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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 10. Februar 2012, 03:34:49 *
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Autor Thema: Krankenkassen -> Geld zurück  (Gelesen 792 mal)
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ADM-Logistik
Grünschnabel
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Beiträge: 26

Danke
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« am: 29. September 2008, 22:22:49 »

Hallo,

viele Krankenkassen bieten seit geraumer Zeit Betragsmodelle mit Prämienrückerstattung an.
D.h. nur zur Vorsorge und Prophylaxe gehen und es gibt 1/12 von der Jahresprämie (AG und AN) zurück.

Wer bekommt das Geld? Muß ich so etwas meinem TH anzeigen?

Gruß
ADM
Gespeichert
ThoFa
weiß was
*****

Karma: 11
Offline Offline

Beiträge: 2384

Danke
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WWW
« Antworten #1 am: 30. September 2008, 10:33:02 »

Hallo,

in der WVP können Sie das behalten und den TH nicht anzeigen.

MfG

ThoFa
Gespeichert

paps
Moderator
*****

Karma: 14
Offline Offline

Beiträge: 6071

Danke
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« Antworten #2 am: 02. Oktober 2008, 18:57:13 »

Vorsichtig sollten aber alle freiwillig in der GKV versicherten sein, wenn sie bei Wegfall des Krankentagegeldes zum 01.01.2009 einen solchen "Ersatztarif" wählen.
Dann beginnt natürlich die 3 Jährige Bindefrist von neuem.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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