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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 00:09:44 *
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Autor Thema: Lastschriftrückgabe - Miete - Kaution  (Gelesen 2987 mal)
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Akima
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« am: 15. Februar 2008, 15:29:18 »

Hallo zusammen,

bin gerade auf dieses Forum gestoßen weil ich verzweifelt im Netz nach Infos suche. Es geht um Folgendes:
Insoverfahren am 8.1. eröffnet, beim 1. Termin mit dem TH hat dieser mir meine Kontoauszüge abgenommen und mir mitgeteilt, dass die Lastschriften der letzten 4 Monate zurückgebucht werden und "der Masse" zugeführt werden. Soweit ist dies ja leider rechtmäßig. Nun geht es aber darum, dass ich bis November ´07 meine Kaution (Genossenschaftsanteile) in Raten zusammen mit der monatlichen Mietzahlung per Einzugsermächtigung an die Baugenossenschaft gezahlt habe und alles nun zurückgebucht wird.
Ich möchte innerhalb der Baugenossenschaft nun umziehen, da meine Wohnung wegen Baumängeln schimmelt und ich nun auch mit meinem Verlobten zusammen ziehen will. Eine passende Wohnung ist mir angeboten worden. Ich habe Angst, dass die Genossenschaft nun aber auf das "Wiederauffüllen" der Anteile besteht - hat jemand mit so einem (ähnlichen)  Sachverhalt Erfahrung? Ich habe die Anteile damals von meinem Regelsatz Hartz IV bezahlt unter größten Entbehrungen zu der Zeit. Da ich nur 850 € in Vollzeit verdiene weiß ich nicht wie ich das jetzt machen soll. Kann die Baugenossenschaft mir einen Umzug verwehren? Bis jetzt hat diesbezgl. niemand von der Baugen. mich angerufen aber das ganze Rückbuchungsverfahren läuft ja auch noch. Ich weiß aus einem anderen Beitrag schon, dass der Vermieter die zurückgebuchte Miete nicht vom Mieter verlangen darf, da vor der Eröffnung. Was aber mit den Genossenschaftsanteilen? Bitte helft mir !

Vielen lieben Dank im Voraus,
Akima


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paps
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« Antworten #1 am: 15. Februar 2008, 21:50:28 »

Leider ein derzeit ungeklärtes Problem.

Ich fürchte, das die Genossenschaftsanteile neu erbracht werden müssen.

Zwar ist eine Kündigung des Mietvertrages ausgeschlossen, jedoch verhält es sich bei den Genossenschaftsanteilen etwas anders.

In einem anderen Forum habe ich gelesen, dass wegen dieser Unsitte bei Verbraucherinsolvenzen, bereits ein Verfahren anhängig sein soll, jedoch wird dies noch eine geraume Zeit dauern
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
haege
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« Antworten #2 am: 17. Februar 2008, 11:24:39 »

Hier handelt es sich aber nur um die Anteile nicht um die Miete selber, die zurückgebucht werden?habe am 06.02 mein Verfahren eröffnet bin noch gespannt was auf mich zukommt!

Wünsche Dir eine gute Zeit, aber das schaffen wir schon.

Gruss

haege
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ThoFa
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« Antworten #3 am: 17. Februar 2008, 15:40:47 »

Hallo,

auch die Miete selber kann zurück gebucht werden, sofern sie per Lastschrift eingezogen wurde.

MfG

ThoFa

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haege
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« Antworten #4 am: 17. Februar 2008, 20:00:49 »

die Miete wird bei mir jeden Monat überwiesen, so wie jede andere Rechnung auch! Das heisst am besten nichts per Lastschrift machen.

mfg

haege
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 17. Februar 2008, 20:00:49 »



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