Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 23:39:18 *
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Autor Thema: Kontopfändung und Lohnpfändung  (Gelesen 1175 mal)
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peal13
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« am: 03. Juli 2007, 19:47:10 »

Hallo, bin heute auf das Forum gestoßen und finde es sehr hilfreich. Befinde mich stark in der Klemme und suche dringend Hilfe.
Kurze Beschreibung. Ich hatte einen Gaststättenbetrieb, und mußte diesen mit ca. 30000 Euro Schulden schließen da ich nicht mehr zahlen konnte und die Gäste leider ausblieben. (Löhne wurden alle bezahlt. Keine Schulden beim Finanzamt. Schulden sind Miete, Strom, Sozialversicherungsbeiträge und Lieferantenrechnungen) Miete war viel zu hoch. Nun bin ich wieder Angestellt und verdiene ca. 1480 Netto + Kindergeld für 2 Kinder. Unterhalt für die Kinder hab ich nicht, da nicht verheiratet und Vater sowieso Harz4. Ich wohne in der Wirtewohnung eines Schützenhauses und betreibe dieses Vereinsheims auch nur für einen wöchentlichen Stammtisch. War Bedingung bei Einzug in die Wohnung, die Wirtschaft mitzumieten. Die Einnahmen aus dem Stammtisch decken gerade die Kosten der Pacht, Strom... für die Wirtschaft. Habe nur 1 mal die Woche abends Stammtisch und Sonntags morgens Stammtisch. Gewerbe ist angemeldet. Konzession vorhanden.  Nun stehen mir aber die Gläubiger der alten Wirtschaft ins Haus. Ist mein Angestelltenlohn + Kindergeld (Ca. 1780 EUro) pfändbar. (Pfändunggrenze ist bei ca. 1570 Euro) Kann ich Unterhaltsvorschuß beantragen und ist dieser pfändbar. Habe  schon eine Lohnpfändung und jetzt noch eine Kontopfändung. Möchte gerne in Verbraucherinsolvenz gehen um irgendwann mal wieder Schuldenfrei zu sein. Kann ich trotz gemeldetem Gewerbe, das aber keinen Gewinn abwirft nur sich selbst trägt Insolvenz anmelden. (Ich müßte ansonsten auch aus der Wohnung raus. Sind zwar getrennte Mietverträge, war aber Bedingung bei Wohnungsmiete die Wirtschaft auch zu mieten.) Für Eure Hilfe bin ich Euch sehr dankbar.
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Feuerwald
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« Antworten #1 am: 03. Juli 2007, 20:16:18 »



 Ist mein Angestelltenlohn + Kindergeld (Ca. 1780 EUro) pfändbar. (Pfändunggrenze ist bei ca. 1570 Euro)

- Kindergeld wird nicht angerechnet. 308 Euro ? Abziehen vom Netto, der Rest ist gem. § 850c ZPO unpfändbar
Vorsicht Kontopfändung: Umgehend einen Freigabeantrag gem. § 850k ZPO beim Gericht bzw. der Vollstreckungsstelle beantragen. Frist 14 Tage !
 

Kann ich Unterhaltsvorschuß beantragen und ist dieser pfändbar.

- kann man prüfen, Kinder noch unter 12 Jahre ? Auch dieser Unterhaltsvorschuss wäre nicht pfändbar.


Habe  schon eine Lohnpfändung und jetzt noch eine Kontopfändung.

- Lohnpfändung regelt der Arbeitgeber durch ein Drittschuldnererklärung. Pfändbar ist bei 2 Kindern und 1.470,- Euro nichts.


Möchte gerne in Verbraucherinsolvenz gehen um irgendwann mal wieder Schuldenfrei zu sein. Kann ich trotz gemeldetem Gewerbe, das aber keinen Gewinn abwirft nur sich selbst trägt Insolvenz anmelden. (Ich müßte ansonsten auch aus der Wohnung raus. Sind zwar getrennte Mietverträge, war aber Bedingung bei Wohnungsmiete die Wirtschaft auch zu mieten.)

-  Sie können ggf. in das Regelinsolvenzverfahren. Mit der Konzession müsste man sehen, die könnte flöten gehen. Vielleicht gibt es ein andere Lösung für den Stammtischbetrieb (Verein bspw.) . Zahlen Sie Miete für die Wohnung ? Prob könnte ggf. ein geldwerter Vorteil sein, der Ihnen als "Wirtin" in Form günstigen Wohnen anstelle von "Entlohnung" zukommt.


Gruss
Feuerwald
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peal13
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« Antworten #2 am: 03. Juli 2007, 20:43:25 »

Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ja ich zahle Miete ist zwar nur 530 Euro für ca. 100 m² aber ich wohne hier auch mitten im Wald. Ist zwar wunderschön aber sehr abgelegen. Die Mietverträge für die Wirtschaft und Wohnung sin 2 getrennte Verträge. Die Bedingung zur Betreibung der Wirtschaft war mündlich vereinbart. Was ist nun der Unterschied zischen Regel oder Verbraucherinsolvenz ????
LG E.M.
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