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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 23:44:05 *
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Autor Thema: Kontoverfügung beim Konto meiner Frau, die nicht in Inso ist...  (Gelesen 1596 mal)
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pringel2001
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« am: 23. Oktober 2008, 20:03:40 »

Hallo an alle in diesem Forum,

ich habe nun folgendes Problem und hoffe, dass Ihr ir helfen könnt:

ich bin seit September in Privatinsolvenz. Meine Ehefrau nicht. Mein Gehalt ging bissher auf das Konto meiner Frau. Nun möchte ihre Bank, dass ich eine Kontoverfügung bekomme, da mein Gehalt wie gesagt auf das Konto meiner Frau geht. Der Pfändbare teil meines Gehalts wird direkt von meinem Arbeitgeber an den TH überwiesen, da aber alle Zahlungen vom Konto meiner Frau abgehen habe ich meinem AG angewiesen den Rest direkt auf das Konto meiner Frau zu überweisen. Ich habe selber auch ein Konto bei einer anderen Bank.

Nun meine Frage:

- Kann ich die Kontoverfügung ohne Bedenken unterschreiben, ohne dass ich Angst haben muss, dass nun vom Konto meiner Frau was gepfändet wird?

- Muss ich dies meinem TH melden?

- Oder hat das irgendwelche negative auswirkungen für mich.

Über eine schnelle Antwort würde ich mich sehr freuen.

Gruß und einen schönen Abend

Pringel
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MissTraut
weiß was
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« Antworten #1 am: 23. Oktober 2008, 20:46:17 »

Hallo,

wo ist das Problem, nunmehr Dein "bereinigtes Gehalt" direkt auf das von Dir erwähnte eigene Konto zu überweisen?

Da die Insolvenz offenbar schon eröffnet ist, kann meines Wissens jeder Versuch einer Vollstreckung nur ins Leere laufen, sofern es sich um Forderungen handelt, die vor Eröffnung entstanden sind.

LG
MissTraut
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und du hältst einhundert andere von dir fern.
(Konfuzius)
paps
Moderator
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« Antworten #2 am: 23. Oktober 2008, 20:50:04 »

Grundsätzlich müßte die Bank das Gehalt wegen fehlender Verfügung zurückweisen.
Daher auch der Wunsch der Bank zur "Richtigstellung".

Ich unterstelle jetzt erst mal, dass Sie das Konto bereits im Inso-Antrag mit benannt haben.

Pfändungen wegen Ihrer Schulden, die bei Eröffnung bestanden, sind nicht möglich.
Pfändungen wegen neuer Schulden oder Schulden Ihrer Frau, sind natürlich möglich.

Damit wären wir beim eigentlichen Problem, wenn es nicht Ihr Konto ist.
Dann wäre u.U. auch ihr Komplettes Gehalt weg, da es auf einem fremden Konto nicht pfändungsgeschützt ist.

Was ist mit dem 2. Konto?
Notfalls könnte ja über dieses Daueraufträge eingerichtet  oder ein Betrag x auf das Konto ihrer Frau überwiesen werden.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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