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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 00:21:44 *
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Autor Thema: Lohn- und Kontopfändung  (Gelesen 957 mal)
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tierhotel
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« am: 28. Januar 2011, 21:26:47 »

Hallo,

mein Mann ist berufstätig und wir haben jeder ein P-Konto. Auf dem Konto ist eine Pfändung. Nun hat der Gläubiger auch noch eine Lohnpfändung gemacht. Meine Frage dazu ist: Kann der Gläubiger Lohn- und Kontopfändung gleichzeitig machen?
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Fallera
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« Antworten #1 am: 28. Januar 2011, 22:31:46 »

Meiner meinung nach zulässig und nicht mal unüblich!

Es wird zwar ab und an von einer möglichen überpfändung gesprochen aber eine höchstrichterliche entscheidung gibt es meines wissens nicht!
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I`d rather be hated for who I am, than loved for who I am not.
Kurt Cobain
paps
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« Antworten #2 am: 28. Januar 2011, 22:47:58 »

Da die Kontopfändung wahrscheinlich ins Leere läuft...ja
Aber die Freibeträge sind ja bei beiden Arten die gleichen.

Wird also bereits aus der Kontopfändung/oder umgekehrt der pfändbare Betrag abgeführt, kann dieser nicht durch eine weitere(zusätzliche) Pfändung unterschritten(umgangen) werden.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
tierhotel
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« Antworten #3 am: 28. Januar 2011, 22:55:27 »

Es kommt mehr als nur der Freibetrag auf das Konto
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Fallera
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« Antworten #4 am: 28. Januar 2011, 23:12:48 »

Und genau das ist der grund warum aus gläubigersicht eine doppelpfändung sogar sinn macht!
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Kurt Cobain
Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 28. Januar 2011, 23:12:48 »



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Insokalle
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« Antworten #5 am: 29. Januar 2011, 11:54:49 »

Und genau deswgen gibt es in der ZPO auch Vorschriften zum Schuldnerschutz.
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