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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum 07. Januar 2009, 20:43:51 *
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Autor Thema: Kreditversicherung nachträglich auszahlen lassen??  (Gelesen 166 mal)
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thomas_jensE
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Danke
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« am: 28. Juni 2008, 20:09:02 »

Hallo Leute,

März 2005 hatte ich einen Kreditvertrag bei meiner Hausbank abgeschlossen inkl. einer Kreditversicherung.
Diesen Kredit habe ich vor ein paar Monaten (März 08) vorzeitig zurückgezahlt (habe meine ETW verkauft und
muss nun Miete zahlen). Aus der Versicherung erhielt ich nur den Restbetrag für die nicht verbrauchten Raten zurück-
überwiesen.
Seit Sept. 2006 bin ich arbeitslos und nun ab März d. J. in Hartz IV geraten. Jetzt habe ich die Geschäftsbedingungen
d. Kreditversicherung nochmal sehr genau durchgelesen und bin zu dem Schluss gekommen, dass mir eigentl.
die Raten ab Sept. 2006 für ein Jahr zu erstatten gewesen wären. Sie hatten ein paar Bedingungen, wie "wenn zum  Zeit-
punkt des Vertragsabschlusses nicht bekannt war, dass das Arbeitsverhältnis beendet wird" bzw. "wenn man es hätte
wissen müssen, aber grob fahrlässig nicht informiert war" wird nicht gezahlt usw., und u. a.: "wenn es zu einer einvernehm-
lichen Aufhebung gekommen ist" kann die Versicherung auch nichts zahlen. Beide Bedingungen waren bei mir nicht
zutreffend, da ich erst 3-4 Mon. nach der Kreditaufnahme erfuhr, dass ca. ein Jahr später der Arbeitsplatz betriebs-
bedingt wegfällt. Der Betrieb hat damals ca. 2 Dutzend Mitarbeitern fristgerecht gekündigt und eine Abfindung gezahlt,
welche aber erst bei einem Arbeitsgerichtstermin in Höhe/Zeitpunkt als Verpflichtung f. das Unternehmen festgelegt wurde -
war also kein einvernehmlicher Aufhebungsvertrag.
Die Bank hat allerdings damals nichts getan - ich habe ebenfalls keine Antragsformulare an die Versicherung geschickt,
weil ich das zu der Zeit noch anders gesehen hatte. Nun ist die ganze Sache eigentl. von Bank- und Versicherungsseite abge-
schlossen und ich habe den Kreditauflösungsvertrag auch unterschrieben.

Trotzdem würde mich interessieren, ob man nicht auch nachträglich noch versuchen kann, einen rückwirkenden Anspruch
für eine 12-monatige Erstattung der Ratenbeträge anzumelden! Derzeit bin ich finanziell "ziemlich dicht am Boden", vor
allem, weil sich meine ALG II-Antragsbearbeitung schon 4 Monate hinzieht, ohne dass die ARGE auch nur einen Cent gezahlt
hat... Gibt es Erfahrungen, ob es Sinn hat, eine Versicherung da noch mal anzuschreiben bzw. die Bank, um rückwirkend
noch etwas zu erhalten??? Sicher war es ein Fehler, das nicht sofort zu versuchen - doch ich dachte zunächst, wegen der knappen
Zeitspanne Abschluss - Arbeitslosigkeit wäre da sowieso nichts zu machen.

Netten Gruß
thomas_jensE
Gespeichert
paps
Moderator
*****

Karma: 12
Offline Offline

Beiträge: 2548

Danke
-von Ihnen: 6
-an Sie: 40



« Antworten #1 am: 28. Juni 2008, 21:02:03 »

In aller Regel haben Sie eine sehr kurz gefasste Mitteilungspflicht an die Versicherung, ab Eintritt/Kenntnis des, die Leistung auslösenden, Ereignisses. (2 Wochen)

Die dürfte jetzt bei weitem überschritten sein.

Aus meiner Sicht: vergessen Sie den Gedanken.
Gespeichert

Mfg Paps

Kenntnisse kann jedermann haben, aber die Kunst zu denken, ist das seltenste Geschenk der Natur"  [Friedrich der Große]


Paps ist Initiator und Leiter einer Selbsthilfegruppe für Schuldner und arbeitet hauptberuflich für die Debeka
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