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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 00:29:59 *
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Autor Thema: Lohnsteuerjahres Ausgleich bei Insolvenz Frage!  (Gelesen 713 mal)
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verena29
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« am: 26. August 2010, 13:52:52 »

Hallo biggrin,

ich bin seit fast 1 Jahr in der Insolvenz. Mein Lohnsteuerejahreasugleich ist bald fällig soll alles ausfüllen und zum TH schicken.
Bekomme ich da von noch was oder geht ALLES an die Gläubiger??
danke mfg
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flachkopf
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« Antworten #1 am: 26. August 2010, 14:39:10 »

Im Verfahren geht die Steuerrückzahlung komplett an die Gläubiger, in der WVP an dich.
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Fallera
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« Antworten #2 am: 26. August 2010, 14:59:21 »

Außer es ist eine Nachtragsverteilung angeordnet! Dann geht auch in der WVP die Erstattung an den TH für den betreffenden Zeitraum
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verena29
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« Antworten #3 am: 26. August 2010, 15:35:16 »

Hallo danke
wann fängt die Wohlverhaltens periode an? jetzt hbe ich noch 5Jahre vor mir danach bin ich och Schuldenfrei.
danke
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Fallera
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« Antworten #4 am: 26. August 2010, 15:36:43 »

Die WVP beginnt mit Aufhebung des Verfahrens. Sie erhalten vom Gericht ein Schreiben, in dem bestätigt wird, dass das Verfahren aufgehoben wird. Ca. 1-1,5 Jahre nach Eröffnung.
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« Antworten #4 am: 26. August 2010, 15:36:43 »



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« Antworten #5 am: 28. August 2010, 19:53:44 »

Das mit den Steuerrückerstattungen kann ich so nicht bestätigen. In meinen Fall kassiert das FA alles ab, was es anGuthaben gibt.

ich bin in der Wohlverhaltensphase und erhalte die Restschuldbefreiung im Dezember 2010.


Auf Rückfragen beim FA, erhalte ich die Information, solange Sie keine Restschuldbefreiung haben, haben wir das Recht alle Gelder die aus Erstattungen gehen, auf alte Schulden um zu buchen.
Selbst die Erstattungen die meiner Frau zustünden werden nicht erstattet. Einen Antrag zur Aufteilung der Steuer wurde formlos abgelehnt.

Dem FA geht es am A.. vorbei, was eine Insolvenz angeht, die machen was sie wollen.. und da hat man keine Chance
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« Antworten #6 am: 28. August 2010, 20:23:59 »

Die Aufrechnung des FA (so wie jedes anderen Gläubigers auch) ist zulässig.

Gegen die formlose Ablehnung der Aufteilung der Steuerschuld, sollten Sie in Widerspruch gehen.
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« Antworten #7 am: 29. August 2010, 05:11:18 »

Demnach zufolge dürften auch Aufrechnungen nach der restschuldbefreiung erfolgen?

Was macht die InSo denn für einen Sinn, wenn die Schulden darüber hinaus immer noch beim FA bestand haben?
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paps
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« Antworten #8 am: 29. August 2010, 18:09:27 »

Nach Erteilung der RSB sind Aufrechnungen nicht mehr möglich.
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