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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 00:22:44 *
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Autor Thema: Lohnbestandteile Pfänden  (Gelesen 1864 mal)
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concept
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Beiträge: 1

Danke
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« am: 20. November 2007, 19:58:56 »

Liebes Forum,


Ich befinde mich zur Zeit in der Wohlverhaltensperiode und habe von einer Firma ein Job-Angebot bekommen. . . .

Würde diesen Job gerne annehmen.

Da dies ein Außendienst Job ist bekomme ich auch Spesen erstattet.

Die Büroeinrichtung Computer u. s. w.  würden mir gestellt werden.
Des Weiteren würde mir die Firma auch einen Dienstwagen stellen und auch ein teil der Miete erstatten, wegen Home-Office.


In wieweit muss ich das irgendwo angeben, b. z. w was würde mir abgezogen werden.

Gibts es noch irgendwelche Leistungen die die Firma mir bezahlen kann damit mein Einkommen geringer wird?



Grüße

Concept
Gespeichert
paps
Moderator
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Karma: 14
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Beiträge: 6193

Danke
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« Antworten #1 am: 20. November 2007, 20:10:11 »

Sagen wir es mal so:
Spesen sind pfändungsfrei.
Dienstwagen würde ihren verfügbaren Betrag sogar noch verringern, aber nicht den pfändbaren Betrag.
Sachleistungen  erhöhen ihr Nettoeinkommen um eben diesen Vorteil der Sachleistung.

Alles andere sollten Sie in der ZPO finden.


Es wird sich in einem öffentlichen Forum kaum gut machen, wenn man offizielle Tips gibt, wie die Gläubiger  um ihre Zahlungen gebracht werden können.
Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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