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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 22:18:50 *
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Autor Thema: Kontopfändung eines fremden Kontos  (Gelesen 1484 mal)
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Johanna33
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« am: 07. September 2010, 14:27:23 »

Hallo,

ich habe folgendes Problem und hoffe man kann mir weiterhelfen. Ich habe eben einen gelben Brief bekommen in dem ein Pfändungs und Überweisungsbeschluss war. Dabei geht es um 450€ Schulden die ich bei einem Gläubiger habe und dort steht drin das das konto Gepfändet wird. Es steht dort nur die Kontonummer und kein Name aber es ist die Kontonummer meiner Mutter, auf das Konto geht mein Monatliches Arbeitseinkommen.Auf meinem Arbeitseinkommen ist aber seit langem wegen einem grösserem Betrag eh eine Lohnpfändung so das ich nur den verbleibenden Pfändungsfreibetrag auf das Konto meiner Mutter überwiesen bekomme.Ist es überhaupt möglich das Konto meiner Mutter zu Pfänden?Hat jemand Tipps wie ich mich jetzt verhalten soll?
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« Antworten #1 am: 07. September 2010, 17:25:01 »

Wer ist sogenannter Drittschuldner?? Bank oder Mutter?? Wenn Mutter dann muss sie auszahlen, wenn Bank sollte der PfüB zurückgehen weil Schuldner nicht Kontoinhaber ist. Dann könnte der Gläubiger aber einen PfüB an die Mutter erlassen und sie müsste auszahlen.

Kümmere Dich schnellstens um ein eigenes P-Konto.
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Johanna33
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« Antworten #2 am: 07. September 2010, 19:08:21 »

Drittschuldner ist die Bank.Es steht auch nirgendwo der Name meiner Mutter sondern nur ihre Kontonummer.Ich selbst bekomme leider nirgendwo ein Konto weil ich schon seit längerem verschuldet bin.Ich verstehe nicht ganz wieso man mir mein Retliches Gehalt auch noch Pfänden kann da ich ja eh nur das überwiesen bekomme was unter der Pfändungsfreigrenze liegt.
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malud
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« Antworten #3 am: 07. September 2010, 21:30:51 »

Mit Hilfe eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses pfändet der Gläubiger den Anspruch des Schuldners gegenüber dem Drittschuldner (oft Bank). Ich verstehe Sie so, dass Ihr Gläubiger den Anspruch Ihrer Mutter gegen den Drittschuldner (Bank) gepfändet hat. Fremde Forderungen, also die Forderung Ihrer Mutter gegen die Bank, sind jedoch nicht Gegenstand des Pfändungszugriffs des Gläubigers. Im Ergebnis muss sich Ihre Mutter gegen die Pfändung des Kontos wehren.   
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Johanna33
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« Antworten #4 am: 07. September 2010, 22:06:56 »

Meine Mutter selbst hat noch überhaupt nichts bekommen das von ihrem konto irgendwas gepfändet werden soll.In dem Schreiben was ich bekommen habe steht das so als ob das Mein Konto wäre, also es steht mein Name dort aber die Konto Nummer meiner Mutter.
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 07. September 2010, 22:06:56 »



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« Antworten #5 am: 08. September 2010, 15:53:55 »

Die Bank lässt den PfüB zurückgehen wenn Schuldner und Kontoinhaber nicht eine Person sind. Also passiert ersteinmal überhaupt nichts. Aber nun kann ein böser Gläubiger auf die Idee kommen und der Mutter einen PfüB schicken und dann muss!!! sie das Geld von dir komplett auszahlen. Kommt selten vor gibt es aber.

Deswegen nochmals: bei irgendeiner Bank (am besten Online) ein sogenanntes P-Konto eröffnen. Bekommt jeder gegen entsprechende Gebühren. Dann ist auch das unpfändbare geschützt.

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