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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 00:20:51 *
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Autor Thema: Löschung der Schufa direkt nach Ende der WVP möglich?  (Gelesen 988 mal)
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Nightwish78
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« am: 12. Dezember 2011, 15:12:11 »

Hallo allerseits,

die Frage wurde im Forum ja schon mal das eine oder andere mal gestellt. Ich möchte dennoch die Frage
nochmal aufgreifen, denn:

Ein Bekannter von mir hat auch seine 6 Jahre Insolvenzverfahren durch. Er hatte kein gerichtliches.
Trotzdem aber ca. 15 Gläubiger und eine absolut negative Schufa.

Er hatte einen Schuldnerberater, der mit dem Inso-Antrag auch gleich ein Schreiben gefertigt hat, dass
er um sofortige Löschung der Schufa nach Beendigung der 6 Jahre (Inso) bittet.

Bei meinem Bekannten war es dann tatsächlich so, dass ca. 1 - 2 Monate nach Beendigung des Verfahrens
die Schufa wieder sauber war.

Hat hier jemand Rat bzw. Hilfe? Gibt es da eventuell etwas vorformuliertes?

Danke für jeden Tipp! Ich spiele mit dem Gedanken, nach der Inso-Zeit evtl. selbständig etwas zu machen.

Mit einer dann noch 3-jährigen negativen Schufa ist es nicht ganz so rosig. Deswegen würde auch ich versuchen
wollen, die Schufa, baldmöglichst danach wieder sauber zu bekommen.

LG
Nightwish78
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Schuldenheini
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« Antworten #1 am: 13. Dezember 2011, 08:09:47 »

Hallo Nightwish........wir haben hier alle eine vollgemalte SCHUFA  biggrin

Ich kann nur soviel dazu sagen, dass es gesetzlich vorgeschrieben ist, Schufaeinträge 3 Jahre im System zu belassen.

Ich bin froh nach 6 Jahren wieder mein volles Gehalt zu bekommen, da ich jeden Monat 1200 Euro meinem TH in den Rachen werfe.

Mit Weihnachtsgeld warens diesen Monat fast 2000 Euro...DAS tut weh.

Die Schufa interessiert mich dabei nicht. Ich werde nie wieder Schulden machen.
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Nightwish78
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« Antworten #2 am: 13. Dezember 2011, 09:48:50 »

Moin,

klar, ich hab ja nicht vor Schulden zu machen. Nur ist es bei manchen Dingen des täglichen Lebens schon eine
Blockade.

Mich hat es speziell deswegen interessiert, weil es bei meinem Bekannten, gleich nach dem Verfahren gelöscht
war, wahrscheinlich, aufgrund des Schreibens des Schuldnerberaters.

LG
Nightwish78
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Schuldenheini
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« Antworten #3 am: 14. Dezember 2011, 07:27:09 »

Hallo,

kommt mir auch sehr speziell vor......normal gibt es  ( wie bei Bankenkonten) eine 3 jährige Frist zur Speicherung von Daten.
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paps
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« Antworten #4 am: 14. Dezember 2011, 16:58:30 »

Zitat
Ein Bekannter von mir hat auch seine 6 Jahre Insolvenzverfahren durch. Er hatte kein gerichtliches.

Vielleicht handelt es sich aber um eine außergerichtliche Regulierung.

Dann könnten Erledigungsvermerke bereits vor Ablauf der 6 Jahre durch einzelne Gläubiger eingetragen wurden sein.
Die restlichen GL haben nach Ablauf der vereinbarten Zahlung die Löschung beantragt.
Das wäre zunächst die einzig denkbare Möglichkeit.

Aber ohne genaue Kenntnis des Sachverhaltes kann man nur spekulieren.
« Letzte Änderung: 14. Dezember 2011, 17:02:04 von paps » Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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« Antworten #4 am: 14. Dezember 2011, 16:58:30 »



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