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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 00:30:17 *
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Autor Thema: Lohnsteuerjahresausgleich 2007 + 2008 noch offen  (Gelesen 629 mal)
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Tomcat
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« am: 05. Juni 2009, 09:39:02 »

Hallo,
ich stehe jetzt ganz kurz vor der Wohlverhaltensphase, der Termin für die Schlussverteilung ist am 10.6. Das Insoverfahren wurde November 07 eröffnet. Ich habe für 2007 und 2008 noch keine Lohnsteuererstattung beim Finanzamt eingereicht in der stillen Hoffnung, dass ich das in der Wohlverhaltensphase machen und das Geld dann behalten könnte. Inzwischen habe ich herausgefunden, dass dieses Geld zur Masse gehört und ich es nicht selbst behalten darf.  Mein Insoverwalter hat sich überhaupt nicht darum gekümmert. Ich habe gelesen, dass er sogar dazu verpflichtet ist, mit mir den Ausgleich zu machen und ihn auch unterschreiben muss, da ich über dieses "Vermögen" nicht selbst verfügen darf. Es dürften so pro Jahr etwa 1000,- Euro zu erstatten sein. Was soll ich jetzt tun?
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« Antworten #1 am: 07. Juni 2009, 22:07:35 »

Hallo Tomcat,

soweit ich weis , wenn du in der WVP kommst ist der LSA dann dir.

Ich wurde aber sagen das der LSA für 2007 und 2008 in die Masse einfliesst. 

Ich wurde ganz normal die LSA machen und der TH darüber informieren... Bis dann auf der sicherer seite - nicht das dir was vorgeworfen werden kann und dein inso platzt..

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paps
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« Antworten #2 am: 07. Juni 2009, 22:55:36 »

Ich würde den Bescheid zur Aufhebung des Verfahrens abwarten.
Wird darin eine Nachtragsverteilung angeordnet, muß die Erstattung an den TH gehen.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
Tomcat
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« Antworten #3 am: 08. Juni 2009, 11:51:55 »

Ich würde den Bescheid zur Aufhebung des Verfahrens abwarten.
Wird darin eine Nachtragsverteilung angeordnet, muß die Erstattung an den TH gehen.

Das heißt, es gibt die gaaaaanz eventuelle Möglichkeit, die Rückzahlung legitim zu behalten, wenn keine Nachtragsverteilung angeordnet wird? Wäre ja klasse...
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dobberstein
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« Antworten #4 am: 08. Juni 2009, 11:54:07 »

Die Nachtragsverteilung kann jedoch auch noch nach dem Schlußtermin beantragt werden. " Nachtragsverteilung"
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pd
Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 08. Juni 2009, 11:54:07 »



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« Antworten #5 am: 08. Juni 2009, 12:36:02 »

Ich würde den Bescheid zur Aufhebung des Verfahrens abwarten.
 

Wurde das aber nicht bedeuten das er seinen Obligheiten verletzt?  Wenn er buwüsst gelder zurück hält der dann doch mit in der Masse mit rein fliessen könnte? Oder wird das nicht so eng gesehen.

Wie lange kann so ein Nachtragsverteilung daueren?  Gibt es da eine bestimmte Zeitraum ?

LG
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Saphira1173
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« Antworten #6 am: 08. Juni 2009, 16:05:48 »

Hallo Tomcat,

habe Jan.07 meine Inso eröffnet und bin jetzt in der Wohlverhaltensphase. Mein TH hat die  Erstattungen  2006 und 2007 für die  Inso.-Masse bekommen. Er hat mir dann mitgeteilt, das ab 2008 mir eventuelle Erstattungen zustehen würden. Mein Problem ist jetzt nur, dass das Finanzamt selbst die Hand aufhält, da ich in der Inso. Umsatzsteuerschulden mit drin habe!! Habe dazu einen separaten Beitrag gemacht, um zu erfahren, ob das zulässig ist oder nicht.

Zur Nachtragsverteilung: Ich habe Anfang Feb. 09 noch einen Beschluß vom Inso.-Gericht über eine Nachtagsverteilung erhalten.

Hoffe vielleicht ein bißchen geholfen zu haben...
Saphira1173
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Tags: Lohnsteuerjahresausgleich 
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