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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 00:22:02 *
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Autor Thema: Lohnabtretung Barcaykredit und Verhandlungen...sorry für den langen Text  (Gelesen 1418 mal)
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meister123
Grünschnabel
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« am: 04. Mai 2010, 18:31:58 »

Hallo zusammen!

Diesmal geht es gottseidank nicht um mich, sondern um einen Kollegen dem ich helfe die finanzielle Lage in den Griff zu bekommen.
Meine eigenen Sachen konnte ich sehr zu meiner Zufriedenheit lösen, daher kam er auf mich zu.

Es geht eigentlich nur um einen Barclaykredit. Summe ca. 12000€, der Kredit wurde damals zu unglaublichen 13,x% gewährt.
Die Rate in der ursprünglichen Höhe nicht mehr zahlbar, da jetzt ausnahmslos alle Gläubiger ihren Teil bekommen sollen und auch bekommen.
Leider erweist sich Barclay als "Zäherhund" und ist nicht verhandlungsbereit.
Alle Ratenangebote wurden abgelehnt, die Raten wurden dann selbstständig auf den "erbringbaren" Teil gestutzt. Jetzt folgen natürlich Telefonterror und ständige Schreiben, bzgl. des aus der Vereinbarung geratenen Kreditkontos.
Mahnstatus immer noch bei Stufe 1, lediglich der Betrag erhöht sich mtl.

Da wir natürlich keine Lohnabtretung riskieren wollen, Barclay aber auf stur stellt, schwebt mir vor die Zahlung ganz einzustellen und mit dem übrigen Geld zuerst die kleinen Fische zu bedienen um nachher mehr für die Großen zu haben.
Als Nebeneffekt wäre, sollte der Kredit gekündigt werden, sinkt der Zinssatz natürlich rapide gruebel
Bei mir ging die Vorgehensweise bei einer anderen Deutschen Großbank ganz in meinem Sinne auf.
Wurde an ein Inkassobüro abgegeben, die berechneten zwar Gebühren aber die Zinsersparnis war enorm biggrin

Die Frage ist nur, wie schnell ist Barclay dabei die Lohnabtretung offenzulegen, bzw. muss das vorher angekündigt werden, wenn ja welche Frist muss Barclay beachten.

Hat jemand Erfahrungswerte????

Danke im Vorraus....
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malud
weiß was
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« Antworten #1 am: 06. Mai 2010, 16:09:42 »

Bei der Lohnabtretung handelt es sich um eine Sicherungsabtretung, bei der der Sicherungsnehmer, also die Bank, nur nach Maßgabe des Sicherungszwecks über die Forderung, also die Lohnforderung gegenüber dem Arbeitgeber, verfügen darf. Zunächst sollten Sie also den Text der Lohnabtretung lesen und klären, was dort geregelt ist.

In jedem Fall muss der Sicherungsgeber, also der Bankkunde, von der Bank informiert werden, bevor die Abtretung offengelegt wird. Das fordert der BGH. Aus eigener Beratungstätigkeit kann ich bestätigen, dass sich die Banken an die Vorgaben des BGH auch halten und dass die Banken vor der Offenlegung der Abtretung immer einen "Warnschuss" abgeben. 
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Feuerwald
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« Antworten #2 am: 06. Mai 2010, 17:37:14 »

Die Offenlegung einer Lohnabtretung der 1. Akt, ob die Lohnabtretung vom AG jedoch zu bedienen ist, ist der 2. Akt vom Drama.

In *gescheiten* Arbeitsverträgen ist die Lohnabtretung ausgeschlossen (ohnehin ein Relikt aus dem kalten Kapitalismus). Dann kann zwar offen gelegt werden, der Gläubiger geht leer aus und muss brav das gerichtliche Mahnverfahren einleiten oder Zahlungsklage erheben, um dann regulär pfänden zu können.


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