Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 13. Februar 2012, 06:21:04 *
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Autor Thema: Kosten Insolvenzverwalter  (Gelesen 878 mal)
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Faxi
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« am: 06. März 2010, 16:00:13 »

Hallo allerseits,

ich hab schon im Forum nach passenden Beiträgen gesucht, aber nichts gefunden, was meine Frage beantwortet. Noch haben wir (mei Mann und ich) keinen Insolvenzantrag gestellt, kommt aber wohl demnächst.

Hier etwas, das mich beschäftigt. gruebel

Der Insolvernzverwalter erhält ja dann für seine Tätigkeit, in unserem Fall, eine menge Geld. Ich hab was von 40 % von den ersten 25.000€ und 0,5 % bei Beträgen über 50.000 € Vergütung aus der Insolvenzmasse (Quelle: Wikipedia). In der Regel sollen es aber wohl 25 % sein.

Hoffe, ich hab das alles richtig verstanden.

Das heißt, alles was er bei uns als Masse (Gehalt oder sonstiges) "erwirtschaftet", wird wie oben beschrieben berechnet.

Nun meine Fragen:

1. )

Erhält er sein Geld dann aus der Insolvenzmasse heraus oder müssen wir ihm das dann noch nach Ablauf des Verfahrens oben drauf zahlen? dntknw
Wenn wir das nach Ablauf des Verfahrens zahlen müßten, wäre das ganz schön viel, was noch hinten anstehen würde angry.
Laut meiner Hochrechnung wird er wohl in sechs Jahren ca. 85.000 € Masse pfänden können, weil wir über recht hohe Gehälter verfügen.
Das kann doch nicht sein, oder undecided?

2. )

Hat das schon einmal jemand von Euch als Verhandlungsbasis verwendet, um eine außergerichtliche Einigung zu erzielen? Bei einer festen monatlichen Leistung würde für die Gläubiger ja deutlich mehr übrig bleiben.

 cheesy Danke für Eure Antworten.

Gruß Faxi wink
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paps
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« Antworten #1 am: 06. März 2010, 18:07:25 »

zu 1 )
 Die Vergütung des Treuhänders wird nach dem Wert der Insolvenzmasse berechnet, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Der Treuhänder erhält in der Regel 15% der Insolvenzmasse. Die Vergütung soll in der Regel mindestens 600,- Euro betragen. Besondere Kosten, die dem Verwalter im Einzelfall, z.B. durch Reisen, tatsächlich entstehen, sind als Auslagen zu erstatten. Der Verwalter kann nach seiner Wahl anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschalbetrag fordern, der im ersten Jahr 15% danach 10% der gesetzlichen Vergütung, höchstens jedoch 250,– Euro je angefangenen Monat der Dauer der Tätigkeit beträgt. Zusätzlich zur Vergütung und zur Erstattung der Auslagen wird ein Betrag in Höhe der vom Insolvenzverwalter zu zahlenden Umsatzsteuer festgesetzt.
Kosten des Treuhänders im Restschuldbefreiungsverfahren: Hier soll die Vergütung des Treuhänders dergestalt erfolgen, dass ausschlaggebend für die Höhe der Vergütung der Betrag ist, der an den Treuhänder zur Weitergabe an die Gläubiger gelangt, also nicht die Höhe der geltend gemachten Forderungen. Dabei soll der Treuhänder
- von den ersten 25.000,- Euro 5% erhalten und
- von dem darüber hinaus gezahlten Betrag, wenn dieser 50.000,– Euro nicht überschreitet 3% und
- von dem weiteren Betrag 1%, mindestens aber 100,– Euro jährlich.


zu 2.)
Wenn das vernünftig dargestellt wird, wäre auch eine außergerichtliche Einigung über 6 Jahre möglich.
Es entfallen ja dann auch die IV/TH und Gerichtskosten.

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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
Faxi
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« Antworten #2 am: 07. März 2010, 23:25:24 »

Hallo Paps,

herzlichen Dank für die ausführliche und echt gut verständliche Antwort. thumbup

Hab mich wohl falsch ausgedrückt, aber hatte es shcon so verstanden, dass die Vergütung auf Basis der Insolvenzmasse berechnet wird. Da bei uns wohl ein recht hoher Betrag aus der Insolvenzmasse entstehen würde (auf die Jahre hin ungefähr mit 85.000 € und mehr gerechnet), wäre das durchaus eine Verhandlungsbasis.

Danke für Deine Hilfe wink
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« Antworten #3 am: 08. März 2010, 15:08:10 »

Hallo Faxi,

Verhandlungsbasis ist über 6 Jahre gerechnet ihr pfändbares Einkommen. Also wenn ihr wirklich mit 85000 in 6 Jahren rechnet wären es pro Monat ca. 1200€. Diese werden den Gläubigern als Verhandlung angeboten.
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Faxi
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« Antworten #4 am: 08. März 2010, 15:12:24 »

Hallo Inkassomitarbeiterin,

danke für die Antwort.

So hatte ich es mir auch gedacht. Haben am Mittwoch einen Termin bei einer Anwältin, endlich mal eine, die uns einen festen Satz berechnet und auf die wir auf Empfehlung bezüglich Insolvenz gestoßen sind.

Schauen wir mal, was bei uns rauskommt. Hoffnung mache ich mir allerdings nicht sehr viel, einfach aufgrund der vielen negativen Erlebnisse in den letzten Jahren mit den Banken.
Aber es gibt ja auch immer einen, der es macht und einen der es mit sich machen läßt. wink

Und wir haben es eben mit uns machen lassen. Aus Fehlern sollte man lernen biggrin
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 08. März 2010, 15:12:24 »



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Inkassomitarbeiterin
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« Antworten #5 am: 09. März 2010, 10:19:58 »

Hallo,

Banken haben oft eine Kreditausfallversuchung abgeschossen, deshalb gibt es oft keine Möglichkeiten sich mit denen zu einigen. Erst recht nicht bei größeren Summen. (wovon ich jetzt mal ausgehe, dass es hier der Fall ist) Ansonsten gibt es halt noch die Möglichkeit der Inso.
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Faxi
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« Antworten #6 am: 09. März 2010, 22:50:08 »

Hallo Inkassomitarbeiterin,

ja...bei uns sind es nur große Summen, alles aus der ehemaligen Selbständigkeit heraus. Ich will ja nicht die Schuld allein auf die Banken schieben, schließlich gibt es immer einen, der es macht und einen, der es mit sich machen läßt.

Aber uns hat die MH MH MH Bank wink bewußt in eine solche Misere laufen lassen. Ursprünglich wollten wir zur damaligen Gründung ein Kfw-Darlehen aufnehmen. Beratungsgespräche mit der Kfw haben stattgefunden und unser Konzept und die Kalkulation wurden als sehr schlüssig und ausreichend berechnet bewertet, man wollte unser Projekt finanzieren. Unsere Hausbank hatte uns zugesichert, den Antrag bei der Kfw zu stellen. Nach monatelangem Warten, denn der Zeitraum kam uns schon merkwürdig lang vor, hatten wir dann durch Nachfrage bei der Kfw herausgefunden, dass nie ein Antrag eingegangen sei. Unsere Hausbank hat aber sehr, sehr lange behauptet, die Bearbeitung der Kfw würde wohl sehr lange Zeit in Anspruch nehmen.

Lange Rede - kurzer Sinn: Unsere Hausbank hat absichtlich den Antrag nicht eingereicht, uns aber nie in Kentniss gesetzt, es später damit begründet, sie würden das nicht unterstützen wollen (sollen sie es doch gleich sagen), uns aber dafür dann, weil wir in Zeitnot geraten waren, ein sehr, sehr teures Privatdarlehen verkauft, leider auch nicht in dem Umfang, wie wir es gebraucht hätten.
Ist doch merkwürdig, dass eine Bank ein Gründerdarlehen bei der Kfw nicht einreicht, weil ihr das Risiko (20 %) zu groß ist, einen anderen Betrag (zwar niedriger aber hoch genug) mit vollen 100 % Risiko genehmigt gruebel

Davon haben wir uns nie mehr erholt. Eigentlich wäre das ein Fall für den Verbraucherschutz gewesen, wir waren aber mehr mit anderen Dingen beschäftigt, damit unser Geschäft endlich läuft, alles stand ja schon in den Startlöchern.

Kalkulation hatte aber gestimmt biggrin aber uns fehlte der Restbetrag. undecided

Die Spirale zog sich immer mehr zu und nun sind wir hier, wo wir sind.

Andere Bänker haben uns fast auf den Euro genau ausgerechnet, dass wir nur dadurch in die Schuldenfalle getappt seien. Hätten wir ordentlich finanzieren können, wäre alles gut ausgegangen.

Nun ja, denke aber auch, dass die sich auf keine Einigung einlassen werden.

Bin auch nicht so gut auf die Banken zu sprechen, wie man wohl dem Beitrag entnehmen kann fuchsteufelswild

Deshalb bekommen sie eben nur noch das, was in den nächsten sechs Jahren gepfändet wird und keinen Cent mehr coffee

Merci für die nette Korrespondenz.

Grüße, Faxi biggrin
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« Antworten #7 am: 10. März 2010, 12:33:23 »

Hallo Faxi,

ich kann das gut nachvollziehen, auch wenn ich beruftlich tue was eben zu tun ist, so kann ich doch auch meist den Schuldner gut verstehen. Banken sind eben keine Freunde. Wobei der zukünftige IV auch eben kein Freund sondern ein RA sein wird. Dann ist es fast egal wem man das Pfändbare gibt  gruebel
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