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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 23:58:26 *
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Autor Thema: Kreditrate nach 5Mon. senkbar??  (Gelesen 2326 mal)
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austrianer
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« am: 02. Juni 2008, 11:33:37 »

 gruebel
Hallo,
Da  ich meine hohe Rate für meinen Kredit bei meiner Hausbank, den wir aber erst im Februar 2008 abgeschlossen haben ,nicht mehr bezahlen kann und die um eine Senkung der Rate gebeten habe,da sonst meine existenz gefährdet ist,
bekam ich zur Antwort: Der Kreditvertrag müsse erst 9 Monate laufen bevor man ihn senken kann,das wäre bis Oktober...das schaffe ich niemals!Ich habe dann gefragt ob man den stunden kann oder so?Sieht da jemand eine chance für mich?? cry
Was passiert wenn ich einfach das konto bei einer anderen bank mache und dann einfach die Rate senke und statt 500 nur 200 zu meinem kredit überweise?Können die sich dann den rest auch per Lohnpfändung holen?Ich bin doch dann zahlungswillig...
« Letzte Änderung: 02. Juni 2008, 11:51:31 von austrianer » Gespeichert
MissTraut
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« Antworten #1 am: 02. Juni 2008, 18:17:14 »

Hallo ... und  Welcome

es wird schwierig werden, die Bank dazu zu bringen, sich über die Bindungsfrist von insgesamt dann 9 Monaten hinwegzusetzen ... viele Banken halten daran fest, bin mir jetzt ehrlich gesagt auch nicht sicher, ob es da eine gesetzliche Grundlage gibt, zu finden ist es sicher in den AGB's.

Wie verhält sich die Bank zur Anfrage der Std. ?

Welche Laufzeit des Vertrages wurde gewählt ? Wie hoch sind die Raten ? EUR 500,00 ?

Ist das Darlehen als Privatperson aufgenommen worden ?

LG
MissTraut
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paps
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« Antworten #2 am: 02. Juni 2008, 18:40:44 »

Es besteht eine 6-monatige Kündigungssperrfrist. (§489(2) BGB)
 Der Kredit kann grundsätzlich frühestens nach sechs Monaten Laufzeit mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zurückbezahlt werden. Das bedeutet, dass für insgesamt mindestens 9 Monate die Zinsen gezahlt werden müssen.
 
upps, Entertaste erwischt....

Unter Beachtung des §490 BGB könnte aber die bank einer vorzeitigen Änderung wegen Verschlechterung der finanziellen Lage zustinmmen.
Dazu wäre aber der Kredit fällig zu stellen.


Wenn Sie wie beschrieben vorgehen, wird der Kredit spätestens nach Zahlung der  zweiten 200,-fällig gestellt werden und Verzugszinsen sowie Vorfällighkeiten würden zusätzlich kommen.
Sofern der bank ihr Arbeitgeber bekannt ist, könnte die Gehaltsabtretung offengelegt werden.
« Letzte Änderung: 02. Juni 2008, 18:45:40 von paps » Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
austrianer
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« Antworten #3 am: 02. Juni 2008, 21:13:42 »


Ja aber  wenn dann die gehaltsabtretung geltend gemacht wird habe ich doch erreicht was ich wollte,oder nicht?Da habe ich meine rate von ca. 250...da die nicht mehr laut Tabelle pfänden können.Oder ?Und die enstandenen zusätzl. Kosten?Können doch dann auch nicht mehr als gepfändet werden..??Mir bleibt ja nix andres übrig!!Wenn ich Leben will,bis oktober schaff ich die Rate jedenfalls nicht und ich find es crass, das man wenn man ehrlich sagt das man nicht mehr zahlen kann,so dermaßen im stich gelassen wird!! angry
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ThoFa
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« Antworten #4 am: 02. Juni 2008, 22:24:03 »

Hallo,

nun ja vielleicht findet es die Bank auch "krass", dass Sie nach fünf Monaten nicht mehr in der Lage sind, die Raten zu zahlen !?! whistle

MfG

ThoFa
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 02. Juni 2008, 22:24:03 »



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