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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum 05. Dezember 2008, 05:35:27 *
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Autor Thema: Laufzeit des IV Jetzt schon über 6,5 Jahre  (Gelesen 421 mal)
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Edgar5
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« am: 25. August 2008, 16:13:30 »

 gruebel
Hallo,

also mein IV läuft jetzt schon seit 21.12.2001 und es wurde immer noch nicht beendet. Das heißt nun
das ich seit 6,5 Jahren monatlich an den Insolvenzverwalter zahle. Schließlich befinde ich mich nicht in der WVP.  was wohl bedeutet weitere Zahlung. Auch wenn mir nun das Gericht mitgeteilt das der Verwalter nun Schlußrechnung gestellt hat und das Gericht diese an einen Sachverständigen weitergeleitet hat, finde ich dies doch als eine große Ungerechtigkeit. Auch glaube ich das der Gesetzgeber dies so gewollt hat als er die Laufzeit der WHV ab Eröffnung des Verfahrens auf 6 Jahre beschränkt hat.

Kann gar nicht glauben das man da nichts gegen machen kann.

Oder weiß jemand dazu wass????

Würde mich über Antworten und eingene Erfahrungen hierzu freuen.

Tschau
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Edgar5
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« Antworten #1 am: 27. August 2008, 11:51:00 »

Bin wohl der einzige dem so was passiert????

Tja hab ich wohl Pech gehabt!  fuchsteufelswild cry cry cry
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paps
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« Antworten #2 am: 27. August 2008, 13:27:39 »

ThoFa ist wahrscheinlich noch am Überlegen?  gruebel

Als erstes sollten Sie mal den ungefähren Wortlaut des Eröffnungsbeschlusses nennen.
Wie weit reichen die  damals angemeldeten Forderungen zurück?

Mir scheint, dass Sie noch nach der "alten" Regelung behandelt werden.
Obwohl dies bei Eröffnungen nach dem 01.12.2001 nur in Ausnahmen der Fall sein dürfte.
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Mfg Paps

Kenntnisse kann jedermann haben, aber die Kunst zu denken, ist das seltenste Geschenk der Natur"  [Friedrich der Große]


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Edgar5
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« Antworten #3 am: 28. August 2008, 09:50:50 »

Nein ich werde nach dem neuen behandelt :

Amtsgericht vom 13.03.2002: "Es wurde festgestellt, dass gem § 287 (2) S 1InsO die Laufzeit der Abtretungserklärung nunmehr 6 Jahre beträgt. Das Verfahren wurde am 21.12.01 eröffnet."

Schreiben vom Amtsgericht (25.01.2008) auf meine Nachfrage "..., dass das IV noch läuft. Der Verwalter zieht weiterhin noch Beträge ein.  Eine Entscheidung hinsichtlich ihres Antrages auf Restschuldbefreiung kann mit Aufhebung des IV ergehen, da die von Gesetz vorgeschriebene 6 Jahre ab Eröffnung des Verfahrens bereits abgelaufen sind. Die von Ihnen unterschriebene Abtretungserklärung entfaltet keine Wirksamkeit mehr."

Also eindeutig neues Recht!

 cry
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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #3 am: 28. August 2008, 09:50:50 »


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dobberstein
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« Antworten #4 am: 28. August 2008, 10:26:22 »

Seit 21.12.07 entfalltet die " Abtretungserklärung keine Wirksamkeit mehr "... Warum zahlst du dann noch ?
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pd
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« Antworten #5 am: 28. August 2008, 10:39:24 »

Weil ich nicht aufgrund der Abtretung gezahlt habe.

Die Abtretung beginnt nach Beendigung des IV. Da mein Verfahren noch läuft zahle ich aufgrund § 35 InSo (das Insolvenzverfahren umfaßt auch das Vermögen was der Schuldner während des Verfahrens bis zu dessen Abschluß erlangt).

Deshalb auch nach 6,5 Jahren noch.

 fuchsteufelswild
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« Antworten #6 am: 29. August 2008, 09:47:24 »

HALLO !!!

Weiß wirklich keiner was davon! Bin doch der einzige dem sowas passiert!  cry cry cry

Dachte bekomme ein paar Informationen.

Trotzdem Danke!
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ThoFa
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« Antworten #7 am: 29. August 2008, 11:08:10 »

Hallo,
ThoFa ist wahrscheinlich noch am Überlegen?  gruebel

Das Problem ist durchaus bewusst und ich habe mir dazu Gedanken gemacht, bin aber noch nicht zu einen endgültigen Ergebnis bekommen. Dies ist ein Problem, welches sich unseren Klienten nicht stellt, da unsere Verfahren schnellstmöglich abgeschlossen werden, dafür sorgen wir als Berater schon.
Insofern stellt sich diese Frage akut für mich nicht und hat daher (für mich) keine Eile. Um das für eine Forumsfrage zu bearbeiten, ist es ein zu großer Aufwand.

MfG

ThoFa
 
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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #7 am: 29. August 2008, 11:08:10 »


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paps
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« Antworten #8 am: 29. August 2008, 22:24:22 »

So war es nicht gemeint.  gruebel
Wir beide wissen, dass genau dieses Problem derzeit in einem Forum  nicht voll ausdiskutierbar ist.
Und die analogen Fälle sind dir sicherlich besser als mir bekannt.

Eigentlich geht es doch nur um die Frage, welche Rechtsmittel hat der Schuldner?

Neben der "zügigen" Berarbeitung und dem Abschluß des Verfahrens, wohl keine als die Erinnerung an das Insolvenzgericht.

Rechtliche Möglichkeiten bleiben keine?

Naja, vielleicht erfahre ich vor meinem 50-ten noch was möglich wäre.
Dann tritt nämlich statistisch gesehen die Senilität ein. Und ich möchte eine Antwort nicht verpassen.

Werde dann nächste Woche mal bei unserem Insogericht nachfragen, wie die das sehen.
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Mfg Paps

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« Antworten #9 am: 31. August 2008, 16:34:04 »

Danke paps.

Würde mich freuen wenn du mehr erfahren würdest.

Danke! cheesy
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« Antworten #10 am: 31. August 2008, 16:47:44 »

Hallo,


 gruebel
wenn das Problem bekannt ist und ich nicht der einzige bin, wäre es dann nicht an der Zeit sich an die Medien bzw. die Öffentlichkeit (evtl. auch Politik) zu wenden und auf dieses Problem hinzuweisen. Schließlich hat der eine oder andere Insolvenzverwalter ja seinen "guten" Ruf zu verlieren. Gibt ja Kanzleien die darauf Wert legen.  Der Gesetzgeber wollte ja schließlich mit der Änderung per 01.12.2001 die Laufzeit des Verfahrens auf 6 Jahre beschränken. Auch wenn er hier wohl nicht gründlich genung gearbeitet hat. Der Wille ist zu erkennen.  Oder kann das einem Schaden? Auch wenn das mir jetzt zeitlich vielleicht nicht mehr nutzen würde. Aber vielleicht vielen anderen die dies betreffen würde. Etwas mehr Rechtssicherheit hier wäre doch toll.

Also was meint Ihr?

Wiegesagt ist jetzt nur so eine Idee!
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paps
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« Antworten #11 am: 31. August 2008, 23:09:20 »

Es ist nicht so einfach, wie Sie denken.
So lange  Keiner dagegen über den BGH oder EGH vorgeht, gibt es keine Grundsatzentscheidung, die die örtlichen Insolvenzgerichte zwingt, das Verfahren "rechtzeitig" zu beenden.

Auch Google gibt micht allzuviel her.

Die wenigen Betroffenen neben Ihnen, haben auch noch keine Entscheidung herbei geführt.

Ideen gibt es da schon, aber alle hier auftzuführen?
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Mfg Paps

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« Antworten #11 am: 31. August 2008, 23:09:20 »


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paps
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« Antworten #12 am: 31. August 2008, 23:25:43 »

und  hier noch ein Link zu einer RA-Meinung zum Thema
Ansätze werden gegeben und stellen das Dilemma gut dar.

http://www.rahenning.de/cms/upload/Newsletter/NL102007.pdf
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Mfg Paps

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« Antworten #13 am: 01. September 2008, 12:06:05 »

Danke paps.

Diese Stellungnahme habe ich bereits gelesen, habe auch schon bei google Versucht darüber informationen zu bekommen. Aber es gibt halt dazu nur ganz wenige.

Das dies nicht einfach ist ist mir durchaus bewußt. Aber wenn alle nichts machen, bleibt auch alles beim Alten. 

Vielleicht wäre dies ein Thema für Medien in bestimmten Magazinen darüber zu berichten. Allein das die Öffentlichkeit darüber informiert wird, aber sicherlich ist das nicht unbedingt spektakulär genug.

Werde darüber mal intensiv nachdenken. Vielleicht finde ich auch noch jemanden dem es genauso geht.

Danke nochmal. rougi
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