Sie sollten ihre SB das ausbaden lassen.
Aus meiner Sicht ist die Erstrattung erst mal nicht vordergründig Masse zugehörig
Begriff der Insolvenzmasse
(1) Das Insolvenzverfahren erfaßt das gesamte Vermögen, das dem Schuldner zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens gehört und das er während des Verfahrens erlangt (Insolvenzmasse).
Dem entgegen steht eine mögliche Falschaussage bezüglich der zu erwartenden Steuererstattung im Insolvenzantrag
und der möglicherweise gewährten Kostenstundung.
Versagung der Restschuldbefreiung
In dem Beschluß ist die Restschuldbefreiung zu versagen, wenn dies im Schlußtermin von einem Insolvenzgläubiger beantragt worden ist und wenn
...
2. der Schuldner in den letzten drei Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag vorsätzlich oder grob fahrlässig schriftlich unrichtige oder unvollständige Angaben über seine wirtschaftlichen Verhältnisse gemacht hat, um einen Kredit zu erhalten, Leistungen aus öffentlichen Mitteln zu beziehen oder Leistungen an öffentliche Kassen zu vermeiden,
...
4. der Schuldner im letzten Jahr vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag vorsätzlich oder grob fahrlässig die Befriedigung der Insolvenzgläubiger dadurch beeinträchtigt hat, daß er unangemessene Verbindlichkeiten begründet oder Vermögen verschwendet oder ohne Aussicht auf eine Besserung seiner wirtschaftlichen Lage die Eröffnung des Insolvenzverfahrens verzögert hat,
5. der Schuldner während des Insolvenzverfahrens Auskunfts- oder Mitwirkungspflichten nach diesem Gesetz vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat oder
6. der Schuldner in den nach § 305 Abs. 1 Nr. 3 vorzulegenden Verzeichnissen seines Vermögens und seines Einkommens, seiner Gläubiger und der gegen ihn gerichteten Forderungen vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht hat.
Ich gebe ihnen Recht, dass der zeitlich Ablauf durch die SB äußerst ungünstig gestaltet wurde.
Anderer seits, wäre schneller eröffnet worden, wäre die Erstattung auch zur Masse gegangen.
Da Sie eine Fristsetzung ohne Frist haben,

könnten Sie entweder auf Verbrauch des Geldes plädieren und beziehen sich auf den §35, da die SB geraten hat, erst mal Essen und notwendige Kleidung zu kaufen.
Oder Sie zahlen einfach raten im verträglichen Umfang. Dazu dem Gericht mitteilen, dass Sie nur ...Euro zahlen können und parallel dazu die erste rate überweisen.