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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 13. Februar 2012, 07:13:40 *
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Autor Thema: Kostenrechnung AG/Vorzeitige RSB  (Gelesen 2490 mal)
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poppnic
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« am: 31. Juli 2010, 17:00:40 »

Hy,

Basisinfos:
WVP: seit Oktober 2008
Kosten für Insolvenzeröffnungsverfahren und das Insolvenzverfahren werden gestundet.
Kein Vermögen vorhanden
Gläubiger: 3

Ich hab da mal ne Frage zur vorzeitigen RSB. Also mit ganz viel Glück, bekomme ich bald nen neuen Job, in dem ich innerhalb von einem Jahr meine Gesamten aufgelisteten Schulden tilgen kann, durch Lohnpfändung, also weil ich dann mehr verdiene als ich behalten kann.

Schulden ca 3200 €
Kostenrechnung laut Amtsgericht ca 900 €
vorschusskostenrechnung TH 595 € auf jährlich 119,00 € - welche ich (bisher nur 1mal - nächste zahle ich im September - jedes Jahr bezahlen muss)

Wenn also alles klappt bezahle ich nächstes Jahr im September das 3mal diese komische Jahresrechnung von 119 €, bleiben also wir gehen jetzt mal von Oktober 2011 aus:

Schulden: 3200 €
Rg. AG ca.   900 €
TH jährlich: 238 €
insgesamt offen: 4338 €

So wenn ich nun wie gesagt Glück habe und den Job erhalte... Oh_no werde ich nächstes Jahr im Oktober so um die 4000 € auf mein Anderkonto eingezahlt haben. Da ich recht bescheiden lebe, also mit wenig Geld auskommen kann (was im moment so ist, daher kann ich auch im moment nix zahlen) kann ich sicher auch so noch was abknappsen bis dahin und kann die restlichen 338 € auch noch einzahlen.

Meine Frage: Wenn das dann der FAll ist, kann ich dann vorzeitige RSB beantragen oder macht das der TH?

Nächste Frage: Ich habe in ein paar Beiträgen hier gelesen, da ging es aber um andere Beträge (also in die 10.000e), dass im Nachhinein noch irgendwelche Zinsen und so weiter, halt weitere Kosten vorallem durch den TH gelten gemacht wurden, als von vornherein durch Beschlüsse des Amtgerichtes angegeben. Können denn noch weitere Kosten auf einen Zukommen, als die, die man schon sicher weiß?

Und noch etwas nachdem ich mich mal hier eingelesen habe, finde ich meine Kostenrechnung doch recht gering, im Gegensatz zu anderen, kann diese so stimmen?

Verfahren Antrag Schuldner: 12,50
Durchführung Verfahren:       62,50
Veröffentlichungskosten:         1,00
aufgrund Stundung zu
zahlende Beträge (RG TH 1.) 827,05
macht:                                  906,05

++++ dann noch diese Vorschusskostenrechnung auch an TH von 595,00 € die ich dann jährlich zahle mit 119,00 €.

Ich finde halt irgendwie (nicht das ich mich beschweren will) aber das Amtsgericht bekommt ein bissl wenig...., denn der große Posten ist die Rechnung vom TH, die einem Beschluss anhängig ist, also diese 827,05 €, somit erhält ja das Amtsgericht nur 76,00 € für das ganze Verfahren????
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paps
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« Antworten #1 am: 31. Juli 2010, 20:42:24 »

Das ist die Jetzt-Situation.

Angenommen, Sie verdienen so gut, dass pfändbare Beträge entstehen, sind die TH-Kosten auch höher anzusetzen.
Entsteht verteilbare Masse, rechnet der TH über der Mindestvergütung ab.

Insofern sollten Sie, wenn Sie der Meinung sind, dass ausreichend Masse vorhanden ist, nochmals Akteneinsicht beim Gericht in die lertzte Abrechnung des TH nehmen.

Möglich wäre auch, wenn genügend Überschuss da ist, eine Verteilung  der nachrangigen Kosten.

Also alles zur Zeit nur spekulativ.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
poppnic
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« Antworten #2 am: 31. Juli 2010, 21:37:53 »

Vielen Dank @paps

Ja das ist natürlich erstmal nur rein informativ und spekulativ vorerst. Trotzdem Danke erstmal.

Das mit dem Gericht habe ich mir auch schon fast gedacht.

Nur:

"Möglich wäre auch, wenn genügend Überschuss da ist, eine Verteilung  der nachrangigen Kosten."

Dem kann ich leider nicht folgen, also was genau damit gemeint ist. Würde mich über eine Antwort freuen.

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poppnic
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« Antworten #3 am: 31. Juli 2010, 21:40:35 »

Einmal nachgedacht.... gruebel


"Möglich wäre auch, wenn genügend Überschuss da ist, eine Verteilung  der nachrangigen Kosten."

und doch eine Idee: meinen Sie damit, dass am Ende vielleicht so viel Überschuss vorhanden ist, das auch wenn die Rechnung des TH höher wird, alles gedeckt werden kann mit dem Guthaben auf meinem Anderkonto?
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Fallera
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« Antworten #4 am: 31. Juli 2010, 21:41:27 »

http://dejure.org/gesetze/InsO/39.html

Das sind die nachrangigen Forderungen.
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I`d rather be hated for who I am, than loved for who I am not.
Kurt Cobain
Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 31. Juli 2010, 21:41:27 »



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poppnic
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« Antworten #5 am: 31. Juli 2010, 22:00:02 »

Vielen Dank @Fallera

also falsch gedacht.

Aber vielen Dank, gut zu wissen.

Wie gesagt, noch ist ja überhaupt nicht sicher ob es soweit kommt. Und wenn doch, hoffe ich das mein TH gut mit mir zusammenarbeitet und wir gemeinsam das Ganze gut zu einem Abschluss bringen können. Zur Not muss ich mir dann noch von anders her Hilfe holen. Aber bis dahin fließt ja noch viel Wasser die Elbe runter.

Ich bin jetzt aber erstmal wieder ein wenig schlauer. Hab mir das Ganze gleich kopiert.

Danke
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