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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 23:45:04 *
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Autor Thema: Kosten Gericht und Treuhänder  (Gelesen 467 mal)
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communicator
Jungspund
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Danke
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« am: 23. November 2011, 19:24:14 »

Hallo,

hab vorige Woche eine Fernsehsendung zum Thema Schulden und Insolvenz gesehen.

Ein Kritiker der derzeit gültigen Regelung zur Privatinsolvenz hat sich wie folgt geäußert:

Einem Schuldner der während der 6 Jahre Wohlverhaltensperiode gearbeitet hat, sind in dieser
Zeit mehrere zehntausend Euro vom Gehalt abgezogen worden.
Zur Befriedigung der Schuldner blieben nur ein paar Hundert Euro übrig.
Den Rest genehmigten sich Gericht und Treuhänder.

Ist eigentlich irgendwo festgelegt, wie hoch die Gerichtskosten für eine "normale" Privatinsolvenz
sind und in welcher Höhe der Treuhänder vergütet wird?

Wird man als Schuldner eigentlich irgendwann im Verfahren oder dannach informiert wieviel Geld an wen gegangen ist?
Gespeichert
paps
Moderator
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Karma: 14
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Beiträge: 6193

Danke
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« Antworten #1 am: 23. November 2011, 20:55:22 »

Ja es gibt eine Vergütungsordnung für Insolvenzverwalter und im Gericht kann man die Preise für die einzelnen "Handlungen" einsehen/bekommen.

I.d.R. gilt, ja mehr Masse vorhanden ist, um so mehr profitiert der IV/TH.

Sie können nach jedem Abschnitt beim Insolvenzgericht ihre Akte einsehen.
Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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