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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 00:02:06 *
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Autor Thema: Kündigung Restschuldversicherung zum Kreditvertrag  (Gelesen 934 mal)
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markuswalter
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« am: 29. April 2011, 13:44:53 »

Ich habe heute ein Schreiben von einer Bank bekommen das ich nicht ganz zu deuten weiss nono

Der Gläubiger ist erfasst und ich bin in der WVP.

Der Kredit hat/hatte eine Restschludversicherung und man bietet mir jetzt an diese Restschuldversicherung zu kündigen und damit die Restforderung  gruebel zu reduzieren.

Das ganze kommt mir irgendwie komisch vor, ich würde damit doch einen Gläubiger bevorzugen? Normalerweise gehört der Rückkaufswert doch zur Masse, oder?

Wie soll/ muss ich mich hier verhalten?

Danke für die Tipps!
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Fallera
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« Antworten #1 am: 29. April 2011, 17:25:24 »

Bevorzugen würden sie niiemanden, denn die Bank dürfte ja mit Ihren eigenen Forderungen aufrechnen sofern es sich um ein Unternehmen handelt.

Jedoch bringt es Ihnen wahrscheinlich nicht besonders viel! Außer die Forderung würde sich soweit reduzieren, dass evtl. früher als nach 6 Jahren alle angemeldeten Forderungen inkl. Verfahrens- und TH kosten gedeckt wären.
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weiß was
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« Antworten #2 am: 29. April 2011, 18:35:34 »

Ich denke das Schreibens ist auf eine BGH entscheidung zurückzuführen, die vor einiger Zeit ergangen ist. In dem Fall war die Verknüpfung von Kredit mit Restschuldversicherung unzulässig. Der Versicherungsbeitrag wird meist in einer Summe sofort fällig, ist sehr hoch und erhöht das Darlehen. Mögl. ist die Kopplung auch in Ihrem Fall unzulässig. Wenn ich das richtig verstanden habe, muss die Bank dann den Kredit um die Versicherungsprämie wieder reduzieren.

Normal hätte sich der IV/TH darum zu kümmern. Es scheint allerdings noch sehr fraglich zu sein, ob die Bank sozusagen aufrechnen darf oder die Beitragsrückrechnung zur Masse gehört.

Wenn Sie in der Wohlverhaltensphase sind, scheint mir Vorschlag der Bank zutreffend zu sein. Vielleicht ist es sinnvoll, den TH zu fragen.
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markuswalter
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« Antworten #3 am: 29. April 2011, 19:38:34 »

Erstmal vielen Dank für die Antworten,

wenn ich jetzt ganz schlau wäre, würde ich warten bis das Verfahren beendet wäre, das sind noch knapp 2 Jahre und dann kündigen, dann sollte es ja eigentlich keine Forderung der Bank mehr geben, oder sind meine Gedanken falsch?
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Insokalle
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« Antworten #4 am: 30. April 2011, 11:13:00 »

Kommt drauf an, worauf Sie hinauswollen.
Falls noch nicht gekündigt ist und Sie würden dies dann tun, glaub ich nicht, dass Sie was davon haben. Aber vielleicht gibt es auch andere Ansichten.

Wenn dem TH das Problem noch nicht bekannt war, könnte es ihn evtl. jetzt interessieren. Dann kann er sich über Erfolgsaussichten einer Nachtragsverteilung Gedanken machen.
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 30. April 2011, 11:13:00 »



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paps
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« Antworten #5 am: 01. Mai 2011, 21:06:34 »

Da die Bank den Schuldner "nötigt" selber zu kündigen, ist die RSV nicht an den Kredit gekoppelt.
Sie ist ein separater Vertrag.

Aber aus meiner Sicht bringt auch  eine Kündigung nach Erteilung der RSB nichts, da Leistungen aus dem Vertrag an die Bank abgetreten sind.

Der Zeitpunkt der Kündigung ist somit egal. Dem Schuldner wird nichts zufließen.

Man könnte aber prüfen, wann der Vertrag ausläuft und ihn so zu Ende gehen lassen.
I.d.R. mit dem damaligen Kredit.
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