Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 23:45:12 *
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Autor Thema: Kosten Regelinsolvenz  (Gelesen 1768 mal)
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KSC


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« am: 17. Dezember 2009, 19:22:16 »

Hi Hi,

öhm, könnte mir evtl. jemand sagen, was das Regelinsolvenzverfahren kostet? Schlusstermin ist Mai / Juni denke ich. Bislang haben 11 von 40 angemeldet, also nach 6 Monaten.

Danke Euch.

MfG

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paps
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« Antworten #1 am: 18. Dezember 2009, 19:23:32 »

Insbesondere die IV-Kosten richten sich nach der Masse.
Rechnen Sie mit ca. 20%
Dazu etwa 1.000 für die Eröffnung und das Verfahren für`s Gericht.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
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KSC


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« Antworten #2 am: 18. Dezember 2009, 22:51:43 »

Was ist dann wenn einer 1 Mio Schulden hat? (Was ich unter insolvenzbekanntmachungen.de schön öfters gesehen habe) muss der dann 200000 Euro zahlen???????????????????
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Insokalle
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« Antworten #3 am: 19. Dezember 2009, 11:27:52 »

Nein, die Kosten richten sich nach der Masse (pfändbares Vermögen) und nicht nach den Schulden.
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« Antworten #4 am: 19. Dezember 2009, 16:35:33 »

Hallo Insokalle,

d.h ???
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 19. Dezember 2009, 16:35:33 »



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makro
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« Antworten #5 am: 19. Dezember 2009, 22:24:34 »

bei mir sind ca. 40.000 in der Masse und mein IV (Regelinsolvenz) wird ca. 15.000 bekommen, 50% davon hat er sich schon auszahlen lassen.
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« Antworten #6 am: 19. Dezember 2009, 23:45:13 »

Wie was Masse?

Das kann doch nicht sein, das wenn ich 12000€ Schulden habe, ich dann ca. 3000-4000€ Kosten nach dem Verfahren habe? Mit 3000-4000€ (wenn ich das hätte) da hätte ich mich aus der Insolvenz mit einem Vergleich holen können, ohne 6 Jahre zu warten!
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Feuerwald
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« Antworten #7 am: 20. Dezember 2009, 10:54:06 »

Wie was Masse?

- Masse = Insolvenzmasse = im Insolvenzverfahren verwertbares Vermögen und pfändbaren Anteile aus Dienstbezügen und vergl. Leistungen = das was der Schuldner opfern muss

- Schulden = Insolvenzforderungen = das was die Insolvenzgläubiger gerne hätten aber wohl nicht mehr bekommen

Zudem: Die Verfahrenskosten werden ja allg. gestundet. Somit kann es erst mal gleich sein. ob 2.500 oder 3.500 Euro Verfahrenskosten aufkommen.

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WitchLady86
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« Antworten #8 am: 20. Dezember 2009, 14:51:49 »

lso bei mir sind es auch so ca. 10000€ +/- und hab jetzt auch die rechnung für die verfahrenskosten bekommen und die sind bei ca 1500€ man kann ja die 6 jahre darauf sparen in dem man mit gericht eine raten zahlung vereinbart den die gerichtskosten muss man bezahlen ob man nun jetzt damit anfängt oder später da find ich jetzt besser da kann man dan wirklich nach 6 jahren sagen ich bin schuldenfrei.
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« Antworten #9 am: 20. Dezember 2009, 16:45:40 »

Achsooooo. Also bei mir ist kein verwertbares Einkommen da, also es wurde noch nichts weggenommen, habe 0,00 Euro Einkommen (ab Januar bekommt Mutter wieder Kindergeld für mich) suche gerade einen Job, und am besten ne Ausbildung ab Sep2010 als Bürokaufmann, wenn es klappt.Was denken Sie was ungefähr auf mich zu kommt?
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KSC


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« Antworten #10 am: 20. Dezember 2009, 16:49:03 »

und... wann bekommt man die Rechnung????
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paps
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« Antworten #11 am: 20. Dezember 2009, 19:22:12 »

Wurden die Kosten gestundet, bekommen Sie die Erste Mitteilung zum Schlußtermin, aus der geht dann die angesammelte Masse und die Kosten für den IV/TH und das Gericht hervor.
Möglicherweise greift aber die Stundung erst nach Eröffnung, dann sollten Sie mit 50,- bis 100,- für die Eröffnung rechnen.
Die weiteren rechnungen bekommen Sie jeweils 1 Jahr nach Aufhebung des verfahrens vom TH.
I.d.R. 119,- als jährliche Kosten des TH.
Sind die Verfahrenskosten und TH-Kosten gestundetm, brauchen Sie diese auch nicht zahlen.
Eine Gesamtrechnung bekommen Sie von der Justizkasse, wenn entgültig über die RSB entschieden wurde, also nach 6 Jahren.
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« Antworten #12 am: 21. Dezember 2009, 01:26:14 »

Ok-Danke
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