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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 22:18:40 *
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Autor Thema: Kontopfändung durch Schulden  (Gelesen 2230 mal)
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anonym_27
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« am: 11. Dezember 2005, 23:23:00 »

Nun mein Problem ist wie bei vielen hier,das ich Schulden habe bei etwas über 2000,-euro.Nun verliere ich langsam den Überblick weil es aus mehreren Bereichen entstanden ist wie,Katalogbestellung,Handyvertrag etc.Ich will aber vermeiden das es noch mehr wird,so habe ich schon bei einigen eine Ratenzahlung vereinbart und dort zahle ich seit Monaten schon ab.Was nun mein zweites Problem ist,das mir von meinem Handyvertrag die Typen jetzt mein Konto gepfändet haben und ich nun keine Ratenzahlung mehr begleichen kann und wieder noch mehr rein rutsche,da mir jetzt auch mein Dispo gesperrt wird und ich dadurch wenigstens einen Teil mehr bezahlen konnte,da ich Sozialhilfe beziehe,aus gesundheitlichen Gründen.Ich weiss nicht mehr wie es weiter gehen soll,da ich noch nie eine Kontopfändung hatte,was soll ich da jetzt tun?Wo muss ich mich hinwenden?Bekomme ich keinen Dispo mehr auch wenn mein Konto wieder freigemacht wird?Ich bin am verzweifeln. :-[
Ich habe Angst nun noch mehr in Schulden zu versinken.

[ Diese Nachricht wurde editiert von : anonym_27 on 11-12-2005 23:25 ]
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jafern
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« Antworten #1 am: 12. Dezember 2005, 11:54:00 »

Hallo,

zunächst einmal: Ruhe und kühlen Kopf bewahren!
Dein \"Schuldenberg\" ist noch übersichtlich und in den Griff zu bekommen.
Sprich erst einmal mit Deiner Bank, da ein Gläubiger Dein Konto gepfändet hat, auf dem ausschließlich Sozialhilfeleistungen eingehen (unterstelle ich mal). Nimm zu diesem Termin auch den Bescheid des Sozialamtes mit, um es belegen zu können. Wichtig und zu beachten wäre jetzt, dass nur innerhalb von 7 Tagen nach Eingang der Sozialhilfe über das Geld verfügt werden kann! D. h., entweder unverzüglich eingegangene Sozialleistungen von Deinem Konto abheben, oder Miete, Strom, Gas usw. innerhalb dieser sieben Tage nach Eingang der Sozialhilfe überweisen. Noch besser: bitte das Sozialamt, diese Zahlungen direkt an den Vermieter bzw. die Energieversorger zu leisten.
Zusätzlich solltest Du einen Antrag auf Aufhebung der Kontenpfändung bei dem für Dich zuständigen Amtsgericht stellen. Das Gericht wird die Kontenpfändung aufheben, soweit sie in unpfändbares Einkommen hinein geht. Ein solcher Kontoschutz kann gem. § 850 k ZPO in der Regel binnen dreier Werktage erreicht werden. In der Regel sitzen dort auch Rechtspfleger, die Dir dabei behilflich sind. Beachte allerdings die Fristen! Sollte Deine Bank Probleme machen, schalte eine Schuldnerberatung und / oder das Sozialamt ein.

Gruß
Jafern
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Nach über fünf Jahren als Betreiber von pwn.info habe ich das Projekt Ende 2008 in andere, vertrauensvolle Hände übergeben.
Seit Oktober 2008 bin ich als selbstständiger Unternehmer in der Branche tätig, in der ich über zehn Jahre als Angestellter mein Brot verdiente ;-)  Ich wünsche allen hier weiterhin gutes Gelingen und viel Erfolg!
anonym_27
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« Antworten #2 am: 12. Dezember 2005, 13:10:00 »

Also ich war heute auf dem Amtsgericht und habe meine Lage dort geschildert bei einer Rechtspflegerin.Da ich nichts mehr auf dem Konto hatte und ich bei 58,- im minus bin,gab sie mir die Antwort sie kann nichts machen und ich soll mich mit dem Gläubiger in Verbindung setzen,was ich telefonisch dann auch gemacht habe.Erstensmal waren die voll unfreundlich und haben überhaupt nicht mit sich verhandeln lassen.Jetzt wollen sie eine Summe von 200,- von mir damit mein Konto wieder frei gemacht wird.ich habe ihr meine finanzielle Lage erklärt,das ich halt Sozialhilfe beziehe etc. und sie mir gar nichts pfänden dürfen.Als Antwort bekam ich das sie das doch dürfen.Dann habe ich ihr eine monatliche Ratenzahlung angeboten 20.-worauf sie sich gar nicht einlassen weil der Betrag zu gering sei,anstelle davon haben sie mir eine monatliche Rate von 82,- angeboten,was mir aber nicht möglich ist weil ich ja noch bei anderen Sachen monatlich zahlen muss.Voll gefrustet und am weinen nah,hab ich das gespräch dann beendet.Die Rechtspflegerin laberte was von 7 tages Frist.Ab wann gilt die denn?Wenn Geld auf mein Konto eingegangen ist?und kann ich innerhalb der 7 Tage Überweisungen von meinem Konto tätigen,bzw, kann dort Strom abgebucht werden?Miete und so wird zum Glück gleich vom Sozialamt an den Vermieter übertragen,da brauch ich mich erstmal nicht kümmern.Soll ich mir nun einen Anwalt nehmen,wenn die sich so sträuben? :-[
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« Antworten #3 am: 21. März 2006, 20:48:00 »

was ist wenn ein bankangestellter bei einer kreditvertrag als zweiter kreditnehmer unterzeichnet?ist dies rechtens?
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« Antworten #4 am: 21. März 2006, 20:57:00 »

kann die citi bank einfach das konto sperren?weil die citibank die visa rate nicht abgebucht hat,wobei die visa bank eigentlich die citi bank ist!das verstehe mal einer!drecksbanken...
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« Antworten #4 am: 21. März 2006, 20:57:00 »



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« Antworten #5 am: 21. März 2006, 20:58:00 »

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21.03.2006 um 20:48 Uhr, Gast :ohrenstab
was ist wenn ein bankangestellter bei einer kreditvertrag als zweiter kreditnehmer unterzeichnet?ist dies rechtens?

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