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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 00:21:10 *
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Autor Thema: Lohn eingeklagt! Kompliziert darf ich ihn behalten?  (Gelesen 883 mal)
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Chantalmarie
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« am: 01. Oktober 2011, 19:11:12 »

Wunderschönen guten Abend

Ich befinde mich seit 2010 in der Pi im eigentlichen insolvenzverfahren

Mein letzter Arbeitgeber hat 3 Monate ( Mai, Jun, Juli 2011) keinen Lohn bzw nur anteilig Geld  gezahlt. Diese habe ich nun eingeklagt mein Arbeitgeber muss mir 1700 Euro zahlen und die lohnabrechnungen fûr die 3 Monate erstellen sind je Monat 1000 Euro wäre also unpfändbar gewesen wenn ich das Geld sofort bekommen hätte. Hinzu kommt das ich einen neuen Job habe bei dem ich 950 Euro verdiene. Somit würde ich diesen Monat dir 950 Euro und 1700 Euro rückständigen Lohn bekommen also 2650 Euro. Darf mir der th das Geld pfänden? Es wird mir zwar erst jetzt gezahlt worden aber ist für andere Monate. Hinzu kommt das ich auf das Geld angewiesen bin da ich mir Geld leihen musste um zu überbrücken!!!!

Bitte ich kann doch such nichts dafür das mein Arbeitgeber nicht gezahlt hat dafür darf man much doch jetzt nicht bestrafen ! Was kann ich tun???????
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Feuerwald
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WWW
« Antworten #1 am: 01. Oktober 2011, 20:48:06 »

der Lohn ist auf die Monate umzulegen, in dem er hätte gezhalt werden sollen. Somit sollte nichts pfändbar sein
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der_pringles
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« Antworten #2 am: 02. Oktober 2011, 01:23:30 »

@Feuerwald

Genau so sieht es aus. Hatte den gleichen Fall.
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Chantalmarie
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« Antworten #3 am: 02. Oktober 2011, 12:45:10 »

Hab nur ein problem hab gesehen das ich gestern necmail von meinem th bekommen habe von wegen ich soll den Betrag abführen. Dabei habe ich im bereits telefonisch über den Sachverhalt aufgeklärt und er meinte nur stumpf ich soll ihm das schriftlich schicken gesagt- getan. Alles nochmals erläutert.

Wie kann ich mich wehren? Muss dazu sagen mein th ist nicht gerade der netteste.

Muss ich nen Antrag bei Gericht stellen?

Vielen dank
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der_pringles
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« Antworten #4 am: 02. Oktober 2011, 13:06:45 »

Nein, du musst ja von deinem Unternehmen auch Abrechnungen bekommen. Diese  schickst du einfach deinem Th.

Dabei eine Kopie dieser Tabelle (http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/pf_ndfreigrbek_2011/gesamt.pdf)

Vermerk drauf, da es sich bei den 1700 € um Einkünfte aus 3 Monaten handelt (Beleg mit dem Abrechnungen), ist kein Betrag pfändbar.
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 02. Oktober 2011, 13:06:45 »



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Chantalmarie
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« Antworten #5 am: 02. Oktober 2011, 15:25:30 »

Ja die lohnabrechnungen hat er den vermerk auch das Geld für 3 Monate ist er fordert dies aber mit der Begründung ein das der auszahlungsmonat für alles September war und das dies entscheidet sei.

Hilfe!
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Der_Alte
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« Antworten #6 am: 02. Oktober 2011, 17:31:38 »

Dann bitten Sie das Gericht um einen klarstellenden Beschluß.
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Es grüßt der Alte
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