da ich umgezogen bin und einem meiner 3 Gläubiger vergessen hatte, die neue Adresse mitzuteilen ist nun ein paar Monate nach Bezug der neuen Wohnung mein Konto gepfändet worden (Dumm, hätte ich mich doch umgemeldet..).

Es geht bloß um einen Betrag von ca. 150€. Nun ist die Frage, was ich machen sollte. Diesen Monat hatte ich viel zu begleichen und so sind im Moment nicht genügend € auf dem Konto, umd das zu begleichen. Ich sollte jedoch morgen/übermorgen Gehalt bekommen.

Wie läuft das nun ab? Sobald das da ist, kann ich eine Überweisung anweisen, die den kompletten Betrag abdeckt und am selben Tag wird das Konto wieder freigegeben? Oder ist es dann doch nicht so einfach?

Oder soll ich eher probieren, noch schnell ein Konto aufzumachen und das Gehalt dorthin überweisen zu lassen?

Über Hilfe wäre ich sehr dankbar.

Gruß
Frankus
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Fallera
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« Antworten #1 am: 25. Oktober 2010, 21:45:48 »

In der Regel ist das Konto 1-3 Tage nachdem die pfändung bedient wurde wieder offen! Je nach Bank!
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« Antworten #2 am: 25. Oktober 2010, 21:49:53 »

Ich habe ein Konto bei der Sparkasse.
Aber funktioniert das so, dass die Bank das direkt anweisen kann, ja?
Dann müsste ich mir ja nicht die Arbeit machen, ersatzweise ein Guthabenkonto einzurichten..

Danke schonmal!
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Fallera
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« Antworten #3 am: 25. Oktober 2010, 21:53:52 »

Die Bank kann die Pfändung direkt bedienen!

Bei der Sparkasse geht es m.e, nach recht schnell mit der Konto öffnung.
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« Antworten #4 am: 25. Oktober 2010, 21:59:14 »

Ah, okay, super.
Bleibt bloß die Frage, was danach mit meinem Konto passiert.
Gibt ja Meldungen, nach welchen Konten danach gekündigt worden sind, etc.
Ich hoffe, dass passiert mir nicht.. immerhin habe ich doch auch regelmäßigen Geldeingang, etc.
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« Antworten #4 am: 25. Oktober 2010, 21:59:14 »



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Fallera
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« Antworten #5 am: 25. Oktober 2010, 22:02:41 »

Normalerweise läuft das Konto normal weiter! Generell hat die Bank natürlich das recht sich ihre Kunden auszusuchen und Konten ggfs. Zu kündigen! Bei der Sparkasse hätte ich wenig bedenken. Je nachdem in welchem Bundesland sie leben ist die Sparkasse sogar verpflichtet ihnen ein Konto auf guthabenbasis zu führen!
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« Antworten #6 am: 25. Oktober 2010, 22:08:51 »

In Berlin.
Ich hatte ja gelesen, dass Pfändungen zwar in der SCHUFA vermerkt werden, allerdings keine negativen Auswirkungen mehr haben (dürfen).
Daher sollte es doch für mich ein Leichtes sein, sogar an ein neues Girokonto heranzukommen.. ?
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« Antworten #7 am: 26. Oktober 2010, 17:03:31 »

Hallo,

die Pfändung wird nicht! in der Schufa eingetragen aber der Gläubiger kann die Schulden melden und dann bleibt der Eintrag 3 Jahre nach Erledigung drin. Haben Sie eine EV geleistet bleibt die auch 3 Jahre drin und kann aber im Gegensatz zur Eintragung des Gläubigers gelöscht werden wenn die Forderung erledigt ist.
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« Antworten #8 am: 27. Oktober 2010, 11:25:42 »

Ah, danke.
Ich habe eben Gehalt bekommen und sofort die Bank angewiesen, die Pfändung zu bedienen.
Mal schauen, wann ich wieder verfügen kann..
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« Antworten #9 am: 08. November 2010, 08:47:39 »

So, nun ist schon der 8.11. und es wurde von der Bank immernoch nichts überwiesen, geschweige denn das Konto freigeschaltet.

Genau vor 7 Tagen (!) habe ich mit einer Mitarbeiterin des Gläubigers gesprochen, die am selben Tag die Überweisungsdaten samt Gesamtbetrag an die Bank geFAXT hat.. und trotzdem ist noch nix passiert! Bei Anfragen kriege ich entweder keine Hilfe oder keine Antwort (Wenn per Mail)

Kann ich da mit einem Anwalt weiterkommen? Ich beschuldige die Sparkasse, mir vorsätzlich die Freischaltung vorzuenthalten.. !
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« Antworten #10 am: 08. November 2010, 10:59:24 »

Was für eine Auskunft bekommen sie denn von Ihrer Sparkasse? Was sagt Ihr Sparkassenberater dazu?

Die Pfändung ist noch nicht bedient worden? Oder ist das Konto einfach noch nicht offen?
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« Antworten #11 am: 08. November 2010, 11:00:37 »

Die Sparkasse sagt mir entweder gar nichts oder aber, dass es "noch in Bearbeitung" ist.. aber doch nicht über 1 Woche lang..

Und ja, weder die Pfändung wurde bedient, noch ist das Konto wieder frei.
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« Antworten #12 am: 08. November 2010, 11:17:37 »

Meiner Meinung nach bringt der Gang zum Anwalt nix ausser Kosten!

3-5 Bankarbeitstage ist nicht wirklich aussergewöhnlich! Zumal wahrscheinlich Ihre Filiale das Konto gar nicht öffnen bzw. die Pfändung bedienen darf! Das wird normalerweise von der Hauptzentrale bzw. einer entsprechend separaten Abteilung erledigt.
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« Antworten #13 am: 08. November 2010, 11:20:58 »

Mir wurde am Telefon gesagt, dass die Kollegen in der Zentrale dafür gerade mal 1-2 Tage benötigen..
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« Antworten #14 am: 08. November 2010, 11:29:08 »

Klar! Aber sie sehen ja wie realistisch diese aussage ist.

Kann ich da mit einem Anwalt weiterkommen? Ich beschuldige die Sparkasse, mir vorsätzlich die Freischaltung vorzuenthalten.. !
Einen Vorsatz nachzuweisen ist meiner Meinung nach ein Ding der Unmöglichkeit!

Bez. einer Beschwerde:
Deutscher Sparkassen- und Giroverband
Charlottenstraße 47, 10117 Berlin
Tel.: 030/20 225 - 0
Fax: 030/20 225-250
Im Internet finden sie außerdem ein entsprechendes Beschwerdeformular.
« Letzte Änderung: 08. November 2010, 11:33:27 von Fallera » Gespeichert

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