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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 23:45:33 *
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Autor Thema: Kosten für Regelinsolvenz Verfahrensgebühr?  (Gelesen 772 mal)
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andydererste
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« am: 04. März 2011, 18:33:07 »

hallo,

kan mir jemand so in ca sagen was mich die regelinsolvenz kosten würd? also habe ca. 110.000 euro schulden bei 70 gläubigern. zu holen ist nichts mehr. also klar weiß ich das niemand es genau sagen kann aber vieleicht hat jemand ja erfahrung und könnte mir sagen was er bezahlt hat.
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tomwr
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« Antworten #1 am: 04. März 2011, 18:55:12 »

Die Kosten des Verfahrens richten sich im Wesentlichen nach der Insolvenzmasse. Also das Vermögen, dass noch vorhanden oder im Laufe des Verfahrens erwirtschaftet wird (z.B. durch Lohnabtretung).

Die Grundkosten für ein Verfahren mit 70 Gläubigern liegen bei etwa EUR 2.500
und von der Insolvenzmasse erhält der IV auch seine Anteile.

§2 InsVV
Zitat
(1) Der Insolvenzverwalter erhält in der Regel

1.
    von den ersten 25.000 Euro der Insolvenzmasse 40 vom Hundert,
2.
    von dem Mehrbetrag bis zu 50.000 Euro 25 vom Hundert,
3.
    von dem Mehrbetrag bis zu 250.000 Euro 7 vom Hundert,
4.
    von dem Mehrbetrag bis zu 500.000 Euro 3 vom Hundert,
5.
    von dem Mehrbetrag bis zu 25.000.000 Euro 2 vom Hundert,
6.
    von dem Mehrbetrag bis zu 50.000.000 Euro 1 vom Hundert,
7.
    von dem darüber hinausgehenden Betrag 0,5 vom Hundert.

(2) Haben in dem Verfahren nicht mehr als 10 Gläubiger ihre Forderungen angemeldet, so soll die Vergütung in der Regel mindestens 1.000 Euro betragen. Von 11 bis zu 30 Gläubigern erhöht sich die Vergütung für je angefangene 5 Gläubiger um 150 Euro. Ab 31 Gläubiger erhöht sich die Vergütung je angefangene 5 Gläubiger um 100 Euro.

Also angenommen das Verfahren läuft 2 Jahre und der Schuldner hat aufgrund seines Gehalts einen monatlichen Pfändungsbetrag von EUR 400 kommen zu den Grundkosten von EUR 2.500 nochmal EUR 4.000 dazu (40% von EUR 10.000).
« Letzte Änderung: 04. März 2011, 18:57:08 von tomwr » Gespeichert
andydererste
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« Antworten #2 am: 04. März 2011, 19:14:51 »

danke für ihre schnhelle anwort,

leider habe ich dies noch nicht ganz verstanden.

also ich gehe jetzt mal davon aus schulden bleiben bei 120.000

gläubigerzahl auch bei 70

ich habe mein gewerbe schon vor einigerzeit abgemeldet und gehe zuzeit wieder einer festeinstellung nach

lohn ca. 1050 euro bei steuerklasse 5 ( da meine frau weit aus mehr als ich verdient)

also mit was für kosten müßte ich jetzt rechnen wenn ich zum amtgericht gehe und das regelinsolvenzverfahren zu beantragen? müßte es ja soweit ich das hier gelesehn habe sofort bezahlen, da es ja magels masse sonst abgelehnt werden würde. ( meine frau die mit den schulden nix zu tun hat würde mir das geld für geben) also mit was kann ich jetzt so rechnen?


2 frage:

habe jetzt alle gläuber angeschrieben mit der ankündigung das ich jetzt eine regelinsolvenz mache. und sie mir alle offnen forderungen aufgelistet zukommen lassen sollen. was mache ich mit den gläubigern die nich reagieren?
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andydererste
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« Antworten #3 am: 04. März 2011, 19:22:46 »

also wären das 2400 euro die ich beim amtsgericht erstmal hinterlegen müßte?

rechnung

1000 euro für die ersten 10 Gläubiger

 600 euro für die 11-30. Gläubiger

 800 euro für die 31-70. Gläubiger

richtig?

und dann abhänig von der vorhandenen masse die zuzeit bei mir 0,- ist 

 
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tomwr
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« Antworten #4 am: 04. März 2011, 19:55:18 »

also mit was für kosten müßte ich jetzt rechnen wenn ich zum amtgericht gehe und das regelinsolvenzverfahren zu beantragen? müßte es ja soweit ich das hier gelesehn habe sofort bezahlen, da es ja magels masse sonst abgelehnt werden würde. ( meine frau die mit den schulden nix zu tun hat würde mir das geld für geben) also mit was kann ich jetzt so rechnen?

Normalerweise werden die Verfahrenskosten gestundet, so dass erstmal gar nichts zu zahlen ist. Ein Ehepartner ist unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet diese Kosten ggf. dem Schuldner vorzuschießen, welche Voraussetzungen das exakt sind kann ich nicht beantworten. Ich würde es erstmal mit dem Stundungsantrag versuchen. Wenn der abgelehnt wird kann man immer noch die Kosten aus eigener Tasche zahlen.


habe jetzt alle gläuber angeschrieben mit der ankündigung das ich jetzt eine regelinsolvenz mache. und sie mir alle offnen forderungen aufgelistet zukommen lassen sollen. was mache ich mit den gläubigern die nich reagieren?

Heißes Eisen. Einige Gläubiger könnten jetzt den sog. Wettlauf antreten, wer zuerst pfändet mahlt zuerst.
Sofern eine Forderung nicht exakt bekannt ist, kann man die auch schätzen. Würde ich mit einem Sternchen und Zusatz in den Formularen angeben (* Forderung geschätzt). In der Tat stellt sich aber die Frage ob man jetzt wirklich warten will bis alle Gläubiger geantwortet haben. Die Antwort von Gläubigern könnte auch eine konkrete Pfändungsmassnahme sein.  huh
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« Antworten #4 am: 04. März 2011, 19:55:18 »



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« Antworten #5 am: 04. März 2011, 19:58:11 »

also wären das 2400 euro die ich beim amtsgericht erstmal hinterlegen müßte?

rechnung

1000 euro für die ersten 10 Gläubiger

 600 euro für die 11-30. Gläubiger

 800 euro für die 31-70. Gläubiger

richtig?

und dann abhänig von der vorhandenen masse die zuzeit bei mir 0,- ist  

 

Ja richtig. Plus Gerichtskosten in Höhe von EUR 75,00 bei Insolvenzmasse 0.
Also round about EUR 2.500,-
Sofern die Insolvenzmasse bei 0 bleibt ist das alles so richtig.
Es wird aber auf die Insolvenzmasse zum Ende des Verfahrens abgestellt für die Berechnung der tatsächlichen Kosten.
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