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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 00:10:13 *
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Autor Thema: Laufzeit der Abtretungserklärung ???? BRauche Hilfe  (Gelesen 3282 mal)
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Trauriger Hamburger
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« am: 24. August 2008, 22:51:37 »

Hallo an Alle.

Ich habe eine Frage, irgendwie verstehe ich nun etwas nicht.
Es kam vor einem Monat ein Schreiben vom Amtsgericht in dem Schreiben wurde mir mitgeteilt, das die Laufzeit der Abtretungserklärung, die sog. Wohlverhaltenszeit am 14.07.2008 abgelaufen ist. Nun soll ich auf die Entscheidung über die Erteilung der Restschuldbefreiung warten.
Wie lange kann so etwas dauern? Und muss ich in dieser Zeit weiterhin den monatlichen Betrag an meinen Truhändler überweisen?
Ich will nichts falsches machen. Könnt ihr mir helfen? Danke
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MissTraut
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« Antworten #1 am: 25. August 2008, 07:56:26 »

Hallo und herzlichen Glückwunsch.
Ich denke, da dauert die Bearbeitungszeit bei den Gerichten unterschiedlich lang, der Beschluß bzw. die Entscheidung über die Restschuldbefreiung wird kommen und was die Überweisungen an TH anbelangt, ich denke mal, solange diese alles noch nicht endgültig abgeschlossen ist, wirst Du zahlen müssen/dürfen und bekommst dann den Überschuß von TH zurück.

LG
MissTraut

P.S.: Hab gerade hier noch einmal ein bißchen gesucht und nun doch etwas verunsichert wegen der Abtretung.  Sofern ich die anderen Beiträge richtig verstanden habe, endet die Abtretungserklärung mit Ende der WVP.
« Letzte Änderung: 25. August 2008, 08:08:02 von MissTraut » Gespeichert

Bewältige eine Schwierigkeit
und du hältst einhundert andere von dir fern.
(Konfuzius)
ThoFa
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« Antworten #2 am: 25. August 2008, 11:59:13 »

Hallo,

nein Sie müssen nichts mehr zahlen.

MfG

ThoFa
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Trauriger Hamburger
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« Antworten #3 am: 26. August 2008, 08:13:14 »

Hallo, danke für die Info, ist das ganz sicher das ich nichts mehr zahlen muss=?

lg
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dobberstein
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« Antworten #4 am: 26. August 2008, 08:44:26 »

Ja  - vgl. Thofa bzw. Deine Abtretungserklärung ... " trete für den Fall,dass das Gericht meine Befreiung von den Restschulden ankündigt, hiermit meine pfändbaren Forderungen auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis oder an deren Stelle tretende laufende Bezüge für die Zeit von sechs Jahren nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens an den vom Gericht bestellten Treuhänder ab". Wie lange Du ansonsten noch auf die Erteilung der RSB warten mußt ist wohl gerichtsabhängig. Bedenke es ist zum Teil derzeit Ferienzeit/Gerichtsferien.
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pd
Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 26. August 2008, 08:44:26 »



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