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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 23:50:50 *
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Autor Thema: Krankengeld - Treuhänder informieren? Wie verhalten?  (Gelesen 918 mal)
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VerzweifelteStudentin
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« am: 04. Oktober 2011, 17:12:02 »

Guten Tag,

ich bin seit Januar 2010 in der Privatinsolvenz (eröffnetes Verfahren, noch nicht WVP).

Nun bin ich länger als 42 Tage wegen der selben Erkrankung krank geschrieben bzw. arbeitsunfähig und falle aus der Lohnfortzahlung heraus.

Es besteht Anspruch auf Krankengeld durch die gesetzliche Krankenkasse.

Habe nirgendwo eine Info gefunden, wie ich mich zu verhalten habe...

Ob der Arbeitgeber, der ja bisher den pfändbaren Betrag des Einkommens abgeführt hat, den TH informiert oder ob ich das machen muss?

Habe jetzt mal ein Schreiben an den TH geschickt, in dem ich ihn formlos davon in Kenntnis gesetzt habe, dass ich seit 08.09.2011 arbeitsunfähig bin und seit dem 04.10.2011 Anspruch auf Krankengeld habe.

Da ich momentan noch keine Ahnung habe, wie hoch das Krankengeld bei mir ausfällt und ab wann die erste Auszahlung erfolgt, habe ich ihm den Namen und die Adresse der Krankenkasse - das ist ja die auszahlende Stelle - genannt.

War das so ok? Sobald ich einen Nachweis über die Höhe in Händen halte, mache ich natürlich eine Kopie und schicke sie dem TH.

Oder ist zu erwarten, dass er sich selbst an die Krankenkasse wendet?

Und eine weitere Frage:

Wie wird Krankengeld berechnet, wenn man in der Inso ist?

Wird das Netto zugrundgelegt, das ich vom Arbeitgeber überwiesen bekam (pfändbarer Anteil schon abgezogen) oder das "volle Netto" (d.h. der Betrag, den ich ausgezahlt bekäm, wenn ich nicht in der Inso wäre)?

Es gelten bei Krankengeld die selben Pfändungsgrenzen wie bei Gehalt, nehm ich an?

Die Auszahlung erfolgt bei Krankengeld ja nur rückwirkend und dann Tages - oder Wochenweise. Führt die Krankenkasse einen event. anfallenden Pfändungsbetrag ab oder muss ich das nach Erhalt des Krankengeldes?

Danke Euch!

« Letzte Änderung: 04. Oktober 2011, 17:19:53 von VerzweifelteStudentin » Gespeichert
horst69
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« Antworten #1 am: 04. Oktober 2011, 17:46:20 »

Bis jetzt alles richtig gemacht !

Dein Krankengeld wird, wie bei anderen nicht Inso-Angestellten, ganz normal nach dem netto gerechnet.

Krankengeld ist grundsätzlich genauso pfändbar wie Gehalt.

Kannst dir ja selbst ausrechnen wieviel du bekommst, bei meiner Kasse bekomme ich 70% vom netto.

Wenn du über die Grenze kommst, musst du leider zahlen, ist ja schließlich eine Ersatzleistung für dein normales Gehalt.
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« Antworten #2 am: 04. Oktober 2011, 17:56:10 »

Gut, dass Sie den TH informiert haben. Ich bezweifle, dass der Arbeitgeber dies ohne Nachfrage von sich aus gemacht hätte. Der TH kann sich an die KV wenden, um den pfändbaren Teil einzufordern.
Ob InsO oder nicht, das Krankengeld wird immer gleich berechnet. Krankengeld von der GKV ist wie Arbeitslohn pfändbar (§ 54 SGB I). Es gelten also auch die hier die bekannten Pfändungsgrenzen. Bei der Berechnung des pfändbaren Teils wird unabhängig von der Berechnungsart vom monatlichen Betrag ausgegangen, wenn auch der Arbeitslohn monatlich gezahlt wurde.


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VerzweifelteStudentin
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« Antworten #3 am: 04. Oktober 2011, 18:01:21 »

hallo,

danke für die schnelle antwort.

wie war das bei euch? hat der th sich direkt mit der krankenkasse in verbindung gesetzt und diese hat dann den pfändbaren betrag abgeführt oder musstet ihr nach erhalt des krankengeldes den pfändbaren teil abdrücken?

mein gehalt setzt sich aus einem grundgehalt und steuerfreien zuschlägen zusammen. werden die steuerfreien zuschläge rausgerechnet oder zählen die?

lg.
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« Antworten #4 am: 04. Oktober 2011, 18:52:07 »

wie meinen?
Die Berechnung des Krankengeldes scheint eine Wissenschaft für sich zu sein, aber zB Sonntagszuschläge gehören bei der Berechnung mit hinein. Bei anderen Positionen bin ich mir nicht so sicher.
Ich denke, bei der Berechnung des pfändbaren Teils wird nichts wieder aus dem Krankengeld herausgerechnet. Das wäre mir neu. Aber es ist ja ohnehin niedriger als der Lohn.

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« Antworten #4 am: 04. Oktober 2011, 18:52:07 »



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VerzweifelteStudentin
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« Antworten #5 am: 07. Oktober 2011, 12:28:11 »

schreiben an den th ist raus. per einschreiben/rückschein. man weiss ja nie...bin an einen sehr strengen th geraten, der nach inso eröffnung sogar meine lastschrift für die miete zurückgeholt hat...

an die, die schon mal krankengeld bezogen haben:

bekommt man einen schriftlichen bescheid von der krankenkasse zugeschickt, wieviel krankengeld einem zusteht? den müsste ich dann kopieren und dem th schicken....?!?

mir wurde erklärt, dass ich mit einem auszahlungsschein zum arzt gehen muss. dieser füllt den aus und ich reiche ihn der krankenkasse zurück. daraufhin wird dann krankengeld überwiesen.

dieser auszahlungsschein ersetzt wohl die bisherige AU.

wie lange dauert es bis das geld auf dem konto aus? hab schon ein wenig panik, dass ich finanziell nicht klar komme, da mein gehalt schon nicht üppig war (ca. 1000 € netto)

lg.

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« Antworten #6 am: 07. Oktober 2011, 13:15:48 »

ich hatte zwischendurch auch Krankengeld.
Sowohl während des Insolvenzverfahrens als auch noch einmal in der WVP.
Dem IV/TH genügte die Kopie des Bescheides der Krankenkasse.
(Zu Pfänden war da eh nichts davon.)
Gezahlt wurde von der Krankenkasse innerhalb weniger Werktage nach Versand des
vom Arzt unterschriebenen Auszahlscheines. Das klappte gut.  
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« Antworten #7 am: 07. Oktober 2011, 13:17:10 »

ich hatte zwischendurch auch Krankengeld.
Sowohl während des Insolvenzverfahrens als auch noch einmal in der WVP.
Dem IV/TH genügte die Kopie des Bescheides der Krankenkasse.
(Zu Pfänden war da eh nichts davon.)
Gezahlt wurde von der Krankenkasse innerhalb weniger Werktage nach Versand des
vom Arzt unterschriebenen Auszahlscheines. Das klappte gut.  

super, lieben dank.

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VerzweifelteStudentin
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« Antworten #8 am: 09. Oktober 2011, 14:46:55 »

so, gestern kam der rückschein....am 06.10.2011 wurde das einschreiben abgeholt.

nun mal abwarten, was der th macht....ob er sich direkt an meine krankenkasse wendet, um die höhe des krankengeldes zu erfahren (ich selbst kenne sie noch nicht)

oder ob ich erstmal krankengeld bekomme und dann per kopie des bescheids die höhe nachweisen muss...

viel erwarten kann ich eh nicht...mein durchschnittliches netto gehalt lag bei 1000 € und die ganzen steuerfreien zuschläge werden bei der krankengeld berechnung eh nicht berücksichtigt...

es stehen finanziell harte zeiten an, soviel steht fest....
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