- wenn wir heute kündigen würden und morgen würde der GV vor der Tür stehen und eine EV abnehmen wollen, muss diese Versicherung dann angegeben werden ?
Ja, als Außenstände..
- was geschieht in dem Zeitraum zwischen ausgesprochener Kündigung und tatsächlicher Auflösung des Vertrages resp. Auszahlung (also bestenfalls zum nächsten 1.) ? Könnte der Gläubiger die LV noch pfänden ?
Ebenfalls ja..
- wenn der Betrag auf dem P-Konto eintrifft, fällt er doch ganz normal in die Pfändungsgrenze, oder ?
so ist es.
- ist aus insolvenztechnischer Sicht irgendwas zu beachten (spez. § 290 InsO) ?
In Anbetracht der -geringen- Summe und der zu erwarteneden Dauer bis Verfahrenseröffnung liegt es im Bereich der nachvollziehbaren Lebenswirklichkeit, das ein solcher Betrag aufgebraucht wäre.
Wenn das Geld bei Eröffnung noch vorhanden wäre oder drei Monate vorher gepfändet würde, fließt es der Masse zu.