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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 23:57:39 *
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Autor Thema: Kreditinstitut droht jetzt mit Lohnabtretung und SCHUFA-Negativeintrag  (Gelesen 5214 mal)
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« am: 21. Juni 2011, 16:47:23 »

Hallo. Ich möchte mich zunächst für alle Antworten auf meinen im März gestarteten Thread bedanken.
Ein Beratungsgespräch beim Sozialbürgerhaus meiner Stadt hatte ich bereits, diese haben nun eine Anmeldung zur dauerhaften Schuldnerberatung für mich veranlasst. Ich warte jetzt auf den nächsten Termin. Erst dann wird man sich mit den Gläubigern auseinandersetzen und später wohl oder übel die Privatinsolvenz einleiten.

In den letzten Wochen habe ich natürlich etliche Zahlungserinnerungen und Mahnungen erhalten, auf die ich wie bei der Beratung besprochen nicht reagiert habe.

Zwei Kreditkarteninstitute drohen mir nun mit gerichtlicher Geltendmachung ihrer Ansprüche. Eines davon droht außerdem mit einer Offenlegung ihrer Ansprüche bei meinem Arbeitgeber, also Lohnabtretung.
Wenn ich es richtig verstehe erfolgt die Lohnabtretung also direkt beim Arbeitgeber, und nicht bei meiner kontoführenden Bank. Heisst das ich habe überhaupt keinen Schutz vor Pfändung, bzw. mein Arbeitgeber wird mir kein Gehalt mehr überweisen, sobald die Gläubiger ihre Forderungen offenlegen?

Das wäre natürlich schlimm. Ich muss ja meine laufenden Kosten (Miete, Strom, Telefon) weiterhin bezahlen.

Ich habe momentan nur ein Guthabenkonto bei der norisbank. Dieses wollte ich nun auf ein P-Konto umstellen lassen. Aber dann nützt mir der Pfändungsschutz ja nichts, wenn die Gläubiger ihre Ansprüche direkt bei meinem Arbeitgeber eintreiben? Bekomme ich keinen Cent Gehalt mehr ausgezahlt? Was kann ich tun? sad
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« Antworten #1 am: 21. Juni 2011, 17:41:43 »

Die Gehaltsabtretung ist ähnlich wie eine Pfändung, nur dass es auf vertraglicher Vereinbarung beruht. Dabei gelten natürlich die Pfändungsgrenzen des § 850 c ZPO in gleicher Weise.
Es kann aber sein, dass im Arbeitsvertrag eine Gehaltsabtretung untersagt ist, dann hat der Gläubiger Pech gehabt und bekommt nichts.

Mit dem Vorschlag der außergerichtlichen Einigung werden die Gläubiger regelmäßig aufgefordert, Abtretungen und Pfändungen zu unterlassen bzw. wird, je nach Schuldnerberatung, die weitere Einziehung (Abtretung / Pfändung) als Ablehung des Einigungsvorschlags gewertet. Mit solchen Gläubigern kann man dann sehr schnell eine Bescheinigung nach § 305 InsO erhalten und die Eröffnung des Insolvenzverfahrens erreichen.
Der Gläubiger wird dann, sofern er nicht vorher befreidigt ist, für 24 Monate bevorzugt und kann weiter von seiner Gehaltsabtretung Gebrauch machen zu Lasten der Masse und damit der anderen Gläubiger.
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« Antworten #2 am: 21. Juni 2011, 19:52:21 »

Ein Tip von mir: wenn du ein gutes Verhältnis zu deinem Arbeitgeber hast, bitte ihn, eine Zusatzvereinbarung in deinen Arbeitsvertrag aufzunehemen in der eine Lohnabtretung ausgeschlossen wird. Das ist jederzeit möglich, auch kurz bevor dir jemand etwas stehlen will. zusätzlich ein P-Konto und wenn du jemanden unterhaltsverpflichtet bist (Ehefrau, kinder etc. schnell von einem Anwalt (frag einen den du kennst) die Bundesweit einheitliche Bescheinigug zur Erhöhung des Freibetrages ausfüllen lassen und ab zur Bank...dann ganz entspannt abwarten und die Keksdose reich füllen.
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« Antworten #3 am: 21. Juni 2011, 20:05:43 »

Das mit dem P-Konto ist nur dann sinnvoll, wenn es Gläubiger gibt, die bis zum Insolvenzverfahren noch pfänden können. Solange keine VB erlassen sind hat man die Gläubiger insoweit noch vom Hals. Und wenn bis heute keine da sind, kann man die übrigen durch schlichte Gesamtwidersprüche gegen den MB auch über die Zeit bringen.
Ein P-Konto braucht man in der Insolvenz eigentlich nicht und es kann auch hinderlich sein, weil ein zurück vom P-Konto zu einem normalen Konto ist bei den meisten Banken nicht möglich. Dann muss man, mit all den Mühen, die damit verbunden sind, ein neues Konto eröffnen und das P-Konto kündigen. Aus einem Guthabenkonto kann man nach der Insolvenz aber wieder ein normales Konto machen.

Ich rate dazu, nur dann ein P-Konto zu eröffnen, wenn bis zur Insolvenz tatsächlich eine Pfändung zu erwarten ist.

Mich irritiert beim zweiten Lesen die Aussage des Kreditkarteninstituts, eine Lohnabtretung offen legen zu wollen. Das geht nur, wenn es vertraglich explizit vereinbart ist. Das dürfte bei einem Kreditkartenkonto eher nicht der Fall sein, ebensowenig wie bei einem Girokonto.
Schau mal, was die Unterlagen hergeben, wahrscheinlich ist es nur heiße Luft. Woher sollten die auch den Arbeitgeber kennen, eine Gehaltsbescheinigung muss man bei einem Kreditkartenantrag eigentlich auch nicht vorlegen.

Und das mit der Schufa ist ohnehin egal, weil mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens der Scorewert ins Bodenlose sinkt.
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« Antworten #4 am: 21. Juni 2011, 20:18:58 »

@ Der Alte: ist bei Kredizkartenverträgen doch oft üblich...ich hatte auch einen für ne Amex..da stand auch lohn7Gehaltsabtretung  etc.. als Bedingung drin.
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« Antworten #4 am: 21. Juni 2011, 20:18:58 »



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« Antworten #5 am: 21. Juni 2011, 22:14:41 »

Danke für die Antworten. Die Schuldnerberatung teilte mir mit, dass es bis zur Eröffnung meines Insolvenzverfahrens bis Mitte 2012 dauern kann.

Also gehe ich natürlich davon aus, dass die Gläubiger alles versuchen werden, um irgendwie an mein Geld zu kommen. Außerdem brauche ich den Mahnbescheiden nicht zu widersprechen, weil die Forderungen berechtigt sind. (sagte die Beratung)

Meinen Arbeitgeber kennt zumindest die Targobank, wo ich das überzogene Girokonto und eine bis zum Limit ausgeschöpfte Visacard habe. Beides wurde bereits gesperrt. Von dort kommt eben die Drohung der Lohnabtretung, denn sie wissen ja wohin sie sich wenden können.

Würde mein Arbeitgeber mir wenigstens die 985,- Eur auszahlen, die nicht pfändbar sind? Oder ist erstmal mein ganzes Gehalt futsch?

Ich muss halt irgendwie die Zeit überbrücken, bis ich in die Insovenz gehen kann. Und mir stellt sich die Frage wie ich das alles geregelt kriege.  dntknw
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« Antworten #6 am: 21. Juni 2011, 22:51:51 »

Dein Arbeitgeber muss dir den Freibetrag ( ab u01.07.) bis 1029,99 ausbezahlen. Du solltest dir ne vernünftige Schuldnerberatung suchen....wieso soll es bis Mitte 2012 dauern? Oder haben die dann erst einen Termin für dich und fangen dann erst mit der Arbeit an?

Sinnvoll ist es, wenn klar ist das du in die Inso  gehst, alle überflüssigen Zahlungen einzustellen und dir so etwas Geld "an Seite" legst.

Der Hinweis, den Mahnbescheiden nicht zu widersprechen würde ich genau abwägen: Durch den Widerspruch gewinnst du Zeit denn der Gläubiger muss nun Klagen um einen vollstreckbaren Titel zu erreichen. Auch wenn die Forderungen berechtigt sind, kannst du bei einer Gerichtsverhandlung mit der Bergründung argumentieren, das du der Meinung warst, die Zinsen sind zb. falsch ausgerechnet gewesen.

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« Antworten #7 am: 21. Juni 2011, 23:16:10 »

Sagte man mir im Sozialbürgerhaus. Bis die Verhandlungen mit den Gläubigern gescheitert sind und alles in die Wege geleitet ist wird es 2012 werden. Werde dort aber nochmal nachhaken!

Laut der Pfändungstabelle die ab 01.07. gilt kann man mir 259,78 Eur pfänden. Wie kommst du auf 1029,99 Eur? Ich verdiene netto 1405,- und habe keine Kinder.

Die Beratung erklärte mir noch, dass ich beim Insolvenzgericht einen Antrag stellen muss, um eine komplette Pfändung meines Gehalts abzuwenden. Dies könne ich aber erst tun, sobald bereits gepfändet wurde, nicht vorher.

Dies geht aber nur, wenn ich kein P-Konto habe. Man muss sich zwischen einer der beiden Möglichkeiten entscheiden. Ziemlich verwirrend das Ganze.

« Letzte Änderung: 21. Juni 2011, 23:18:27 von trevor34 » Gespeichert
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« Antworten #8 am: 21. Juni 2011, 23:30:43 »

Die 1029,99 sind der Mindestfreibetrag wenn du keine Unterhaltsverpflichtungen hast. In deinem Fall, unter berücksichtigung deines verdienstes werden 259,78 abgeführt.
Such dir ne vernünftige beratungsstelle. Eine Pfändung kannst du nicht komplett abwenden!!! Du kannst nur den Freibetrag erhöhen lassen...berücksichtigt werden Unterhaltsverpflichtungen oder höhere Lebenskosten bei Erkrankungen.
Was sollst du beim Insolvenzgericht wenn du noch garnicht in der Inso bist?
Dein Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, die abzuführende Pfändung auszurechnen und wenn er einen Fehler dabei macht, haftet er dafür.
Die zeit ab dem gaussergerichtlichen Einigungsversuch bis zur Insobeantragung darf 6 Monate nicht überschreiten!!! Also wenn eine kompetente Schuldnerberatung deine Situation analysiert und für dich eine Inso "sinnvoll" ist, geht ein Schreiben an deine Gläubiger mit der bitte einer Forderungsaufstellung. Hier sollte eine Frist von 14 Tagen gesetzt werden. Im Anschluss geht der aussergerichtliche Einigungsversuch mit entsprechender Quotierung raus..auch hier reicht es aus, 14 tage Frist zu setzten..danach gehts an den Insoantrag und fertig

Also wir haben das Ganze mit nem befreundeten Anwalt gemacht und sind im April gestartet und am 9.6. war unser verfahren eröffnet...du siehst, wenn man zügig und kompetent arbeitet gehts ganz schnell...uns war jedoch schon 2010 klar, das wir in die Inso gehen.
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« Antworten #9 am: 21. Juni 2011, 23:34:21 »

noch ergänzend zu erwähnen: Wenn du in der Inso bist besteht kompletter pfändungsschutz...nur der Treuhänder entscheidet dann über das was bleibt oder nicht entsprechend der tabelle und deinen persöhnlichen umständen
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« Antworten #10 am: 21. Juni 2011, 23:41:18 »

Wenn für dich die Inso als Ausweg zu nutzen ist, es sich aber hinzieht und die Gefahr von Pfändung besteht, eröffne ein Pfändungsschutzkonto. Dort ist der Betrag von 1029,99 grundsätzlich geschütz.
Ab 2012 ist das Amtsgericht nicht mehr verantwortlich für Kontenfreigabe. Wie es mit der Anwendung der Tabelle auf den Stufen des Lohns ist weiss ich auch nicht, nur das halt die 1029,99 auf alle Fälle sicher sind
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« Antworten #11 am: 22. Juni 2011, 00:14:34 »

Entschuldige bitte, ich habe mich wohl falsch ausgedrückt. Ich meinte durch stellen eines Antrages auf Pfändungsschutz beim Vollstreckungsgericht (innerhalb 14-Tage-Frist) kann ich den unpfändbaren Teil meines Einkommens retten. Aber das kann man nicht präventiv machen, sondern erst wenn die Bank einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluß von meinem Gläubiger bekommen hat.

Die Schuldnerberatung meiner Stadtverwaltung ist ok, das Problem sind halt die Wartezeiten. Leider habe ich keinen Anwalt im Bekanntenkreis.

Die Schritte mit Situationsanalyse, Forderungsaufstellung der Gläubiger und der aussergerichtliche Einigungsversuch mit entsprechender Quotierung sind mir genauso erläutert worden wie du es aufgeführt hast. Das soll sich angeblich so lange hinziehen.

Wenn die Gläubiger die Lohnabtretung offenlegen, überweist mein Arbeitgeber mir also die übrigen 1145,22 Eur aufs Konto. Da es ja mehrere Gläubiger sind wird es zusätzlich zur Kontopfändung/sperrung kommen. Muss ich dann zum Vollstreckungsgericht um die Sperre aufheben zu lassen? Dank dem P-Konto bleiben ja 1029,99 Eur übrig, aber gesperrt wird es trotzdem erstmal oder?

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« Antworten #12 am: 22. Juni 2011, 00:31:16 »

Ob das Konto (p-Konto) gesperrt wird hängt davon ab, wie weit die Bank mit dem Prozedre vertaut ist. Wir haben unsere Konten bei der Sparkasse. nach dem der Pfändungsbeschluss vorlag, konnten wir trotz P-konto 2 tage nicht übers Konto verfügen, was aber daran lag, dass die Sparkasse mit dem damals neuen P-Konto keine erfahrung hatte. Ein kurzer besuch in der Filiale und ein Telefonat vom Filialleiter mit der Zentrale hat dann aber alles geklärt und am nächsten tag war das Konto wieder voll funktionsfähig.
In der regel sollte also dein P-konto nicht gesperrt werden..ist auch nicht so vorgesehen....bei uns war es ein Softwareproblem der bank, dass die Karten gesperrt waren.

Zur Lohnpfändung: Wer zuerst kommt, malt zuerst! Die anderen können dann, wenn sie einen vollstreckbaren Titel haben dein Konto pfänden.

ich kenne das Problem, wenn man auf öffentliche Beratungsstellen angewiesen ist....die haben viel zu tun und lassen sich teilweise einfach zuviel Zeit...aber wie gesagt, dadurch hast du die Möglichkeit, nur noch das Wesentliche zu bezahlen und dir etwas unters Kopfkissen zu legen.

Es wird meistens etwas stressig bis die Inso eröffnet ist. der GV kommt eventuell vorbei, du sollst die EV abgeben...aber das ist egal..wir hatten uns auch viel zu viel gedanken gemacht, aber unser Anwalt hat uns ziemlich gut aufgeklärt und beraten. der GV war da, habe direkt die EV abgegeben, auch Mahnbescheide habe ich so akzeptiert wie sie kamen...schließlich kann es dir egal sein ob du mit 5tsd oder 500tsd euro in die Inso gehst...nach 6 Jahren ist es vorbei

Hier wird leider viel darüber diskutiert das zu hohe Forderungen angemeldet werden oder Forderungen die nicht bestehen in der Tabelle auftauchen....ich könnte bei mir auch 2 Forderungen bezweifeln..aber warum soll ich mir da gedanken drüber machen..nach 6 Jahren sind sowieso noch mindestens 100tsd offen die keiner mehr bekommt...also relaxen und schmunzeln
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Feuerwald
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« Antworten #13 am: 22. Juni 2011, 01:04:14 »

Dank dem P-Konto bleiben ja 1029,99 Eur übrig, aber gesperrt wird es trotzdem erstmal oder?

Wenn Sie kein P-Konto haben und es kommt zur Kontopfändung, haben Sie gem. § 835 Abs. 3 ZPO vier Wochen Zeit

a)eine Freigabe nach § 850l ZPO zu beantragen und/oder
b)das Konto noch in ein P-Konto umwandeln zu lassen

Soweit es ein P-Konto ist, wird das Konto nicht gänzlich gesperrt. Sie können  über den Grundfreibetrag gem. 850c ZPO (1.029 Euro) frei  verfügen. Das ist Sinn  und Zweck es P-Kontos. Um den darüber hinausgehend Freibetrag zu sichern, müssten Sie zusätzlich einen Antrag gem. § 850l Abs.  (4)  ZPO stellen.



 
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Der_Alte
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« Antworten #14 am: 22. Juni 2011, 09:05:56 »

Es wird hier bereits von Kontopfändungen geredet, obwohl noch nicht einmal klar ist, ob es überhaupt titulierte Forderungen gibt.
Aus dem Eröffnungpost ist ausschließlich zu lesen, eine Bank droht mit Lohnabtretung. Von vollstreckbaren Titel ist noch überhaupt keine Rede und solange solche nicht bestehen, wird es weder eine Gehalts- noch eine Kontopfändung geben können.

Im Übrigen ist es im Regelfall so, und dass ist nicht nur men Erleben, sondern auch hier im Forum mehrfach berichtet worden, dass die Gläubiger nach dem ersten Schreiben der Schuldnerberatung ihre Aktivitäten einstellen und auf die Eröffnung des Insolvenzverfahrens warten.

Bei der Lohnabtretung, so sie denn wirklich offen gelegt wird, berechnet der Arbeitgeber nach der neuen Pfändungstabelle, der Betrag ist unten schon genannt.

Nach meiner Meinung wird aktuell mehr nicht passieren, auch die Offenlegung der Lohnabtretung halte ich für eher unwahrscheinlich.
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