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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 00:28:58 *
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Autor Thema: Lohnsteuer-Freibeträge  (Gelesen 905 mal)
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svennii
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Danke
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« am: 13. Dezember 2006, 12:02:04 »

Hallo zusammen ;)

Ich habe einen guten Job gefunden. Auch der Verdienst stimmt. Nun ist es aber nicht gleich bei mir um die Ecke, sondern der einfache Weg macht ca. 500 Km aus.
Ich werde mir dort ein möbliertes Zimmer nehmen und zunächst nur zu Wochenenden nach Hause fahren, bis wir mit der ganzen Familie umsiedeln.

Meine Frage nun:
Es gibt ja die Möglichkeit sich direkt auf der Lohnsteuerkarte Freibeträge eintragen zu lassen. Ich erfülle dazu die Voraussetzungen.
Aber darf ich das denn überhaupt? Der Nettolohn steigt ja entsprechend. Zwar muss ich dann mehr an den Verwalter zahlen, aber auf der anderen Seite könnte dieser ja auch sagen, er macht einen Lohnsteuerjahresausgleich und nimmt dieses Geld, was im Endeffekt mehr für ihn bedeutet.

Freue mich auf Meinungen ;)[addsig]
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Gruß svennii
ThoFa
weiß was
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Danke
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WWW
« Antworten #1 am: 14. Dezember 2006, 00:27:53 »

Hallo,

natürlich können Sie sich Freibeträge eintragen lassen. Der IV wird sich darüber freuen, dass er dadurch mtl. mehr bekommt und wird gar nicht daran denken, dass ggf. durch die Steuererklärung mehtr reinkommen könnte. ;-)
Sie sollten sich aber genau ausrechnen, ob sich das tatsächlich lohnt und immer daran denken, in der WVP geht die Erstattung an den Schuldner.

MfG

ThoFa
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Grisu
Grünschnabel
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« Antworten #2 am: 14. Dezember 2006, 22:57:28 »

Oder man versucht den abzuführenden Betrag an den TH analog zum § 850f entsprechend zu verringern.

LG
Grisu :-)
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