Ersteinmal danke für die Antwort. Und Glückwunsch zum 5000er

Nein, ist sie nicht.
Meldet diese Auszahlung aber gegebenfalls die Versicherung ans Finanzamt und kann dadurch das Amtsgericht, der GV davon Wind bekommen, oder sind allein die Gläubiger in der Pflicht eine Pfändung zu beauftragen. Also, sagt z.B. der GV oder das Amtsgericht, den Gläubiger(n): Hey, da hat wer ne Police gekündigt und ausbezahlt, schnappt euch das Geld, oder ist den Organen das völlig egal und machen nichts, solange die Gläubiger sich nicht melden.
Liegt keine Abtretung vor, kann der Vertrag gekündigt werden.
Sie kann dann mit dem Rückkaufwert machen, was sie will.
Wenn ich das dem Wikipedia Artikel richtig entnommen habe, liegt eine Abtretung nicht vor. Jedenfalls ist uns das nicht bekannt, und ich nehme mal an, dass man eine Änderung der Gläubiger als Schuldner erfährt..
Anfechtbar wird das Ganze nur, wenn Sie demnächst aus der EV heraus eine Pfändung auf den Ablaufbetrag erhält oder in ein Insolvenzverfahren will.
Mögliche Alternative zur Auflösung wäre ein Verkauf der Versicherung, wenn genügend "Wert" vorhanden ist.
Vielleicht lohnt sich aber auch ein Vergleich mit dem Rückkaufwert ?
edit: habe gerade festgestellt, dass das Beitrag Nr. 5000 war