Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 10. Februar 2012, 03:53:42 *
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Autor Thema: Kurz vor Insolvenz obwohl Firma wieder läuft  (Gelesen 1755 mal)
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Tabor112
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« am: 09. Juli 2010, 11:34:36 »

Hallo Miteinander,
bin ganz neu und muß mich im Forum erstmal zurecht finden.
Also kurze Info:
Bin Einzelunternehmer,
habe 2009 einen Großen Auftraggeber verloren, hat mich auch noch betrogen um 100000€.
Er hat meine Bank informiert, daß er in 14Tagen, keine Aufträge mehr an mich vergibt.
Meine Bank, hat, da ich 2 Darlehn laufen hatte, meine komplette Liquiden Mittel zur Ablösung eines der Darlehns genommen, nachts um 22.00, ohne Rücksprache mit mir.
Der Großauftraggeber hat das geplant, vielleicht auch mit der Bank gesprochen, da er an meinen ausgebildeten Mitarbeitern interessiert war.
Konnte daraufhin keine Löhne ausbezahlen und der Großauftraggeber hat meine Mitarbeiter abgeworben in meiner Firma.
Habe einen 2. Kredit aufgenommen, bei einer anderen Bank um die Löhne und einen Teil der Beiträge zur Sozialversicherung zu bezahlen.
Nun habe ich mit 0 Liquiden Mitteln und einem Kredit über 100000€ und einem Darlehn von 100000€ und 100000€ andere Verbindlichkeiten, versucht eine neue Firma aufzubauen.
Erste 10 Monate lief kaum was, dadurch sind die anderen Verbindlichkeiten auch etwas angestiegen.
Habe jetzt neue Auftraggeber die mir monatlich 10.000€ bringen, bis Ende des Jahres sollen
50.000€ im Monat erfolgen.
Fixkosten 5.000€ alles zusammen.
Die Alte Bank hat Verträge gekündigt und geht auf nichts ein.
Neue Bank wird normal bedient.
Teil der aufgelaufenen Verbindlichkeiten werden bedient.
Jetzt hat eine Krankenkasse obwohl sie mit Raten bedient wird, Insolvenz bei Gericht eingerreicht.
Und die Bank möchte auch gern an meine Immobilien ran, da 1A Lage in Großstadt.
Insolvenzverwalter wurde bestimmt.
Hat jemand eine Idee?




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lucca_m
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« Antworten #1 am: 09. Juli 2010, 11:54:31 »

Wann wurde der Antrag durch die Krankenkasse gestellt?
Wie hoch ist der Schuldbetrag bei der Krankenkasse?
Was bedeutet "Insolvenzverwalter wurde bestimmt"?
Wurde das Verfahren aufgrund des KK Antrags eröffnet?
Oder haben Sie einen Eigenantrag gestellt?

Die Uhr steht bei Ihnen 3 vor 12 !!! (Wenn sie denn nicht schon abgelaufen ist)
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Tabor112
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« Antworten #2 am: 09. Juli 2010, 12:00:12 »

Termin war schon am Insolvenzgericht.
Hatte eine wasserdichte Krankmeldung.
Trotzdem wurde ein Anwalt bestimmt,
muß hier falsche Infos gehabt haben.
40.000€ Restschulden bei KK, wird mit 1000€/Monat bedient.
Verfahren wurde auf Antrag der Kasse eröffnet.
Immo werden von Bank auf 200000€ geschätzt.
Denke sie sind aber 600000€ wert.
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Tabor112
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« Antworten #3 am: 09. Juli 2010, 12:11:11 »

Eine Immobilie würde ich gerade gerne weit unter Wert verkaufen. Aber die Bank hat in den Grundschulden 1. Rang und höhere Grundschulden eingetragen.
Will damit Verkauf verhindern.
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Feuerwald
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« Antworten #4 am: 09. Juli 2010, 12:16:12 »

"Verfahren wurde auf Antrag der Kasse eröffnet."

Wurde das Insolvenzverfahren tatsächlich bereits eröffnet?
Gibt es einen Eröffnungsbeschluss?
Haben Sie einen Eigenantrag (inkl. Antrag auf Restschuldbefreiung) gestellt?

 
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 09. Juli 2010, 12:16:12 »



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Tabor112
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« Antworten #5 am: 09. Juli 2010, 12:39:32 »

Bin ganz Ehrlich,
ernst der Lage ist mir nicht ganz klar, aber indem ich alle bedienen konnte, dachte ich bis in einem Jahr bin ich aus der Sch.... draussen.
Das die Bank mich fertig machen will, ist mir auch klar, dachte mit dem Verkauf habe ich sie los, aber sie gibt die Grundschulden die übrig bleiben nicht frei und will sie auch nicht, auf ein anderes Objekt eintragen.
Bank hat Schulden überversichert eingetragen.
Von Anwalt habe ich erfahren, das das eine Bank nicht machen darf.
Da ich alle Einnahmen zur Schuldentilgung verwende, sind im Moment, keine Mittel übrig für Steuerberater und Anwalt.
Zur Antwort:
Steige nicht ganz durch mit dem Anschreiben vom Gericht
Bin mir nicht sicher, ob das Insolvenzverfahren schon eröffnet wurde, es wurde mir in dem Anschreiben mitgeteilt das ich Anfang nächster Woche, mich mit der Anwältin in Verbindung setzen muß. Von einem Eröffnungsbeschluß habe ich nichts gelesen.
Habe keinen Eigenantrag gestellt(Restschuldbefreiung)
Das sind lauter böhmische Dörfer für mich.
Habe mich mit Insolvenz gar nicht beschäftigt.
Bin zwar fit aus 0 etwas zu machen, aber habe falsch gehandelt, dachte mit Tilgungen und Raten habe ich es im Griff.
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Tabor112
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« Antworten #6 am: 09. Juli 2010, 13:33:49 »

Nochmals Bitte um Hilfe.
Will kämpfen, aber nicht unvorbereitet in den Kämpf ziehen.
Brauche jemanden, der mir einen Anstubs gibt,
wo ich zuerst den Hebel ansetzen kann.
Vorallem bei dieser "Insolvenzverwalterin"
Möchte nicht Fehler machen in die Andere schon getreten sind.
Kann kämpfen- hätte sonst nicht 11 Monate überlebt mit den vielen Gläubigern GV`s
habe keinen EV !!!!!!.
bin zwar eine Frau, aber ich habe in diesen 11 Monaten(TäglichGV`s. Gläubiger die mir Plakate Zuhause ans Haus und an die Firma hängten, uvm. überstanden.
Bin noch nicht fertig, habe Kraft und suche jetzt den Kampf.
Benötige nur einen Mentor!!!!!!!! girl
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lucca_m
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« Antworten #7 am: 09. Juli 2010, 15:30:58 »

Besser nicht...
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Tabor112
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« Antworten #8 am: 09. Juli 2010, 15:36:13 »

Will keine Anwaltliche Beratung, hier im Forum.
Meine Erfahrung ist: Alles hinten mit -walt und -berater, haben nur Ihre eigenen Interressen,
und zwar unser sauerverdientes Geld.
Habe auch nie einen Sehr Guten erwischt!
Habe natürlich einen Anwalt-
Aber trotz Anwalt, kann man in Fehler stolpern, die vermeitbar sind.
Anwälte wissen auch nicht immer alles und machen Fehler.
Es muß doch in diesem Forum jemanden geben, die aus eigener Erfahrung Tipps geben kann und nicht eine Beratung.

Weiß nicht wie ich dieser Anwältin gegenüber auftreten soll.
Weiß nicht wie ich gegenüber der Bande (Bank) auftreten soll und wie ich etwas erreiche. dntknw
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Tabor112
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« Antworten #9 am: 09. Juli 2010, 15:40:09 »

Hallo lucca, dass du ein Mann bist merkt man schon am schreiben, kurz knapp, Finger in die Wunde...Uninteressiert.
Was kann ich tun um dich aus der Reserve zu locken?
Habe keine Angst vor Verbaler Auseinandersetzung.
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lucca_m
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« Antworten #10 am: 09. Juli 2010, 15:55:02 »

Das was Sie suchen, gibt es nicht. Diese Illusion sollte ich ihnen mal nehmen.
"Was nichts kostet, taugt auch nichts" ist im Wirtschaftsleben allgemein bekannt.
In ihrem Fall wäre irgendein Berater besser gewesen als gar keiner. Ist nun ums Eck und zählt nicht mehr.
Sie bruachen keine Tipps mehr, dafür ist es zu spät. Sie brauchen jemanden, der die Sache in die Hand nimmt.

Hier im Forum gibt es neben persönlich Erfahrenen auch ausgewiesene Spezialsiten zu diesem Thema. Stellvertretend für alle wären Feuerwald, Thofa, Insokalle und Paps zu nennen. Auf deren Aussagen würde ich mich fast blind verlassen.

Doch ein Forum keine eine profunde Beratung niemals ersetzen.

Mit der Antragsstellung der Krankenkasse haben Sie nicht mehr viele Möglichkeiten. Sie müssten innerhalb von 14 Tage einen Eigenantrag stellen oder den offenen Betrag bezahlen. Wenn Sie nicht bezahlen können wird es zur Insolvenz kommen und Ihr gesamtes Vermögen unterliegt dem Insolvenzbeschlag. Dioes wird verwertet und falls ein Überschuss nach Abzug der Verfahrenskosten, der Insolvenzverwalter-Tantiemen und aller am Verfahren teilnehmder Forderungen übrig bleibt, wird er an Sie ausgezahlt. Falls die Verwertung Ihres Vermögens einen Mindererlös erzielt wird das Insolvenzverfahren beendet (ca. 24 - 36 Monate nach Eröffnung) und die restlichen Schulden müssten Sie dann wieder persönlich begleichen. Bei Fremdanträgen bekommen Sie keine Restschuldbefreiung. Diese wird nur in Kombination eines Eigenantrags erteilt.

Falls Sie die Restschuld nach Abzug des Verwertungserlöses nicht zahlen können, haben Sie die Möglichkeit diesen Eigenantrag mit Restschuldbefreiung zu stellen. Dann wären Sie nach 6 Jahre ab Eröffnung schuldenfrei.

Falls aber das Verfahren noch nicht eröffnet wurde, könnten Sie evtl. mit Hilfe eines guten(!) Beraters noch einen vernunftigen Eigenantrag einreichen. Damit sind zwar auch Ihre Vermögenswerte verloren, dafür bekommen Sie aber die REstschuldbefreiung und könnten mit Ihrer Slebständigkeit weitermachen ohne von Ihren Gläubigern "belästigt" zu werden.

Viel Erfolg.


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deagle
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« Antworten #11 am: 09. Juli 2010, 15:58:49 »

Wenn Du hilfe willst musst Du fakten liefern, was steht im Schreiben des Gerichtes WORTLAUT

Sollte die Krankenkasse tatsächlich einen Fremdantrag eingereicht haben, kannst Du eigentlich nur noch den Eigenantrag mit Antrag ziur RSB bzw. Verfahrenskostenstundung nachschieben (sofern die Frist dazu noch nicht verstrichen ist), alternativ dem Gericht nachweisen das die Forderung der KK nicht mehr besteht (am besten durch bezahlen)

Sollte die Frist verstichen sein, sieht das ganze BÖSE für Dich aus!
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lucca_m
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« Antworten #12 am: 09. Juli 2010, 16:05:06 »

"Sollte die Frist verstichen sein, sieht das ganze BÖSE für Dich aus!"
Nicht wirklich Böse...

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Tabor112
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« Antworten #13 am: 09. Juli 2010, 16:21:51 »

Hallo Lucca, das ist mal ne Antwort.
Vermute auch das alles verloren ist.
Aber muß die Anwältin komplett verwerten?
Vorallem wenn die Prognosen so gut aussehen?
-
Kosten steigen nicht an, obwohl ich Ende des Jahres einen viel höheren Umsatz erwirtschafte.
5000€ Kosten bei 50.000€/Monat, Gewinn vor Steuern, ist doch ganz passabel.
Aber du hast recht 40.000€ sind im Moment nicht machbar.
Auserdem stehen Schadensersatzklagen und Ausenstände in Höhe von 260.000€ (realistisch) aus.
Wenn ich die nur hätte.

Hallo deagle:
Wortlaut Gericht:....das durch Beschluß des AG das vorläufige Insolvenzverfahren angeordnet und eine vorläufige Insolvenzberaterin bestellt wurde.....
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Tabor112
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« Antworten #14 am: 09. Juli 2010, 16:28:13 »

Lucca du schreibst:Das was Sie suchen, gibt es nicht. Diese Illusion sollte ich ihnen mal nehmen.
"Was nichts kostet, taugt auch nichts" ist im Wirtschaftsleben allgemein bekannt.
Gegenbeispiel:
Hatte einen Unternehmensberater, der auch bei Banken arbeitet.
Wurde von meiner Bank empfohlen, habe 20.000€ hingeplättert, bis heute keinerlei Schriftstücke, er meinte die Situation hätte sich geändert und seine Arbeit dadurch nicht mehr Uptodate.
Kann sie mir nicht aushändigen, da sein geistiges Eigentum.
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