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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum 07. Januar 2009, 19:59:47 *
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Autor Thema: Kontopfändung in WVP  (Gelesen 373 mal)
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bemeyno
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« am: 31. August 2008, 10:57:22 »

Hallo,

bin seit Mai 2007 in der WVP.

Durch die bis März 2008 bestandenene Selbstständigkeit (mit Einwilligung des TH) sind für 2007 nun angeblich Umsatzsteuerschulden nachzuzahlen. Liege schon länger im Streit deshalb mit FA, weil ich alles angemeldete auch immer bezahlt habe. Die lassen sich aber auf nichts ein.
Nun haben sie die fällige Summe auf meinem Konto einfach gepfändet. Da meine Aussichten, die Summe nicht zahlen zu müssen, inzwischen bei null sind, sollen sie von mir aus das Geld haben. Zum aufdröseln ist die Geschichte zu lang und kompliziert.

Wichtiger ist mir nun die Frage, ob diese Pfändung zum Schluß hin Auswirkungen auf meine RSB haben kann.  sad

Ich bezahle ansonsten immer alles pünktlich und habe mir nichts zu Schulde kommen lassen; da ich inzwischen auch die Selbstständigkeit aufgegeben habe und wieder angestellt bin, gehe ich davon aus, dass ich mit den Nachwirkungen nicht mehr lange beschäftigt sein werde.

Ich danke schon mal wieder für die Antwort.

LG

bemeyno


Am 01.12. habe ich Bergfest  juchu  juchu mann, wie schnell die Zeit vergeht cheesy
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Feuerwald
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« Antworten #1 am: 31. August 2008, 11:41:00 »

" bin seit Mai 2007 in der WVP. "

-> dann lesen Sie mal die §§ 295 und 296 InsO. Das sind die sog. Obliegenheiten in der Wohlverhaltensphase.  Nicht mehr, nicht weniger. Diese Punkte sollte man kennen, schon allein um nicht immer Angst zu haben, dass man seine Restschuldbefreiung  gefährdet, weil man sich irgendetwas etwas zu Schulden kommen lässt, bspw. bei Rot über die Stresse gehen oder CSU wählen.


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Feuerwald
Moderator
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« Antworten #2 am: 31. August 2008, 11:46:13 »

bin seit Mai 2007 in der WVP 
Durch die bis März 2008 bestandenene Selbstständigkeit (mit Einwilligung des TH)
sind für 2007 nun angeblich Umsatzsteuerschulden nachzuzahlen

- da stellen sich aber dennoch Fragen

wenn Sei seit 2007 in der WVP sind, weshalb bedurfte die Selbständigkeit der Einwilligung des TH ? Waren Sie schon im eröffneten Insolvenzverfahren schon Selbständig ?




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