Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 23:45:22 *
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Autor Thema: Kosten des Insolvenzverwalters  (Gelesen 858 mal)
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amiko
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« am: 11. Juni 2008, 17:49:43 »

Hallo zusammen!

Dies ist mein erster Kontakt mit dem Forum und ich bitte um Nachsicht, wenn ich nicht so sicher mit den Begriffen oder dem Umgang bin.

Ich bin 2004 in Insolvenz gegangen habe mich 2006 mit einer Ich-AG als Freiberufler selbstständig gemacht und befinde mich nun in der WVP. Soweit habe ich alles ganz gut gemeistert, trotz Ärger und Ignoranz mit meinem Insoverwalter, der meine Schreiben udn Fragen partout nicht beantwortet.
Nun bekomme ich ein Schreiben von ihm, in dem er schreibt, daß er sein erstes Tätigkeitsjahr als Insoverwalter für mich nun hinter sich gebracht hat, eine Beurteilung über mich beim Insogericht eingebracht hat und dafür von mir über 100,-- Euro mit Fristsetzung drei Wochen haben möchte. Wenn ich bis dahin nicht zahle, wird er bei Gericht gegen meine Restschuldbefreiung klagen.

Ich fasse es nicht! Das ist doch glatte Erpressung! Wo soll ich das Geld denn hernehmen und darf der das eigentlich? Er hatte für seine Kosten im Insolvenzverfahren bereits meinen Markennamen verkauft und dafür 1500 Euro kassiert und für sich abgerechnet.

Bitte, kann mir jemand helfen?  dntknw

Danke schon mal,

amiko
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ThoFa
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« Antworten #1 am: 11. Juni 2008, 18:49:00 »

Hallo,

haben Sie keine Kostenstundung beantragt ?

MfG

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Feuerwald
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« Antworten #2 am: 11. Juni 2008, 19:10:15 »

"habe mich 2006 mit einer Ich-AG als Freiberufler selbstständig gemacht und befinde mich nun in der WVP. Soweit habe ich alles ganz gut gemeistert"

noch ergänzend:

Führen Sie denn als Selbständiger in der WVP irgendetwas an den TH ab ?
Welche Übereinkunft wurde mit dem TH hinsichtlich der abzuführenden Beträge getroffen ?
Wie sind Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse ? Noch Selbständig ?Können Sie Ihre Einkünfte dokumentieren ? Bezug von reg. Sozialleistungen ?




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amiko
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« Antworten #3 am: 12. Juni 2008, 09:40:28 »

Hallo,

zu den Fragen:

Ja, ich habe Kostenstundung beantragt, die auch bewilligt worden ist, deshalb verstehe ich diese "Treuhändermindestvergütung von 119,-- Euro für das erste Tätigkeitsjahr in der WVP nicht. 

Ich bin Freiberufler und habe in 2006 eine Ich-Ag gegründet, die vom Arbeitsamt jetzt im dritten Jahr mit mtl. 240,-- Euro gefördert wird, davon muß ich meine RV und meine KV-Beiträge bezahlen (Pflicht).  Ich mache quartalsmäßig eine Gewinn-Verlustabrechnung, die ich meinem Insoverwalter zuschicke, zum Tilgen der Schulden bleibt aber nicht übrig, deshalb führe ich nichts ab. Ich bin verheiratet, lebe in Gütertrennung, (mein Mann finanziert unsere Familie), habe zwei unterhaltspflichtige Kinder und bleibe zur Zeit noch unter dem pfändbaren Teil.  Ich bekomme außer dem Ich-AG-Zuschuß keine Hilfen.

Der TH hatte - wie gesagt - zu Beginn der Insolvenz meinen geschützten Domainnamen in die Schweiz verkauft und dafür etwa 1500,-- Euro bekommen, die er für sich abgerechnet hatte.

Danke für die Hilfe!

amiko
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« Antworten #4 am: 12. Juni 2008, 11:02:15 »

Hallo,

schauen Sie sich die Beschlüsse durch, dort müsste dann auch die Kostenstundung dabei sein. Schauen Sie nach, ob die Stundung auch für die WVP gewährt wurde.

MfG

ThoFa
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 12. Juni 2008, 11:02:15 »



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amiko
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« Antworten #5 am: 12. Juni 2008, 11:23:47 »

Hallo ThoFa,

ich werde mich durch die Unterlagen wühlen und nachsehen, ob es nach dem Wasserschaden im Keller noch was zu lesen gibt. Für den Fall, daß nicht - weiß das Insogericht auch bescheid? Müsste das der TH nicht auch wissen?

MfG

amiko
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« Antworten #6 am: 12. Juni 2008, 11:37:38 »

Hallo,

interessant das Insolventen immer so viel passiert: Wasserschäden, Brände, Einbruch was ich da schon alles gehört habe.  wink

Der TH ist wohl nicht der beste Ansprechpartner. Notfalls fahren Sie zum Gericht und schauen in Ihre Akte und/oder fragen den Rechtspfleger.

MfG

ThoFa
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« Antworten #7 am: 12. Juni 2008, 12:08:58 »

Hallo ThoFa,

jajaja, wer den Schaden hat, braucht für den Spott nicht zu sorgen... wink

Im energetischen Sinne passiert immer das, worauf man seinen Fokus setzt: denke ich positiv - passiert mir auch positives, bin ich negativ verstrickt - kommt noch mehr negatives hinzu. Das Gesetz von Ursache und Wirkung!

Wer einmal in so einer Negativ-Spirale drinhängt, braucht meist viel Kraft und Zuspruch, um sich daraus wieder zu befreien. Dann aber geht es direkt wieder aufwärt. Selbst eine so markerschütternde Situation, wie die eigene Insolvenz, setzt ungeahnte Talente und Möglichkeiten frei, die man an sich selbst sonst nie entdeckt hätte. Nach den ersten Selbstmordgedanken, kommt dann ein ungeheurer Überlebenswille und neues Selbstwertgefühl.

Mag makaber klingen - doch ich habe eine Unmenge über mich gelernt!

In diesem Sinne
(und danke für die Tipps, ich werde nachssehen)

amiko
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« Antworten #8 am: 12. Juni 2008, 16:46:38 »

Zum Verständnis der Insolvenzverwalter hat die 1500.- Euro nicht für sich abgerechnet, sondern zur Masse gezogen. Was auch seine Pflicht ist. Hiervon werden zunächst deine Verfahrenskosten beglichen.
Die Kosten des Verfahrens werden erst am Ende des Verfahrens abschließend berechnet.  Insoweit alles halb so schlimm . Das Leben ist schön. Du bist gesund und lernst täglich fürs Leben. pd
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