Ja die Betonung liegt auf "möglicherweise". Das kann er ja nie wissen, was auf dem Konto eingeht. Mein IV ist z.B. der Meinung, dass er das überschüssige Guthaben welches ich aufgrund einer
freigegebenen (!) selbständigen Tätigkeit erwirtschafte erstmal selbst vereinnahmt und mir dann nach Prüfung der Sachlage wieder zurückerstattet. Bloß wann ?

Auch hält er sich als 1. Instanz für "empfangsberechtigt" für z.B. Erstattungen der privaten KK auch wenn sie nicht wirklich pfändbar sind. Laut LG Köln oder OLG Köln (weiß nicht mehr genau aus dem Kopf).
Drum bin ich ja erstaunt dass andere Leute echte Freigaben erzielen können.
Letztlich könnte sich der IV ja auch an den Absender der Zahlung halten wegen §82 InsO.
Obwohl das wohl auch nicht so bombensicher ist wenn der von nichts gewußt hat.
Wie auch immer, man muss sich halt mit den gegebenen Umständen arrangieren. Aber komisch ist das trotzdem mit den Freigaben.
