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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 22:22:53 *
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Autor Thema: Kontopfändung und Gehaltspfändung?  (Gelesen 1665 mal)
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Enomis
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« am: 30. August 2010, 21:35:40 »

Konto und Gehaltspfändung vom selben Gläubiger? Darf der das?
Habe am Freitag erfahren das mein Konto von einem Gläubiger gepfändet wurde. Heute morgen habe ich da angerufen und gefragt was zu machen ist, die meinten eine Ratenzahlung ausmachen das haben wir auch gleich, und eine einmalzahlung , dann wird das Konto wieder eröffnet.
Heute Mittag habe ich meine Lohnabrechnung bekommen und gesehen das genau der gleiche Gläubiger einen Betrag von x vom Arbeitgeber von meinem Gehalt überwiesen bekommen hat. Muss ich jetzt auch noch die einmal Zahlung zahlen? Ist das üblich das die gleich beides machen? Wie verhalte ich mich jetzt am Besten damit mein Konto schnell wieder frei ist?

DAnke für die Antworten.
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« Antworten #1 am: 30. August 2010, 21:59:26 »

Konto und Gehaltspfändung vom selben Gläubiger? Darf der das?

- ja, darf und ist üblich

Habe am Freitag erfahren das mein Konto von einem Gläubiger gepfändet wurde. Heute morgen habe ich da angerufen und gefragt was zu machen ist, die meinten eine Ratenzahlung ausmachen das haben wir auch gleich, und eine einmalzahlung , dann wird das Konto wieder eröffnet.

- das hätten Sie einfacher haben können. Entweder als P-Konto pder über einen Freigabeantrag beim Gericht.

Heute Mittag habe ich meine Lohnabrechnung bekommen und gesehen das genau der gleiche Gläubiger einen Betrag von x vom Arbeitgeber von meinem Gehalt überwiesen bekommen hat.

Muss ich jetzt auch noch die einmal Zahlung zahlen?

- müssen Sie nicht.

Ist das üblich das die gleich beides machen?

- ja

Wie verhalte ich mich jetzt am Besten

- P-Konto bei Ihrer Bank oder bei Ihrem Amtsgericht die Freigabe des unpfändbaren Betrages beantragen.

Ist das Konto im Haben oder im Soll (Dispo)?
Zahl der unterhaltspflichtigen Personen? 
Höhe Nettolohn?
Sonstige Zahlungseingänge auf dem Konto?




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Enomis
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« Antworten #2 am: 30. August 2010, 22:09:29 »

Es ist jetzt gehalt von ein wenig mehr als 1000 euro drauf gegangen, der rest wurde ja vom AG an den Gläubiger überwiesen. ich lebe alleine und habe keinen unterhaltspflichtigen personen
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Feuerwald
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« Antworten #3 am: 30. August 2010, 22:21:11 »

Konto im Haben?

Wenn ja, dann bei der Bank die Wandlung in den sog. P-Konto beantragen! Sofort! Für den Restbetrag (ca. 10 Euro) der pfändbar ist, kann beim Amtsgericht die Freigabe nach § 850l ZPO beantragt werden. Dem Gläubiger würde ich daher nichts mehr an Rate oder Einmalzahlung anbieten, es sei denn, der nimmt auch die Lohnpfändung zurück und der "Deal" lohnt sich insgesamt.
 


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Enomis
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« Antworten #4 am: 24. September 2010, 11:41:49 »

Hallo Ihr Lieben das letzte Problem hatte sich erledigt jetzt hab ich ein neues. Ich habe das Konto noch nicht in ein P Konto umgewandelt aber werde jetzt wohl nicht darum rum kommen. Ich habe wieder ne neue Pfändung drauf und somit sind die anderen Pfändungen wohl auch wieder aktiv. Was das genau bedeutet weiss ich gar nicht, was soll ich jetzt am besten machen?
Ein P Konto?
Was hat das für Nachteile für mich?
Vorteil ist das ich auf jeden Fall mein Konto weiterverfügen kann bis 985 euro wenn ich das richtig verstanden habe.

Würde mich über Antwort freuen

LG Enomis
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LG Enomis
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« Antworten #4 am: 24. September 2010, 11:41:49 »



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Zecco
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« Antworten #5 am: 29. September 2010, 10:23:21 »

Hallo,

zum Thema P-Konto hast Du einen Freibetrag von 985,15 Euro ganz genau. p_Konto geht nur bei Umwandlung vom normalen Konto. Die Banken haben sich schwer ein neues Konto als P-Konto einzurichten.

Du solltest Dich vielleicht mal hier durchlesen EDIT: KEINE WERBUNG! Gruß Fallera da steht alles drin zum Thema Schufa und P-Konto.

Vielleicht hilft es dir, Du solltest aber auf jeden Fall die Sache mit dem P-Konto machen!!!! Besser ist das.

LG
« Letzte Änderung: 29. September 2010, 10:25:11 von Fallera » Gespeichert
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