Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren.
© www.pleite-was-nun.info Montag, 28. Mai 2012 00:17
Navigation

Bitte bewerten Sie pleite-was-nun.info

Google +1 Button mit Datenschutz

Werbung

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 00:17:03 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Als registrierter User sehen Sie keine Werbung im Forum


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


News:
Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.
 
 
Übersicht Hilfe Meine Bookmarks Suche


Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
Seiten: 1   Nach unten
Drucken
Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
Thema bewerten (von 1=schlecht bis 5=sehr gut) :
Autor Thema: Letztmalige Pfändung  (Gelesen 448 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
spoon48
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 2

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0



« am: 14. Dezember 2009, 13:56:22 »

Hallo,

meine Wohlverhaltensperiode endet konkret am 14.07.2010. Die Obliegenheiten wurden bis jetzt und werden bis dahin erfüllt. Zumndest ist das mein Ziel. In  verschiedenen Foren habe ich gelesen, dass der Beschluss (Bescheid vom Amtsgericht) zur  Erteilung der Restschuldbefreiung  dann auf sich warten läßt.

Wie ist das mit der letztmaligen Pfändung? Mein Gehaltstag  ist in 07/2010 der 15.07.2010. Demnach dürfte letztmalig am 15.06.2010 gepfändet werden? Ist das richtig? Gibt es hier für konkret Vorschriften oder Pragraphen die in Betracht kommen? Ist der Treuhänder verpflichtet  kurz vor Ende der Pfändungen mein AG als Drittschuldner anzuschreiben ?

Gruß spoon48
Gespeichert
paps
Moderator
*****

Karma: 14
Offline Offline

Beiträge: 6193

Danke
-von Ihnen: 80
-an Sie: 710



« Antworten #1 am: 14. Dezember 2009, 17:45:06 »

Eigentlich nähern sich die Kommentare zur Pfändung ehr der anteiligen Berechnung.
Sie würden also bis zum 14. pfändbare Beträge abführen müssen.

Der Arbeitgeber wird meist zu Beginn der Pfändung über den Zeitraum unterwiesen.
Es schadet aber nichts, wenn Sie rechtzeitig vorher ihren Aufhebungsbeschluß nochmals vorlegen.
Darin sollte die Rechtsbelehrung zu 295 InsO stehen, mit Daten der 72 Monate.
Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
Tags:
Seiten: 1   Nach oben
Drucken
Ausgewählte löschen
Gehe zu:  

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © by www.pleite-was-nun.info

www.bot-trap.de


Seitenerstellung in 0.2483 Sekunden, mit 28 Datenbank-Abfragen
Schulden & Insolvenz | Privatinsolvenz | News | Insolvenz